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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0640/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.05.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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20.05.2022
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Sachverhalt
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
1. die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Kreditaufnahme
von 4.790.000 € gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
2. die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 43.110.000 € gemäß § 102 Abs. 4 HGO;
unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung vom 18. März 2022 enthaltenen
Auflagen und Hinweise gemäß § 97a HGO genehmigt.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der
Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut
zur Kenntnis gegeben.
Die Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung wurden beim Regierungspräsidium mit Bericht
vom 28. Februar 2022 vorgelegt.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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