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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1405/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Universitätsstadt Marburg (Marburger Straßenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 32 - Gefahrenabwehr, Gewerbe, Bußgeldstelle
- Bearbeiter*in:
- Maria Feußner
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Verfasser*in:
- Herr Oberländer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.06.2003
| |||
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18.07.2003
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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18.06.2003
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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17.06.2003
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2003
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15.07.2003
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Sachverhalt
Begründung:
A Zielsetzung
Die neue Gefahrenabwehrverordnung
soll die bisherige Gefahrenabwehrverordnung vom 30. November 1993 ersetzen.
Inzwischen haben sich Lebens- und Verhaltensweisen vielfach verändert oder neue
herausgebildet.
Die Vorschriften der alten
Gefahrenabwehrverordnung beinhalten nicht mehr in allen Fällen eine
ausreichende Rechtsgrundlage, um neuen Erscheinungsformen, die die Maßnahmen
der Gefahrenabwehrverordnung notwendig machen, mit Mitteln des Ordnungsrechts
zu begegnen.
B Alternativen
Keine
C Lösungen
Mit der Vorlage dieser
Gefahrenabwehrverordnung macht die Stadt Marburg von der Möglichkeit nach § 74
HSOG Gebrauch, für den Bereich des Stadtgebietes eine Gefahrenabwehrverordnung
über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der
Universitätsstadt Marburg vorzulegen.
Die vorgelegte
Gefahrenabwehrverordnung beinhaltet Regelungen, die sich nach den gemachten
Erfahrungen in den vergangenen Jahren zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet als notwendig erwiesen haben.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird
auf die Begründung des Verordnungsentwurfes verwiesen.
Die Gefahrenabwehrverordnung bedarf
der Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung.
D Kosten
Keine
Ich bitte,
den beiliegenden Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung (Marburger
Straßenordnung) zuzustimmen.
gez.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlagen
Gegenüberstellung
der bisherigen Fassung und Entwurf der Neufassung der Marburger Straßenordnung,
Auszug aus dem HSOG (§§ 71, 74 und 77), HundeVO (§ 9) und HWG (§ 32)
NS: Es handelt sich um die
überarbeitete Neufassung der Vorlage vom 11. 04. 2003. Da die Zeit
für einige Regelungspunkte drängt (insbesondere Ordnungsvorschriften zur
Nutzung des Lahnvorlandes) und es dazu auch eine Beschlusslage der
Stadtverordnetenversammlung gibt, erfolgt die Einbringung als
Verhandlungsgrundlage gem. § 56 Abs. 1 HGO (Antragsrecht des direkt gewählten
Oberbürgermeisters)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
| ||||
2
|
(wie Dokument)
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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