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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1291/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

              Die beigefügte Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2012 wurde dem Entwurf einer neuen Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung zugestimmt.

 

§ 9 der Satzung regelt, dass die Aufgabenwahrnehmung des Beirates für Stadtgestaltung auf Grundlage einer Geschäftsordnung erfolgt, die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.

 

Bedingt durch die umfassenden Änderungen in der Satzung ist eine grundlegende Überarbeitung der Geschäftsordnung notwendig gewesen. Daher wurden folgende wesentliche Punkte in der Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung geändert, aufgehoben oder neu gefasst:

 

1.)    Einberufung des Beirates

 

              Die Einberufung des Beirates wird in der neuen Satzung geregelt (siehe § 8 der Satzung). Entsprechende Regelungen wurden somit aus der Geschäftsordnung gestrichen.

 

 

2.)    Sitzungen

 

              Die Ausführungen zu den Sitzungen des Beirates wurden ebenfalls gestrichen. Entsprechende Regelungen sind in der neuen Satzung festgelegt (siehe § 6 der Satzung).

 

 

3.)    Beschlussfähigkeit (§ 2)

 

              Die Zahl der Beiratsmitglieder ist in der Satzung von sieben auf fünf reduziert worden. Folglich ist für die vom Beirat zu erarbeitenden Stellungnahmen nicht mehr die Zustimmung von vier, sondern von drei Mitgliedern erforderlich.

 

 

4.)    Stellungnahmen

 

              Die Regelungen zu den Stellungnahmen des Beirates werden umfassend in der neuen Satzung beschrieben und finden sich somit nicht mehr in der Geschäftsordnung wieder.

 

 

5.)    Widerstreit der Interessen (§ 3)

 

Eine Regelung für den Fall einer möglichen Befangenheit der Beiratsmitglieder hat in der bisherigen Geschäftsordnung gefehlt. Aus diesem Grund regelt die Geschäftsordnung, dass die Beiratsmitglieder von sich aus ihre Befangenheit in Anlehnung an § 25 der Hessischen Gemeindeordnung prüfen.               

 

 

6.)    Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten (§ 4) und Aufwandsentschädigung (§ 5)

 

              § 5 der Satzung regelt, dass den Mitgliedern des Beirates eine Reisekostenpauschale gewährt wird und darüber hinaus eine angemessene Aufwandsentschädigung erfolgen kann. Ein konkreter Rahmen für die Vergütung der Beiratsmitglieder besteht nicht. Näheres ist somit in der Geschäftsordnung festzulegen.

 

              Den Beiratsmitgliedern werden die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten sowie ggf. Übernachtungskosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz ersetzt.

 

              Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 19. März 2012 beschlossen, dass den neuen Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung als Aufwandsentschädigung ein Tagessatz in Höhe von 500,00 EUR angeboten werden soll.

 

              Die Satzungen der Gestaltungsbeiräte der Städte Konstanz und Regensburg waren Grundlage für die Satzung des Beirates für Stadtgestaltung der Universitätsstadt Marburg. Die Städte Konstanz und Regensburg haben sich hinsichtlich der Vergütung der Beiratsmitglieder an den RifT-Tabellen (Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Mitwirkung freiberuflicher Träger) orientiert, weil die jeweiligen Satzungen für die Beiratsmitglieder Erfahrungen in Wettbewerbsverfahren (Preisrichterqualität oder vergleichbare Befähigungen) vorsehen. Nach den RifT-Tabellen werden folgende Vergütungssätze in Abhängigkeit des Zeitaufwandes empfohlen: 400,00 EUR für bis zu vier Stunden, 800,00 EUR für vier bis acht Stunden und 1.000,00 EUR für über acht Stunden.

 

              Die Satzung des Beirates für Stadtgestaltung der Universitätsstadt Marburg sieht ebenfalls vor, dass die Beiratsmitglieder Erfahrungen in Wettbewerbsverfahren vorzuweisen haben. Aus diesem Grund ist für die Universitätsstadt Marburg eine Orientierung an den RifT-Tabellen zu befürworten. Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg empfiehlt für die Beiratsmitglieder als Aufwandsentschädigung eine Sitzungspauschale in Höhe von 500,00 EUR. Es handelt sich bei dieser vorgesehenen Entschädigung um einen nicht gestaffelten Betrag für eine Sitzung. Neben dieser Sitzungspauschale werden zusätzlich die Fahrt- und ggf. die Übernachtungskosten erstattet und zwar in Höhe der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.

 

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung trägt zur Rechtsklarheit und Bestimmtheit bei. Bedingt durch die umfangreichen Änderungen sowie die notwendigen Aktualisierungen war eine Neufassung aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FD 30

FD 63

 

 

 

B

B

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

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Finanz. Auswirkung

 

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