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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4770/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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22.04.2016
|
Beschlussvorschlag
- Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Ernennungsurkunde (§ 46 HGO).
- Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- NA
- TOP
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