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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0122/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung stadteigener Liegenschaften
hier: Übernahme einer Bürgschaft von 17,2 Mio DM für die GeWoBau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beteiligt:
- 30 - Rechtsservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.06.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten zu beschließen:
Zur
Finanzierung der Übertragung städtischer Liegenschaften auf die GeWoBau
übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO für
die GeWoBau eine zeitlich befristete Ausfallbürgschaft in Höhe von 17.200.000
DM für alle Ansprüche, die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung
von Krediten gegen die GeWoBau und ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch
zustehen werden.
Die
Bürgschaft ist auf die Laufzeit der von der GeWoBau zur Finanzierung der
Übertragung der städtischen Liegenschaften aufzunehmenden Darlehen befristet,
längstens jedoch auf 30 Jahre.
Gläubiger
und Kreditkonditionen werden von der GeWoBau je nach Notwendigkeit und
Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart. Die Möglichkeit von
Sondertilgungen ist vorzusehen. Die GeWoBau ist verpflichtet, die Stadt über
den Inhalt der abzuschließenden Darlehensverträge jeweils vorab zu informieren.
Auf
die grundbuchrechtliche Sicherung der Bürgschaft wird vorerst verzichtet,
jedoch ist über die Bürgschaft zwischen der Stadt Marburg und der GeWoBau ein
Bürgschaftssicherungsvertrag nach dem beiliegenden Entwurf abzuschließen.
Sachverhalt
Begründung
Der Verkauf der
städtischen Wohnungen an die GeWoBau ist von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossen worden. Integrativer Baustein des Gesamtkomplexes ist die Übernahme
einer städtischen Bürgschaft zugunsten der GeWoBau, damit diese zur
Finanzierung des Kaufpreises die günstigeren Kommunalkonditionen auf dem
Kreditmarkt erreichen kann.
Die Bürgschaft
braucht dabei nicht den gesamten Kaufpreis abzudecken sondern kann auf 17,2 Mio
DM beschränkt werden.
Zur Absicherung der Bürgschaft ist zwischen der Stadt
Marburg und der GeWoBau
ein
Bürgschaftssicherungsvertrag nach dem beiliegenden Entwurf abzuschließen.
Unabhängig von diesem
Bürgschaftssicherungsvertrag ist neben den einschlägigen BGB-Bestimmungen über
den Übergang von Forderungen im Bürgschaftsfall, der hier nicht zu befürchten
ist, auf den Bürgen die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft grundsätzlich
gegeben durch das über 90%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin
bei der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft
der Stadt Marburg um ein Vielfaches.
Die Bürgschaft bedarf der
Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen als Aufsichtsbehörde; eine
Notifizierung bei der EU-Kommission ist hingegen nicht notwendig, da die
Bürgschaft unter der De-Minimis-Grenze von 20 Mio Euro liegt.
Die nach dem
Bürgschaftsbeschluß auszufertigende Bürgschaftserklärung ist als Entwurf
beigefügt, außerdem der Entwurf des Bürgschaftssicherungsvertrages.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister