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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2601/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Welche Kosten sind durch die Weigerung des Oberbürgermeisters, die Sondernutzungserlaubnis für den Marktfrühschoppen zu erteilen und den anschließenden Rechtsstreit entstanden und wer trägt diese?

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Durch den Rechtsstreit sind bislang Kosten in Höhe von 873,85 € entstanden. Die Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten des Verwaltungsgerichts Gießen und den Kosten für die anwaltliche Vertretung des Marktfrühschoppenvereins in beiden Instanzen zusammen. Noch nicht in Rechnung gestellt und daher noch zu begleichen sind die Gerichtskosten des Verwaltungsgerichtshofs Kassel und die Kosten für die anwaltliche Vertretung der Stadt Marburg im Beschwerdeverfahren. Da die Stadt Marburg den Rechtsstreit verloren hat, trägt sie sämtliche Kosten.

 

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