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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1043/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie ist gewährleistet, dass alle Hundehalter in der Stadt Marburg Hundesteuer an die Stadt abführen, und wie ist geregelt, dass alle Hundebesitzer ihre Tiere anmelden?

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Sachverhalt

Es antwortet Oberbürgermeister Möller.

 

Die Melde- und Steuerpflicht für alle Hundehalter ist in der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg vom 02.12.1998 geregelt.

 

Danach ist jeder Hundehalter verpflichtet, seine im Stadtgebiet gehaltenen Hunde innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzumelden und die daraufhin mit Bescheid festgesetzte Hundesteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen an die Stadt zu zahlen.

 

Die Überwachung der Zahlungseingänge erfolgt durch die Stadtkasse. Von dort erfolgen ggf. Vollstreckungsmaßnahmen, falls die festgesetzte Hundesteuer nicht gezahlt wird.

 

Durch Presseinformationen werden die Hundehalter von Zeit zu Zeit immer wieder an ihre Pflichten erinnert. Eine Gewähr, dass wirklich alle Hundehalter ihren Verpflichtungen nachkommen, gibt es jedoch nicht. Hierzu wäre erforderlich, dass alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet ständig durch Außendienstmitarbeiter kontrolliert würden. Die Stadt Marburg verfügt jedoch nicht über das hierfür notwendige Personal, so dass sie weitgehend auf die Ehrlichkeit und Gesetztestreue der Hundehalter angewiesen ist.

 

Selbstverständlich wird die Ehrlichkeit und Gesetzestreue unterstützt mit punktuellen Kontrollen und Stichproben durch den Außendienst des Ordnungsamtes. Gelegentlich erhält die Stadt auch Kenntnis von nicht versteuerten Hunden, wenn sich verärgerte Nachbarn über durch Hunde verursachte Belästigungen beschweren.

 

Es ist aber unvermeidlich, dass immer wieder einmal Hunde „schwarz“ gehalten werden.

 

In der Vergangenheit wurde deshalb auch versucht, durch den Einsatz von ABM-Kräften alle Hundehalter zu erfassen. Der Erfolg war allerdings nicht so überzeugend, dass sich eine regelmäßige Wiederholung solcher Maßnahmen aufdrängen würde.

 

Die bei der letzten Aktion vor einigen Jahren vom Ordnungsamt zur Kontrolle in der Kernstadteingesetzten ABM-Kräfte meldeten fast ausschließlich Hundehalter, die ihre Hunde bereits versteuert hatten.

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