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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0336/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2002
hier: Finanzplan 2001 bis 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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24.05.2002
| |||
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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|
21.05.2002
| |||
●
Erledigt
|
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Magistrat
|
Entscheidung
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|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu
beschließen:
1. Das
von der Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2002 beschlossene
Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem
beigefügten Finanzplan für den Zeitraum 2001 bis 2005 wird zugestimmt.
3. Der
Finanzplan mit dem Investitionsprogramm 2001 bis 2005 wird in den Haushaltsplan
2002 aufgenommen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu
geben.
Sachverhalt
Begründung
Dem
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 ist gem. § 101 Abs. 1 HGO eine
fünfjährige Finanzplanung (2001 bis 2005) zugrunde zu legen.
Als Basis für die
Finanzplanung stellte der Magistrat gem. § 100 Abs. 3 HGO den Entwurf eines
Investitionsprogramms auf, das von der Stadtverordnetenversammlung zu
beschließen ist.
In der
Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben
und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Dies dient dazu, die Fähigkeit der
Kommune für die stetige Aufgabenerfüllung in den folgenden Jahren zu sichern (§
92 HGO) und um ggf. rechtzeitig Maßnahmen treffen zu können, die einer
negativen Entwicklung begegnen sollen.
Zuständig für
die Aufstellung des Finanzplanes ist der Magistrat.
Dem
beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde:
1. Die
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten wurde aufgrund der
Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 12.
September 2001 berechnet. Demnach ergeben sich folgende Veränderungen:
Einnahme-/Ausgabeart |
2003 |
2004 |
2005 |
|
|
|
|
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
+ 5,0 % |
+ 6,0 % |
- 0,5 % |
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|
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|
Familienleistungsausgleich |
+ 6,0 % |
+ 2,5 % |
+ 3,0 % |
|
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|
|
Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer |
+ 3,0 % |
+ 3,0 % |
+ 3,0 % |
|
|
|
|
Grundsteuer
A und B (bei
unverändertem Hebesatz) |
+ 2,5 % |
+ 2,5 % |
+ 2,5 % |
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|
|
Gewerbesteuerumlage (Steigerung
Vervielfältiger) |
+ 12 % |
+ 4,5 % |
+ 0 % |
|
|
|
|
Kreisumlage |
+ 0,5 % |
+ 4,5 % |
+ 4,5 % |
2. Die
Gewerbesteuereinnahmen wurden im Jahre 2003 mit 26,4 Mio. und darauf
basierenden geringen Steigerungsraten berücksichtigt. Eine stärkere Anhebung
erscheint derzeit nicht vertretbar, da die größten Gewerbesteuerzahler der
Stadt Marburg größere Investitionen getätigt haben bzw. noch tätigen werden.
Auch ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gewerbesteuer als negativ
einzustufen.
3. Weitere
Einnahmearten des Verwaltungshaushaltes wurden um 0,5 bis 3 % angehoben.
4. Die
wichtigsten Ausgabearten (z. B. Personalausgaben, Ausgaben für sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwand) wurden um 0,5 bis 2 % angehoben.
5. Die Zuschüsse für laufende Zwecke an
soziale und ähnliche Einrichtungen wurden auf dem Niveau der Haushalte 2001
bzw. 2002 eingefroren.
6. Eine
Veränderung der Aufgaben und Leistungen der Stadt Marburg wurde nicht
berücksichtigt.
7. Der
Darstellung der Vermögenshaushalte liegt das Investitionsprogramm zugrunde, das
aufgrund der Mittelanmeldungen der Ämter und Fraktionen fortgeschrieben und am
22. Februar 2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
8. Der
Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Kreisumlagen liegen viele Schätzungen
und Annahmen zugrunde, die eine sichere Vorhersage unmöglich machen. Zu nennen
sind insbesondere:
-
Entwicklung Gewerbesteuer
-
Entwicklung Gewerbesteuerumlage
-
Entwicklung Grundsteuer A und B
-
Entwicklung Einkommensteueranteil
-
Entwicklung Umsatzsteueranteil
-
Entwicklung Bevölkerungszahlen
-
Entwicklung Schülerzahlen
-
Entwicklung Gewichtungssätze der einzelnen Einnahmen und
Ausgaben
-
Entwicklung Kreisumlagesätze
- Verschiebungen im
kommunalen Finanzausgleich zwischen den
verschiedenen Empfängergruppen
-
Künftige Ausstattung und Ausgestaltung des kommunalen
Finanzausgleiches durch das Land Hessen
Dabei
ist auch zu beachten, dass z. B. nicht nur das eigene Marburger
Gewerbesteueraufkommen sondern das hessenweite Aufkommen die Marburger
Schlüsselzuweisung beeinflusst.
Aus
diesem Grunde wurden der bisherigen Finanzplanung die Orientierungsdaten des
Hessischen Ministeriums des Innern und
für Sport als einigermaßen verlässliche Anhaltspunkte zugrunde gelegt.
Betrachtet
man die Gewerbesteuerentwicklung bei der Berechnung der Schlüssel-zuweisungen
isoliert, so muss man bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung für das
Haushaltsjahr 2003 das erhöhte Gewerbesteueraufkommen des 2. Halbjahres 2001
mit 12 Mio. berücksichtigen, was eine ent-sprechende Mindereinnahme von ca. 4
Mio. befürchten lässt.
9. Veränderungen
in der Verwaltungsstruktur (Ausgliederung Bäder und Gebäude-management,
Einführung der Doppik) konnten wegen unsicherer Prognosen noch nicht
berücksichtigt werden.
10. Tatsächliche
Kreditaufnahmen für die Zwecke des Vermögenshaushaltes wurden nur in sehr
geringem Umfang berücksichtigt, so dass sich nur geringfügige Veränderungen bei
den Ausgaben für Tilgung und Zinsen ergeben.
Die
Verwaltungshaushalte der Jahre 2003 bis 2005 können ausgeglichen gestaltet
werden, der Verwaltungshaushalt 2003 allerdings nur durch eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 490 T. Die Verwaltungshaushalte 2004 und 2005
schließen durch die dann wieder höheren Schlüsselzuweisungen besser ab und
erwirtschaften eine freie Spitze (Investitionsrate) von 3,7 Mio. in 2004 und
3,8 Mio. in 2005.
Diese
Perspektive kann jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn die Schätzungen der
Ausgaben nicht nur als unverbindliche Vorgaben betrachtet werden, sondern als
Ziel zur Ausgabenentwicklung der künftigen Jahre angestrebt werden. Denn nur so
kann der Finanzplan seiner eigentlichen Aufgabe gerecht werden, die
Ausgabenentwicklung so zu steuern, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben auch
zukünftig gesichert ist.
Auf die
Entwicklung der Einnahmen bestehen seitens der Stadt Marburg nur sehr geringe
Einwirkungsmöglichkeiten. Hier sollte jedoch zukünftig darauf geachtet werden,
dass weitere Einnahmequellen erschlossen werden können bzw. die vorhandenen
adäquat zu nutzen sind.
Als Leitlinie
für alle öffentlichen Haushalte wird den Kommunen empfohlen, mittelfristig den
Ausgabeanstieg auf maximal 2 % zu begrenzen. Auch soll eine konsequente
Fortsetzung des Konsolidierungskurses angestrebt werden, um künftige
Handlungsspielräume zu erhalten und zu sichern. Dazu gehört auch die Einplanung
von Mindereinnahmen durch die dritte Stufe der Einkommensteuertarifabsenkung ab
dem Jahre 2005. Um diese Spielräume zu schaffen bzw. zu sichern, sind alle
weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben auszuschöpfen. Dabei kann
es erforderlich sein, dass in größerem Umfang kommunale Leistungen abgebaut
werden müssen. Nicht nur Wünschenswertes, sondern ggf. auch notwendig
Erscheinendes ist kritisch zu überprüfen.
Das positive
Bild der Finanzplanung der Stadt Marburg wird jedoch bereits durch negative
Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Steueraufkommens
wieder eingetrübt. Mangels verlässlicher Prognosewerte konnten diese
Auswirkungen in der vor-liegenden Finanzplanung noch nicht berücksichtigt werden.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlagen
Finanzplan
2001 bis 2005
Investitionsprogramm
2001 bis 2005
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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