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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0640/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Genehmigung des Haushalts 2022 mit der 

Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 18. März 2022 zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

1. die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Kreditaufnahme

 von 4.790.000 € gemäß § 103 Abs. 2 HGO;

 

2. die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 43.110.000 € gemäß § 102 Abs. 4 HGO;

 

unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung vom 18. März 2022 enthaltenen

 Auflagen und Hinweise gemäß § 97a HGO genehmigt.

 

Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der

Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut

zur Kenntnis gegeben.

 

Die Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung wurden beim Regierungspräsidium mit Bericht

vom 28. Februar 2022 vorgelegt.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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