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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/1129/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.02.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.02.2023
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Beschlussvorschlag
- Der geprüfte Jahresabschluss 2021 in der Fassung vom 28.04.2022 (VO/0664/2022) wird beschlossen. Damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung 2021 wie folgt festgesetzt:
Jahresergebnis des Ergebnishaushalts: 196.229.196,33 €
Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: 374.584.045,06 €
Bestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2021: 430.881.186,33 €
- Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung 2021 der Universitätsstadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gemäß §114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Mit Beschluss des Magistrats vom 30.05.2022 (VO/0664/2022) wurde der Jahresabschluss 2021 gemäß § 112 HGO in Verbindung mit § 51 Ziffer 9 HGO von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.
Bestandteile des Jahresabschlusses 2021 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnis- und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist gemäß § 112 Abs. 3 HGO durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Zudem sind ihm weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung ergeben.
Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2021 (Stand: 28.04.2022) aufgrund § 128 Abs. 1 HGO geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst. Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.
Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Diese Frist wird mit der Vorlage am 24. Februar 2023 eingehalten. Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung 2021 mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Am Grün 18, eingesehen werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
|
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- anderes Amt zuständig
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