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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1014/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird gebeten,

 

dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Durch Beschluss vom 29.11.2002 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Übertragung der Gesellschaftsanteile an der Stadtwerke Marburg Verwaltung GmbH auf die Stadtwerke Marburg GmbH zugestimmt.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH und die Gesellschafterversammlung haben zwischenzeitlich die Änderung des Gesellschaftsvertrages der vorgenannten Gesellschaft in die Stadtwerke Marburg Consult GmbH beschlossen. Diesem Unternehmen sollen insbesondere die Wahrnehmung von Planungsleistungen für die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke sowie der Kooperation mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf übertragen werden (Verkehrsmanagement).

 

Die Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsleistungen obliegt für ihren Gebietsbereich der Stadt Marburg, für das übrige Kreisgebiet dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Insoweit wird angestrebt, das beide Gebietskörperschaften zukünftig als Gesellschafter der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft zusammenwirken. Der Vorschlag, dies in Form einer GmbH abzuwickeln, beruht auf einer Empfehlung des RMV.

Die Konstruktion bedarf noch der Abstimmung und Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden (Regierungspräsidium Gießen). Infolgedessen soll die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung unter dem Vorbehalt erfolgen, das die Aufsichtsbehörden zustimmen.

 

Im Hinblick auf das in den nächsten Monaten bevorstehende Inkrafttreten der EG-MarktöffnungsVO besteht bis dahin die Möglichkeit, für den Bereich der Stadtwerke die Vergabe von Verkehrsleistungen noch nach nationalem Recht vorzunehmen mit der evtl. gegebenen Möglichkeit  einer freihändigen Vergabe an die Stadtwerke.

Nach Inkrafttreten der EG-MarktöffnungsVO müssen die Busverkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Marburg grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Eine „freihändige" Vergabe des Dienstleistungsauftrages durch den Aufgabenträger (Stadt Marburg) an die ihr gehörende Stadtwerke Marburg GmbH ist nach Inkrafttreten der vorgenannten Verordnung grundsätzlich nicht mehr möglich. Infolgedessen erscheint es zweckmäßig, kurzfristig die Lokale Nahverkehrsgesellschaft zunächst für die Stadt Marburg zu gründen, damit das Abstimmungsverfahren mit den Aufsichtsbehörden eingeleitet werden kann. Der Landkreis kann dann später, sofern die Kreisgremien zustimmen, der Gesellschaft beitreten.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise eröffnet die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum von ca. 8 Jahren den Stadtwerken Marburg die Busverkehrsleistungen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg zu sichern, was nach Inkrafttreten der EG-MarktöffnungsVO unter den dann geltenden europaweiten Wettbewerbsregeln nicht gesichert ist.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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