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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1730/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Marburg und der Gemeinde Cölbe über die Durchführung von Aufgaben der Abfalleinsammlung

 

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen der Bestrebungen zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden hatte die Gemeinde Cölbe Interesse an einer Übertragung bestimmter kommunalspezifischer Aufgaben auf die Stadt Marburg signalisiert. Als erstes konkretes Ergebnis wird hiermit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Abfalleinsammlung vorgelegt, wodurch die Stadt Marburg sich verpflichtet, die der Gemeinde Cölbe gesetzlich übertragene Aufgabe „Abfalleinsammlung“ wahrzunehmen.

 

Grundlage für eine solche Aufgabenübertragung ist das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in dem die öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine von mehreren gesetzlich definierten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit darstellt. Dabei übernimmt eine der beteiligten Gebietskörperschaften einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in ihre Zuständigkeit (§ 24 Abs. 1 KGG). Möglich ist dabei die einfache Wahrnehmung von Aufgaben für andere Gebietskörperschaften, ohne dass deren grundsätzliche Verpflichtung davon berührt wird, als auch ein kompletter Pflichtenübergang einschl. der Übertragung satzungs- und gebührenrechtlicher Zuständigkeiten.

 

Mit der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Marburg zur Durchführung von Aufgaben der Abfalleinsammlung für die Gemeinde Cölbe. In der Vereinbarung werden die konkreten Aufgaben beschrieben, wobei die Rechte und Pflichten der Gemeinde Cölbe als gesetzlich bestimmter Trägerin der Abfalleinsammlung in ihrem Gemeindegebiet unberührt bleiben. Zur Abgeltung der dadurch entstehenden Kosten beinhaltet die Vereinbarung ein betriebswirtschaftlich kalkuliertes Entgelt, das im Rahmen einer ebenfalls enthaltenen Preisgleitklausel jährlich angepasst wird. Die Vereinbarung, die am 01. April 2004 in Kraft treten soll, sieht eine Laufzeit von 5 Jahren vor, wobei sie sich danach für jeweils zwei Jahre verlängert, wenn sie von keiner Seite gekündigt wird.

 

Mit der Durchführung dieser Aufgabe soll im Innenverhältnis der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) betraut werden. Hier entstehen durch diese zusätzlichen Leistungen auch die Vorteile für die Stadt Marburg, da durch eine höhere Auslastung von Personal, Fahrzeugen und Geräten die Fixkosten in der Sparte Entsorgung gesenkt werden und dadurch für die Marburger Abfallgebührenzahler/innen eine potenzielle Kostenentlastung entsteht. Für die Gemeinde Cölbe liegt wiederum der Vorteil in der Ersparnis der Kosten für eine ansonsten notwendige öffentliche Ausschreibung der Leistung sowie der Ersparnis der Umsatzsteuer, da die Erledigung der Abfallentsorgungsaufgaben in öffentlich-rechtlicher Form umsatzsteuerrechtlich privilegiert ist.

 

Die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde bereits von den Gremien der Gemeinde Cölbe einstimmig beschlossen; sie ist nach Abschluss den Aufsichtsbehörden anzuzeigen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

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Finanz. Auswirkung

 

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