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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0630/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Mindestlohn bei der Stadt und den städtischen Tochtergesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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19.10.2011
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.10.2011
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25.11.2011
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16.12.2011
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27.01.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Beschäftigter der Stadt oder der
städtischen Tochtergesellschaften weniger als 10 die Stunde verdient. Dies gilt
insbesondere für die Beschäftigten der Marburger Service GmbH.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Aushilfstätigkeiten werden in der Regel, sofern sinnvoll und zweckmäßig, zugunsten von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen abgelöst.
Sachverhalt
Begründung
In der Antwort auf die kleine Anfrage der Marburger Linken vom 11.08.2011 hat der Oberbürgermeister Egon Vaupel ausgeführt, dass kein Beschäftigter der Stadtverwaltung, des Dienstleistungsbetriebes (DBM) noch eines städtischen Tochterunternehmens weniger als 8,50 verdient.
Anders verhält es sich bei der Frage nach den Beschäftigten, die weniger als 10 die Stunde verdienen. Hier sind 38 Mitarbeiter/innen der Marburger Service GmbH betroffen. Zudem gibt es 30 geringfügig Beschäftigte bei der Stadtverwaltung und Aushilfen bei der Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH, die weniger als 10 die Stunde bekommen.
Das bedeutet, dass sich die Situation der Beschäftigten in diesen Bereichen durch den vielgepriesenen Beschluss von SPD und Grüne im Koalitionsvertrag, einen Mindestlohn von 8,50 anzusetzen, nicht verbessert. Weil ein Stundenlohn von 8,50 aber nicht ausreicht, um im Rentenalter eine Versorgung zu bekommen, die über der sogenannten Grundsicherung im Alter liegt, ist es im Sinne der Beschäftigten dringend erforderlich, einen Mindestlohn von 10 festzulegen.
Halise Adsan
Tanja Bauder
Henning Köster
Jan Schalauske
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