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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1014/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Marburg GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.01.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.01.2003
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Sachverhalt
Begründung:
Durch
Beschluss vom 29.11.2002 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Übertragung
der Gesellschaftsanteile an der Stadtwerke Marburg Verwaltung GmbH auf die
Stadtwerke Marburg GmbH zugestimmt.
Der
Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH und die Gesellschafterversammlung
haben zwischenzeitlich die Änderung des Gesellschaftsvertrages der vorgenannten
Gesellschaft in die Stadtwerke Marburg Consult GmbH beschlossen. Diesem
Unternehmen sollen insbesondere die Wahrnehmung von Planungsleistungen für die
Verkehrsbetriebe der Stadtwerke sowie der Kooperation mit dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf übertragen werden (Verkehrsmanagement).
Die
Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsleistungen obliegt für ihren
Gebietsbereich der Stadt Marburg, für das übrige Kreisgebiet dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf. Insoweit wird angestrebt, das beide Gebietskörperschaften
zukünftig als Gesellschafter der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft
zusammenwirken. Der Vorschlag, dies in Form einer GmbH abzuwickeln, beruht auf
einer Empfehlung des RMV.
Die
Konstruktion bedarf noch der Abstimmung und Genehmigung durch die zuständigen
Landesbehörden (Regierungspräsidium Gießen). Infolgedessen soll die
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung unter dem Vorbehalt
erfolgen, das die Aufsichtsbehörden zustimmen.
Im
Hinblick auf das in den nächsten Monaten bevorstehende Inkrafttreten der
EG-MarktöffnungsVO besteht bis dahin die Möglichkeit, für den Bereich der
Stadtwerke die Vergabe von Verkehrsleistungen noch nach nationalem Recht
vorzunehmen mit der evtl. gegebenen Möglichkeit einer freihändigen Vergabe an die Stadtwerke.
Nach
Inkrafttreten der EG-MarktöffnungsVO müssen die Busverkehrsleistungen im Gebiet
der Stadt Marburg grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Eine
„freihändige" Vergabe des Dienstleistungsauftrages durch den
Aufgabenträger (Stadt Marburg) an die ihr gehörende Stadtwerke Marburg GmbH ist
nach Inkrafttreten der vorgenannten Verordnung grundsätzlich nicht mehr
möglich. Infolgedessen erscheint es zweckmäßig, kurzfristig die Lokale
Nahverkehrsgesellschaft zunächst für die Stadt Marburg zu gründen, damit das
Abstimmungsverfahren mit den Aufsichtsbehörden eingeleitet werden kann. Der
Landkreis kann dann später, sofern die Kreisgremien zustimmen, der Gesellschaft
beitreten.
Die
vorgeschlagene Verfahrensweise eröffnet die Möglichkeit, für einen
Übergangszeitraum von ca. 8 Jahren den Stadtwerken Marburg die
Busverkehrsleistungen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg zu sichern, was
nach Inkrafttreten der EG-MarktöffnungsVO unter den dann geltenden europaweiten
Wettbewerbsregeln nicht gesichert ist.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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