Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6087/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von B90/Die Grünen, Marburger Linke, FDP/MBL und Piratenpartei betr. Transparenz von Haushaltsentwürfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen; Marburger Linke; FDP/MBL; Piratenpartei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.01.2018
| |||
●
Bereit
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
20.02.2018
| |||
●
Bereit
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.02.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs durch den Oberbürgermeister bzw. Kämmerer wird in 2018 und in den folgenden Jahren in der Struktur und in der Darstellung der einzelnen Produktbereiche so erarbeitet, dass die Haushaltsentwürfe wie in den vergangenen Jahren den Stadtverordneten transparent zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen.
Hierin sind Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Produkten für die vorgesehenen Maßnahmen bzw. Zuschüsse an einzelne Träger mit Darstellung der Rechnungsergebnisse sowie Haushaltsansätze des zurückliegenden Jahres einzeln auszuweisen.
Gravierende Veränderungen, die vom Kämmerer im Entwurf vorgenommen werden wie z.B. Verschiebungen von Produkten bzw. Sachkonten in andere Produktbereiche sowie Änderungen bei der Bezuschussung, sind durch konkrete Erläuterungen klar nachvollziehbar darzustellen.
- Die von den Stadtverordneten in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2018 mit den Fachausschüssen angeforderten Einzelaufstellungen bzw. Listen sind allen Stadtverordneten spätestens bis zum 02. Februar 2018 zuzuleiten.
Sachverhalt
Begründung:
„Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments“. So lautet der erste Satz der Einbringungsrede zum Haushalt 2018 des Oberbürgermeisters. Leider höhlt aber derselbe Oberbürgermeister in seinem vorgelegten Haushaltsentwurf dieses Recht der Stadtverordneten dramatisch aus. In einem ersten Testanlauf für eine neue Struktur des Haushalts will er das Parlament in einem großen Bereich, in dem viele Freie Träger aktiv sind, nämlich im Bereich der Wohlfahrtspflege und sozialen Leistungen, nicht mehr über die von ihm geplanten einzelnen Zuschüsse informieren. Dies soll dann in zukünftigen Haushalten für alle Bereiche so fortgesetzt werden. Übrig bleiben soll nur die Entscheidung über eine Gesamtsumme für die gesamten Bereiche.
Dem Parlament wird somit die politische Gestaltung der Stadt über den Haushalt bzw. durch finanzielle Zuwendungen entzogen, es darf nach dem Verständnis des Oberbürgermeisters nur noch über abstrakte Summen entscheiden ohne zu wissen, welche konkreten Maßnahmen im Einzelnen von welchem Träger durchgeführt werden sollen. Das Parlament entscheidet dann nicht mehr wie hoch die Zuschüsse für einzelne Maßnahmen sind, bzw. welche Zuwendungen den Freien Trägern wie z.B. dem Sozialdienst katholischer Frauen , Pro Familia, dem Diakonischen Werk oder dem Caritasverband im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen sollen, sondern allein die Verwaltung, d.h. in letzter Instanz der Oberbürgermeister.
Dies ist ein gravierender Eingriff in gewachsene demokratische Kultur in Marburg, es ist gleichbedeutend mit einer Entmachtung des Parlaments und Stärkung der Macht des Oberbürgermeisters.
Gleichzeitig schwächt der Oberbürgermeister die politische Bedeutung der Fraktionen bzw. der Stadtverordneten in der Stadtgesellschaft. Institutionen, Vereine und Initiativen haben insbesondere zur Haushaltsaufstellung einen sehr engen Kontakt zu den Fraktionen. Haushaltsanträge werden an die Fraktionen mit Bitte um Unterstützung gesendet, es finden intensive Gespräche mit den Trägern statt, in denen über die Haushaltsanträge diskutiert wird. In den Fraktionen werden in Haushaltsklausuren die Anträge bewertet und die Fraktionen können sich entscheiden , ob sie diese als eigene Haushaltsanträge ins Haushaltsverfahren einbringen.
Dies alles soll in Zukunft wegfallen, denn es macht keinen Sinn mehr Haushaltsanträge an die Fraktionen zu senden, denn hierüber entscheidet allein die Verwaltung und letztlich der Oberbürgermeister als Kämmerer. Wem er wohlgesonnen ist kann mit Unterstützung rechnen, wer nicht, hat Pech gehabt.
Dies ist vordemokratisch und erinnert an die Zeiten der Feudalherren. Dieser Entwicklung müssen wir uns mit aller Kraft entgegenstemmen.
Dietmar Göttling Renate Bastian Christoph Ditschler Dr. Michael Weber
Dr. Elke Neuwohner Jan Schalauske Dr. Hermann Uchtmann
Hans-Werner Seitz Elisabeth Kula Lisa Freitag
Dr. Christa Perabo Roland Böhm Hanke Bokelmann
Christian Schmidt Jonathan Schwarz
Madelaine Stahl Henning Köster-Sollwedel
Angela Dorn Inge Sturm
Marco Nezi Tanja Bauder Wöhr
Dr. Karsten McGovern
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen