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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1730/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Cölbe über die Durchführung von Aufgaben der Abfalleinsammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.10.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.10.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Im
Rahmen der Bestrebungen zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit
mit den umliegenden Gemeinden hatte die Gemeinde Cölbe Interesse an einer Übertragung
bestimmter kommunalspezifischer Aufgaben auf die Stadt Marburg signalisiert.
Als erstes konkretes Ergebnis wird hiermit eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Abfalleinsammlung
vorgelegt, wodurch die Stadt Marburg sich verpflichtet, die der Gemeinde Cölbe
gesetzlich übertragene Aufgabe „Abfalleinsammlung“ wahrzunehmen.
Grundlage
für eine solche Aufgabenübertragung ist das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(KGG), in dem die öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine von mehreren gesetzlich
definierten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit darstellt. Dabei übernimmt
eine der beteiligten Gebietskörperschaften einzelne Aufgaben der übrigen
Beteiligten in ihre Zuständigkeit (§ 24 Abs. 1 KGG). Möglich ist dabei die
einfache Wahrnehmung von Aufgaben für andere Gebietskörperschaften, ohne dass
deren grundsätzliche Verpflichtung davon berührt wird, als auch ein kompletter
Pflichtenübergang einschl. der Übertragung satzungs- und gebührenrechtlicher
Zuständigkeiten.
Mit
der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet
sich die Stadt Marburg zur Durchführung von Aufgaben der Abfalleinsammlung für
die Gemeinde Cölbe. In der Vereinbarung werden die konkreten Aufgaben
beschrieben, wobei die Rechte und Pflichten der Gemeinde Cölbe als gesetzlich
bestimmter Trägerin der Abfalleinsammlung in ihrem Gemeindegebiet unberührt
bleiben. Zur Abgeltung der dadurch entstehenden Kosten beinhaltet die
Vereinbarung ein betriebswirtschaftlich kalkuliertes Entgelt, das im Rahmen
einer ebenfalls enthaltenen Preisgleitklausel jährlich angepasst wird. Die
Vereinbarung, die am 01. April 2004 in Kraft treten soll, sieht eine Laufzeit
von 5 Jahren vor, wobei sie sich danach für jeweils zwei Jahre verlängert, wenn
sie von keiner Seite gekündigt wird.
Mit
der Durchführung dieser Aufgabe soll im Innenverhältnis der
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) betraut werden. Hier entstehen
durch diese zusätzlichen Leistungen auch die Vorteile für die Stadt Marburg, da
durch eine höhere Auslastung von Personal, Fahrzeugen und Geräten die Fixkosten
in der Sparte Entsorgung gesenkt werden und dadurch für die Marburger
Abfallgebührenzahler/innen eine potenzielle Kostenentlastung entsteht. Für die
Gemeinde Cölbe liegt wiederum der Vorteil in der Ersparnis der Kosten für eine
ansonsten notwendige öffentliche Ausschreibung der Leistung sowie der Ersparnis
der Umsatzsteuer, da die Erledigung der Abfallentsorgungsaufgaben in
öffentlich-rechtlicher Form umsatzsteuerrechtlich privilegiert ist.
Die
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde bereits von den Gremien der
Gemeinde Cölbe einstimmig beschlossen; sie ist nach Abschluss den
Aufsichtsbehörden anzuzeigen.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlage
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- NA
- TOP
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- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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