Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0877/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Welche neuen bzw. zusätzlichen Aufgaben hat das Jugendamt durch das FamFG zukünftig zu bewältigen und welche organisatorischen und personellen Veränderungen sind dazu eingeleitet bzw. geplant?

Reduzieren

Sachverhalt

Beim oben genannten FamFG handelt es sich um das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Hier wird das – im Prinzip aus den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts stammende – Gesetzeswerk, welches die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrifft, grundlegend neu geregelt und systematisiert.

 

Dieses Gesetz soll zum 01.09.2009 in Kraft treten. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht genau abschätzen welche konkreten Auswirkungen diese Neuregelung auf die Anforderungen an die beteiligten Institutionen haben wird. Hier werden noch übergeordnete Abstimmungs- und Einschätzungsprozesse stattzufinden haben.

 

Diese werden in der nächsten Zukunft über die bestehenden Arbeitskreise, wir beispielsweise den der hessischen Jugendamtsleiter oder den der hessischen Sozialdienstleiter initiiert und inhaltlich weitergeführt. Es wäre aus unserer Sicht verfrüht diesen Arbeitskreisen vorzugreifen, so dass hier um Verständnis gebeten wird, dass die Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinlänglich beantwortet werden kann.

 

Ein Teil dieser Reform wurde vorgezogen und als „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdungen des Kinderwohls“ bereits umgesetzt. Dies betrifft Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht, die Herausgabe eines Kindes, die Vormundschaft oder Kindeswohlgefährdungen.

 

Im Kern sind dort folgende Neuerungen enthalten:

 

Dringliche Kindschaftssachen, darunter auch Streitigkeiten über das Umgangsrecht, müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren soll verkürzt werden.

Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern.

 

Hier hat es Absprachen mit dem hiesigen Familiengericht gegeben um die gesetzlich vorgegebene Frist einhalten zu können. So wurde beispielsweise die Kommunikation zwischen Familiengericht und ASD beschleunigt. Dies hat zu einer zeitlichen Verdichtung der Arbeit des ASD in diesem Bereich geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sammeln wir Erfahrungen mit diesen beschleunigten Verfahren, so dass wir über das volle Ausmaß möglicher Konsequenzen erst zur Mitte des neuen Jahres orientiert sein werden.

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen