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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1151/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Vorläufige Haushaltsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) beauftragt den
Magistrat, den Stadtverordneten und den Marburger BürgerInnen bis zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Mai 2010 einen Bericht zur vorläufigen
Haushaltsführung im Jahre 2010 vorzulegen. Ein Schwerpunkt dieses Berichtes
soll die Aufzählung der freiwilligen Leistungen der Stadt Marburg sein, die
zwar im Haushaltsentwurf 2010 vorgesehen waren, aber wegen der Vorschriften der
Hessischen Gemeindeordnung zur vorläufigen Haushaltsführung nicht geleistet
werden konnten. Zudem soll der Bericht erläutern, welche Projekte und Vorhaben
des Magistrats in 2010 bisher nicht umgesetzt werden konnten, weil die
vorläufige Haushaltsführung neue rechtliche Bindungen in 2010 nicht zulässt.
Sachverhalt
Begründung
Für Gemeinden in Hessen, die
Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung eingeführt haben, gelten die
Vorschriften der §§ 114a bis 114u der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). § 114 f der Hessischen Gemeindeordnung
fordert in Abs 1 Satz 1, Zitat: „Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des
Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde nur die
finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts
fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren“.
Für 2010 hat die StVV noch
keinen Haushalt verabschiedet und der Haushalt kann deshalb auch noch nicht
veröffentlicht sein. Der Magistrat führt die Geschäfte der Stadt somit unter
den rechtlichen Rahmenbedingungen der vorläufigen Haushaltsführung. Diese lässt
dem Magistrat in Bezug auf freiwillige Leistungen, sofern nicht vertraglich
zugesichert, wenig Spielraum.
Stadtverordnete und BürgerInnen
der Stadt Marburg haben ein Recht darauf, umfassend über die Konsequenzen der
vorläufigen Haushaltsführung informiert zu werden.
Gez.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber