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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4770/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Ernennungsurkunde (§ 46 HGO).

 

 

  1. Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.

 

 

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Sachverhalt

 

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