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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/7503/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Janina Schäfer
- Verfasser*in:
- Schaefer, Janina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 25, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Aug 28, 2020
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Sachverhalt
Begründung:
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
- die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2020
- in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Stadtverordnetenversammlung in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 am 28. Februar beschlossene Haushaltssicherungskonzept;
- die in § 2 der Haushaltssatzung 2020 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 19.255.000 € gemäß § 103 Abs. 2 HGO sowie
- die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 38.446.000 €
unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen unter Hinweise gemäß § 97 a HGO genehmigt.
Weiterhin genehmigt wurde die im Wirtschaftsplan 2020 des DBM vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 3.513.915 €.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
Die Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung wurden beim Regierungspräsidium mit Bericht vom 28. April 2020 vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
|
291,6 kB
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