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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0613/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD und B90/Die Grünen - Fraktionen betr. Sofortige Rücknahme der jüngsten Änderungen des Hessischen Wassergesetzes vom 26. Juni 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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18.09.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.09.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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17.09.2002
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert, sich bei
der Hessischen Landesregierung für die sofortige Rücknahme der jüngsten Änderungen
des Hessischen Wassergesetztes einzusetzen, insbesondere der
o
Abschaffung
der Fünf Meter Uferrandstreifen sowie der
o
Abschaffung
der Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet innerhalb
geschlossener Ortschaften.
Der Magistrat wird
ferner aufgefordert, sich an den Hessischen Städtetag zu wenden mit dem Ziel,
dass dieser im gleichen Sinne tätig wird.
Sachverhalt
Begründung:
Die jüngsten Hochwasserkatastrophen zeigen recht deutlich, dass Bäche und Flüsse auch dort über die Ufer treten können, wo in der Vergangenheit solche Ereignisse unbekannt waren. Deshalb müssen die Schaffung ausreichender Retentionsflächen und sicherer Deichanlagen und eine präventive Baupolitik in Zukunft Hand in Hand gegen. Uferstreifen und Überschwemmungsgebiete müssen von Bebauung frei gehalten werden.
Daher sind die jüngsten Änderungen des Hessischen Wassergesetzes ausgesprochen schädlich in Bezug auf einen vorsorgenden Gewässerschutz. Bereits bei der Anhörung zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes im April 2002 haben der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK), der Hessische Städtetag und anerkannte Naturschutzverbände deutliche Kritik an diesen Änderungen vorgetragen. Die Novelle trat jedoch in diesen Punkten unverändert am 26. Juni 2002 in Kraft. Nach den Erfahrungen der Hochwasserkatastrophe wäre es nun die Pflicht der Hessischen Landesregierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die Änderungen in diesen Punkten zurückzunehmen, um in der Zukunft effektiven Hochwasserschutz zu gewährleisten
gez. Uwe Meyer gez.
Roxane Schröter
gez. Dietmar Göttling gez:
Jürgen Marcus
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