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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0336/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

 

1.                     Das von der Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2002 beschlossene Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

 

2.                     Dem beigefügten Finanzplan für den Zeitraum 2001 bis 2005 wird zugestimmt.

 

3.                     Der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm 2001 bis 2005 wird in den Haushaltsplan 2002 aufgenommen.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 ist gem. § 101 Abs. 1 HGO eine fünfjährige Finanzplanung (2001 bis 2005) zugrunde zu legen.

 

Als Basis für die Finanzplanung stellte der Magistrat gem. § 100 Abs. 3 HGO den Entwurf eines Investitionsprogramms auf, das von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.

 

In der Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Dies dient dazu, die Fähigkeit der Kommune für die stetige Aufgabenerfüllung in den folgenden Jahren zu sichern (§ 92 HGO) und um ggf. rechtzeitig Maßnahmen treffen zu können, die einer negativen Entwicklung begegnen sollen.

 

Zuständig für die Aufstellung des Finanzplanes ist der Magistrat.

Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde:

 

 

1.         Die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 12. September 2001 berechnet. Demnach ergeben sich folgende Veränderungen:

 

 

Einnahme-/Ausgabeart

2003

2004

2005

 

 

 

 

Gemeindeanteil an der

Einkommensteuer

+ 5,0 %

+ 6,0 %

- 0,5 %

 

 

 

 

Familienleistungsausgleich

+ 6,0 %

+ 2,5 %

+ 3,0 %

 

 

 

 

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer

+ 3,0 %

+ 3,0 %

+ 3,0 %

 

 

 

 

Grundsteuer A und B

(bei unverändertem Hebesatz)

+ 2,5 %

+ 2,5 %

+ 2,5 %

 

 

 

 

Gewerbesteuerumlage

(Steigerung Vervielfältiger)

+ 12 %

+ 4,5 %

+ 0 %

 

 

 

 

Kreisumlage

+ 0,5 %

+ 4,5 %

+ 4,5 %

 

 

2.         Die Gewerbesteuereinnahmen wurden im Jahre 2003 mit 26,4 Mio. € und darauf basierenden geringen Steigerungsraten berücksichtigt. Eine stärkere Anhebung erscheint derzeit nicht vertretbar, da die größten Gewerbesteuerzahler der Stadt Marburg größere Investitionen getätigt haben bzw. noch tätigen werden. Auch ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gewerbesteuer als negativ einzustufen.

 

 

3.         Weitere Einnahmearten des Verwaltungshaushaltes wurden um 0,5 bis 3 % angehoben.

 

 

4.         Die wichtigsten Ausgabearten (z. B. Personalausgaben, Ausgaben für sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand) wurden um 0,5 bis 2 % angehoben.

 

 

5.         Die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen wurden auf dem Niveau der Haushalte 2001 bzw. 2002 eingefroren.

 

 

6.         Eine Veränderung der Aufgaben und Leistungen der Stadt Marburg wurde nicht berücksichtigt.

 

 

7.         Der Darstellung der Vermögenshaushalte liegt das Investitionsprogramm zugrunde, das aufgrund der Mittelanmeldungen der Ämter und Fraktionen fortgeschrieben und am 22. Februar 2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

 

 

8.         Der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Kreisumlagen liegen viele Schätzungen und Annahmen zugrunde, die eine sichere Vorhersage unmöglich machen. Zu nennen sind insbesondere:

 

 

                        - Entwicklung Gewerbesteuer

                        - Entwicklung Gewerbesteuerumlage

                        - Entwicklung Grundsteuer A und B

                        - Entwicklung Einkommensteueranteil

                        - Entwicklung Umsatzsteueranteil

                        - Entwicklung Bevölkerungszahlen

                        - Entwicklung Schülerzahlen

                        - Entwicklung Gewichtungssätze der einzelnen Einnahmen und

                          Ausgaben

                        - Entwicklung Kreisumlagesätze

                        - Verschiebungen im kommunalen Finanzausgleich zwischen den

                          verschiedenen Empfängergruppen

                        - Künftige Ausstattung und Ausgestaltung des kommunalen

                          Finanzausgleiches durch das Land Hessen

 

 

            Dabei ist auch zu beachten, dass z. B. nicht nur das eigene Marburger Gewerbesteueraufkommen sondern das hessenweite Aufkommen die Marburger Schlüsselzuweisung beeinflusst.

 

            Aus diesem Grunde wurden der bisherigen Finanzplanung die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des  Innern und für Sport als „einigermaßen“ verlässliche Anhaltspunkte zugrunde gelegt.

 

Betrachtet man die Gewerbesteuerentwicklung bei der Berechnung der Schlüssel-zuweisungen isoliert, so muss man bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Haushaltsjahr 2003 das erhöhte Gewerbesteueraufkommen des 2. Halbjahres 2001 mit 12 Mio. € berücksichtigen, was eine ent-sprechende Mindereinnahme von ca. 4 Mio. € befürchten lässt.

 

9.         Veränderungen in der Verwaltungsstruktur (Ausgliederung Bäder und Gebäude-management, Einführung der Doppik) konnten wegen unsicherer Prognosen noch nicht berücksichtigt werden.

 

 

10.       Tatsächliche Kreditaufnahmen für die Zwecke des Vermögenshaushaltes wurden nur in sehr geringem Umfang berücksichtigt, so dass sich nur geringfügige Veränderungen bei den Ausgaben für Tilgung und Zinsen ergeben.

 

 

Die Verwaltungshaushalte der Jahre 2003 bis 2005 können ausgeglichen gestaltet werden, der Verwaltungshaushalt 2003 allerdings nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 490 T€. Die Verwaltungshaushalte 2004 und 2005 schließen durch die dann wieder höheren Schlüsselzuweisungen besser ab und erwirtschaften eine freie Spitze (Investitionsrate) von 3,7 Mio. € in 2004 und 3,8  Mio. € in 2005.

 

Diese Perspektive kann jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn die Schätzungen der Ausgaben nicht nur als unverbindliche Vorgaben betrachtet werden, sondern als Ziel zur Ausgabenentwicklung der künftigen Jahre angestrebt werden. Denn nur so kann der Finanzplan seiner eigentlichen Aufgabe gerecht werden, die Ausgabenentwicklung so zu steuern, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben auch zukünftig gesichert ist.

 

Auf die Entwicklung der Einnahmen bestehen seitens der Stadt Marburg nur sehr geringe Einwirkungsmöglichkeiten. Hier sollte jedoch zukünftig darauf geachtet werden, dass weitere Einnahmequellen erschlossen werden können bzw. die vorhandenen adäquat zu nutzen sind.

 

Als Leitlinie für alle öffentlichen Haushalte wird den Kommunen empfohlen, mittelfristig den Ausgabeanstieg auf maximal 2 % zu begrenzen. Auch soll eine konsequente Fortsetzung des Konsolidierungskurses angestrebt werden, um künftige Handlungsspielräume zu erhalten und zu sichern. Dazu gehört auch die Einplanung von Mindereinnahmen durch die dritte Stufe der Einkommensteuertarifabsenkung ab dem Jahre 2005. Um diese Spielräume zu schaffen bzw. zu sichern, sind alle weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben auszuschöpfen. Dabei kann es erforderlich sein, dass in größerem Umfang kommunale Leistungen abgebaut werden müssen. Nicht nur Wünschenswertes, sondern ggf. auch notwendig Erscheinendes ist kritisch zu überprüfen.

 

Das positive Bild der Finanzplanung der Stadt Marburg wird jedoch bereits durch negative Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Steueraufkommens wieder eingetrübt. Mangels verlässlicher Prognosewerte konnten diese Auswirkungen in der vor-liegenden Finanzplanung noch nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

Finanzplan 2001 bis 2005

Investitionsprogramm 2001 bis 2005

 

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