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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0467/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Universitätsstadt Marburg tauscht, in der Nähe der

Johannes-Müller-Straße, 35037 Marburg, mit der

Kirchengemeinde St. Peter und Paul, zwecks

Begradigung des Verlaufs der Grundstücksgrenze nach

Beendigung der Bauausführung der Kirchengemeinde,

 

eine Teilfläche (0,84 m2) des Grundstücks der Gemarkung Marburg,  

Flur 5, Flurstück 14/80, (Eigentümer ist die Stadt Marburg)

 

gegen

 

eine Teilfläche (19,74 m2) des Grundstücks der Gemarkung Marburg,  

Flur 5, Flurstück 14/73, (Eigentümer ist die Kirchengemeinde St. Peter und Paul).

   

Auf einen Ausgleich der Flächendifferenz in Form von Geld wurde verzichtet. Die Stadt Marburg erfährt somit in diesem Bereich einen Flächenzuwachs von 18,9 m2. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Tauschvertrag entstehenden Kosten trägt die Kirchengemeinde St. Peter und Paul. 

 

 

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Sachverhalt

Die Umsetzung der nun vorliegenden Detailplanung, der bereits genehmigten Umgestaltung des Bereichs Campus-Firmanei und Gemeindezentrum St. Peter und Paul, macht das o. g. Tauschgeschäft notwendig. Sie wird zudem von den beteiligten Fachdiensten Tiefbau und Stadtplanung unterstützt.

Der vom unabhängigen Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Universitätsstadt Marburg auf der Basis von dessen Geschäftsstelle geführter Kaufpreissammlung ermittelte Bodenrichtwert liegt aktuell bei Wohnbauflächen in diesem Gebiet bei 420,00 €/m2. Vor diesem Hintergrund ist der Zuwachs von 18,9 m2 Grundstücksfläche ebenfalls als positiv zu bewerten.

Die entsprechenden Freiflächenpläne mit jeweils blau gefärbter Ausweisung der o. g. Teilflächen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Es wird gebeten, diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin 

Kenntnis genommen und einverstanden: 

6

61

62

66

K

 

B

B

B

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme 

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Finanz. Auswirkung

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten 

x

Es bestehen keine Einmalkosten.

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten:

 2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten 

x

Es bestehen keine Folgekosten.

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten:

 3. Weitere Auswirkungen 

 

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen.

 

 

X

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen 

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt):

Zuwachs der stadteigenen Flächen im Innenstadtbereich

 

 

 

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Anlagen

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