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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0213/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
27.05.2011
|
Beschlussvorschlag
1. Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch den Stadtverordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet; sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Ernennungsurkunden (§ 46 HG0).
2. Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.
Ausdruck vom: 20.04.2011
Seite: 2/1
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