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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0769/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan "Mitte" - LP-M
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Nützel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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19.01.2006
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13.06.2006
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06.07.2006
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.01.2006
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13.06.2006
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06.07.2006
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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14.07.2006
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●
Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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Beschlussvorschlag
Der Landschaftsplan "Mitte" (LP-M; Kernstadt, Marbach, Wehrda und Teile von Ockershausen) wird zum Zwecke der Anzeige gemäß § 4 Abs. 5 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) bei der Oberen Naturschutzbehörde/ Regierungspräsidium Gießen als 3. Teil des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen.
Die genaue Abgrenzung ist dem
Übersichtsplan zu entnehmen.
Sachverhalt
Begründung:
Nach dem die Landschaftspläne "Südwestliche
Stadtteile" (LP-SW) und Östliche
Stadtteile (LP-O) vom Regierungspräsidium genehmigt worden sind, bildet der
nun zum Beschluss vorliegende Landschaftsplan "Mitte" (LP-M) den
dritten wichtigen Baustein des Landschaftsplanes für die Gesamtstadt.
Einleitend wird daran erinnert, dass aufgrund der naturräumlichen Dreiteilung
und der Größe des Stadtgebietes bereits in 1994 entschieden wurde, das
Stadtgebiet in mehreren Stufen abzuarbeiten.
Die Erarbeitung von Landschaftsplänen ist kein Selbstzweck im
Sinne rein rechtlicher Notwendigkeit (BNatSchG, HeNatG).
Mindestens gleichrangig zu werten sind die mit dem
Landschaftsplan inhaltlich verbundenen Ziele, insbesondere
·
Schutz
und Entwicklung der natürlichen Umwelt,
·
Koordinationsfunktion
unterschiedlichster Umweltbelange,
·
Qualitätssprung
für die weitere Entwicklung der Stadtstruktur (besiedelter und unbesiedelter
Bereich),
·
Steigerung
der Naherholungsfunktion und des Strukturreichtums der näheren Umgebung,
·
konzentrierte
Darstellung der umweltschützenden Belange für Bauleitplanverfahren.
Im Zusammenhang mit der beschlossenen Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes für die Gesamtstadt formuliert der Landschaftsplan auch
die (bau-)gesetzlich vorgeschriebenen Belange des Umwelt-/Naturschutzes und der
Landschaftspflege. Ohne die gebührende Würdigung dieser Belange kann der
Flächennutzungsplan als strategisches Stadtentwicklungsinstrument keine
Rechtswirksamkeit entfalten. So stellen beispielsweise die im Landschaftsplan
getroffenen Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung elementare Abwägungskriterien
im Zusammenhang mit der Ausweisung von Bauland dar; gleichwohl können diese
und dies ist der Klarstellung halber an dieser Stelle betont - bei
ausreichenden und schlüssigen Argumenten im Zuge der Abwägung im Verfahren des
Flächennutzungsplanes überwunden werden.
Der Geltungsbereich des LP-M umfasst in erster Linie die
besiedelten Bereich der Kernstadt und von Marbach, Wehrda sowie Teile von
Ockershausen (die anderen Teile waren schon Gegenstand des LP-SW) und die
landwirtschaftlich genutzten Gemarkungen Marbachs und Wehrdas. Enthalten ist
auch das gesamte Lahntal nördlich der Südspange
Aus der Besonderheit der naturräumlichen Vorgaben und der
sich daraus ergebenden Landnutzungen werden aufbauend auf einer sorgfältigen
Bestandsanalyse, Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung formuliert, um einerseits
Defizite (z. B. Strukturarmut) und Fehlentwicklungen (z. B. Kanalisierung und
Verrohrung von Gewässern) rückgängig zu machen und andererseits perspektivisch
tragfähige Biotopstrukturen aufzubauen. Vom konzeptionellen Ansatz wird deshalb
zunächst ein Leitbild (Oberziel) formuliert, dass aufgrund der speziellen
Situation der Stadt am Fluss der gewässer-ökologischen Entwicklung und der
Erholung am Fluss und in der Stadt einen hohen Stellenwert einräumt. Dies ist
folge dessen im Landschaftsplan ein Hauptaugenmerk, da die Lahnentwicklung für
die Stadt von entscheidender Bedeutung ist. Hierfür schlägt der Landschaftsplan
zur Weiterentwicklung und Maßnahmenkonkretisierung eine Lahnstudie vor, für die
die Aussagen im Landschaftsplan zur Lahn als Basis dient
Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung der
Öffentlichkeit (vergleichbar mit der Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren)
zum Landschaftsplan fand im Zeitraum vom 5. Juli 2004 bis 10.
September 2004 in Form eines öffentlichen Aushangs sowie in Form einer
Bürgerversammlung/Infoveranstaltung statt (13. Juli 2004). Zusätzlich wurden
den jeweiligen Ortsbeiräten im Zuge öffentlich abgehaltener Sitzungen die
Inhalte des Landschaftsplanentwurfes mit Schwerpunkt auf den betroffenen
Stadtteil detailliert vorgestellt. Die Beteiligung der gesetzlich festgelegten
Fachbehörden und verbände (= ausgewählte Träger öffentlicher Belange) wurde
zeitlich parallel zur o. a. Bürgerbeteiligung durchgeführt. Mit dem Ziel,
bereits im Vorfeld der Entwurfsfassung konsensfähige Lösungen herbeizuführen
wurde zudem kontinuierlich eine fachbehördenübergreifende "Gesprächsrunde
zur Landschaftsplanung der Stadt Marburg" abgehalten.
Die Ergebnisse der Bürger- und Trägerbeteiligung lassen sich
wie folgt wiedergeben:
·
Von einem
Bürger wurde eine fachliche Anregung geäußert.
·
Die
Ortsbeiräte Marbach und Ockershausen haben dem Plan zugestimmt. Die
eingegangenen Anregungen der Ortsbeirates Wehrda sind im Folgenden
gesondert aufgeführt und besonders zu gewichten (im Anhang steht die gesamte
Stellungnahme des Ortsbeirates Wehrda nebst den fachplanerischen Beantwortung:
a)
Ausgleichsfläche
im Bebauungsplan Weißer Stein sollte für eine spätere (anderen) Verwendung
vorgehalten werden.
b) Die in der Ortslage befindichen
Hochwasserschutzanlagen müssen angeglichen werden, um einen ausreichenden
Schutz zu gewährleisten.
c)
Es
muss eine Bestandsgarantie für die Fischteiche im Bereich Kaltebach ausgesprochen
werden.
d) Anstelle der vorgeschlagenen
Campingplatzalternative Erweiterung des Gartengebietes Cölber Straße.
e) Keine Ausweisung von neuen
Naturschutzgebieten in Wehrda
zu a) Die Ausgleichsflächen lt. Bauleitplanung (z. B. Weißer Stein) sind im Landschaftsplan nachrichtlich übernommen. Die Nutzung dort ist abschließend in dem Bebauungsplan geregelt.
zu b) Zum Hochwasserschutz in der
Ortslage wird auf den am 17.09.2004 von der Stadtverordnetenversammlung
gefassten Beschluss, der wie folgt lautet, verwiesen:
Zu sanierende Deichabschnitte und Hochwasserschutzmauern
werden mindestens so hoch wie das HQ200 (Berechnung von 2002) bzw.
das HQ100 + Freibord angelegt.
Für den
Stadtteil Wehrda bedeuten diese erhöhten Anforderungen, dass die Deichabschnitte
IV und VI rechtsseitig der Lahn in Höhe des Wehrdaer Weges teilweise bis
maximal 40 cm erhöht werden müssen. Die Priorität wurde auf mittel
eingeschätzt. Bei den rechtsseitigen Hochwasserschutzwänden ist eine Erhöhung
von 5 cm (Abschnitt A, oberhalb und unterhalb der Cölber Straße) und 21 cm
(Abschnitt B, kurzen Abschnitt in Höhe des Wehrdaer Weges) vorgesehen. Auf
Grund des schlechten Zustandes liegt die Sanierungspriorität bei Abschnitt A
auf hoch.
Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren entsprechend der Prioritäten umgesetzt werden. Die Mittel zur Sanierung des Wandabschnittes A wurden schon mehrfach in den Haushalt eingebracht. Leider musste die Umsetzung wegen finanztechnischen Problemen jeweils verschoben werden.
zu c) Der Landschaftsplan ist ein
Fachplan und hat keinerlei Auswirkungen auf die Bodenordnung (wie z. B. ein
Bauleitplan). Er wird folge dessen auch nur Behördenverbindlich (§ 4 HENatG)
und entfaltet somit keine bindende Wirkung gegenüber Dritten.
Das bedeutet, dass vorgeschlagene Maßnahmen, wie z. B. die Renaturierung des Bachtals Goldborn/Kalteborn, nur mit Einverständnis der Eigentümer erfolgen können. Grundsätzlich ist es aber möglich bei einer Renaturierung Fischteiche mit zu integrieren. Zumal ist von der Unteren Naturschutzbehörde in Teilbereichen diese Renaturierungsplanung des Landschaftsplans schon umgesetzt worden sind.
zu d) Dieser alternative
Campingplatzstandort ist im Rahmen eines landschaftsplanerisch sinnvollen
Szenarios der Verlegung des bestehenden Campingplatzes neben weiteren
Alternativstandorten vorgeschlagen worden. Diese Alternative ist benannt
worden, um einen Standort an der Lahn aber außerhalb der Kernstadt vorschlagen
zu können. Aus touristischer Sicht ist er eher ungeeignet.
Ihr damit verbundener Hinweis auf zusätzliche Gartenflächen kann auf Grund unserer Erfahrungen und Kenntnislage nicht nachvollzogen werden.
zu e) Der Ausweisungsvorschlag von Vorrangflächen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume (E-Karte 3) ist eine Grundaufgabe, die das Hess. Naturschutzgesetz i. V. mit dem Bundesnaturschutzgesetz für die Landschaftsplanung vorsieht (§ 1b HENatG Biotopverbund). Die inhaltlich richtigen Vorschläge des Landschaftsplanes werden vom Forst mitgetragen. Die tatsächliche Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten obliegt dann nicht der Stadt Marburg.
Von den beteiligenden Fachbehörden und verbänden (TÖB) sind von der Unteren Naturschutzbehörde (und dem Naturschutzbeirat), vom Hessen-Forst Forstamt Marburg, vom RP Gießen/Abteilung Staaliches Umweltamt Marburg, vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, vom Oberhessischer Gebirgsverein OHGV und Naturschutzbund Deutschland NABU sowie vom Sportbund Hessen Anregungen vorgebracht worden. Diese Anregungen sind teilweise fachlich entkräftet worden oder durch redaktionelle Änderungen und Korrekturen bzw. durch erklärende Ergänzungen als Überarbeitungen in den Entwurf eingeflossen. Eine Zusammenstellung der Ergänzungen ist dem Anhang zu entnehmen. Die grundsätzliche landschaftsplanerische Planaussage ist dabei nicht geändert worden.
Die Stellungnahmen mit den fachlichen Beantwortungen sind im Anhang beigefügt.
Die Untere Naturschutzbehörde hat den überarbeiten Entwurf eingesehen und trägt ihn mit den vorgenommenen Änderungen mit.
Die Arbeitsgruppe Landschaftsplan des Naturschutzbeirates hat in der Arbeitssitzung am 22.12.05 dem Landschaftsplan zugestimmt.
Umsetzung/Ausblick:
Die Lahnstudie, wie vom Landschaftsplan vorgeschlagen, ist
vom Magistrat beauftragt worden. Sie soll in 3 Szenarien darlegen welche
Möglichkeiten ökologischer, gestalterischer und technischer Art im
Untersuchungsraum möglich sind. Der Ansatz zu diesen Entwicklungsziele soll in
Stufen mit allen an der Lahn Interessierten diskutiert werden (Foren) um ein
breites Meinungsbild zu erhalten. Ausgangspunkt soll die Lahn in ihren
jahreszeitlichen Wasserführungen sein, um Aufschluss über ein Ausgangsszenario
mit einen hohen Anteil an natürlichen und naturnahen Strukturen zu erlangen,
ein ökologisches Maximalmodell. Die entsprechenden Arbeitsablauf und Zeitplan
kann sich wie folgt darstellen:
Jan. 06 Maximalmodell für Anforderungsprofil-Abfrage
Jan. - März 06 Gespräche
zur Einbindung des Projektes (Naturschutz, Ämter, Politik)
April 06 Auftaktveranstaltung
Öffentlichkeit (Anforderungsprofil und Mitarbeit)
April - Juli 06 Anforderungsprofil
in den Foren erstellen
Juli - Sept. 06 Erstellung
der Diskussionsszenarien
Sept. - Dez. 06 Weiterentwicklung
der Szenarien mit den Foren
Dez. 06 - Feb. 07 Machbares
Szenario Lahnentwicklung
Feb. - Mai 07 Entwurf
Lahnentwicklung mit Foren festlegen
Juni 07 Vorlage
Stadtverordnetenversammlung
Nicht nur für die Lahnentwicklung sondern auch für den
Landschaftsplan insgesamt sind Überzeugungsarbeit und Kooperationsformen die
Mittel zur Zielumsetzung.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Übersichtsplan
Landschaftsplaneinteilung
Spezifisches Leitbild
Landschaftsplan Mitte
·
Zusammenstellung
der Ergänzungen
·
Textzusammenfassung
·
Gliederung
des Gesamttextes
·
Maßnahmenliste
·
Stellungnahmen
des Bürgers mit fachplanerischen Beantwortung
·
Stellungnahmen
des Ortsbeirates Wehrda mit fachplanerischen Beantwortung
·
Stellungnahmen
der Fachbehörden (einschl. Untere Naturschutzbehörde) und verbände und
fachplanerischen Würdigung
Hinweis Alle
im Original farbigen Karten (einschl. den Bestands-, Themen- und
Entwicklungskarten) sowie der Gesamttext und aller Anhänge (einschl.
Teilbericht Fauna) sind zu jeder Sitzung ausgelegt.
FD 61 |
FB 6 |
|
gez.
Rausch |