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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1043/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Claudia Pötter (Nr. 5 01/03)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
24.01.2003
|
Sachverhalt
Es antwortet Oberbürgermeister Möller.
Die Melde- und Steuerpflicht für alle Hundehalter ist in der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg vom 02.12.1998 geregelt.
Danach
ist jeder Hundehalter verpflichtet, seine im Stadtgebiet gehaltenen Hunde
innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzumelden und die daraufhin mit Bescheid
festgesetzte Hundesteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen an die Stadt zu
zahlen.
Die
Überwachung der Zahlungseingänge erfolgt durch die Stadtkasse. Von dort
erfolgen ggf. Vollstreckungsmaßnahmen, falls die festgesetzte Hundesteuer nicht
gezahlt wird.
Durch
Presseinformationen werden die Hundehalter von Zeit zu Zeit immer wieder an
ihre Pflichten erinnert. Eine Gewähr, dass wirklich alle Hundehalter ihren
Verpflichtungen nachkommen, gibt es jedoch nicht. Hierzu wäre erforderlich,
dass alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet ständig durch
Außendienstmitarbeiter kontrolliert würden. Die Stadt Marburg verfügt jedoch
nicht über das hierfür notwendige Personal, so dass sie weitgehend auf die
Ehrlichkeit und Gesetztestreue der Hundehalter angewiesen ist.
Selbstverständlich
wird die Ehrlichkeit und Gesetzestreue unterstützt mit punktuellen Kontrollen und
Stichproben durch den Außendienst des Ordnungsamtes. Gelegentlich erhält die
Stadt auch Kenntnis von nicht versteuerten Hunden, wenn sich verärgerte
Nachbarn über durch Hunde verursachte Belästigungen beschweren.
Es
ist aber unvermeidlich, dass immer wieder einmal Hunde „schwarz“ gehalten
werden.
In
der Vergangenheit wurde deshalb auch versucht, durch den Einsatz von
ABM-Kräften alle Hundehalter zu erfassen. Der Erfolg war allerdings nicht so
überzeugend, dass sich eine regelmäßige Wiederholung solcher Maßnahmen
aufdrängen würde.
Die
bei der letzten Aktion vor einigen Jahren vom Ordnungsamt zur Kontrolle in der
Kernstadteingesetzten ABM-Kräfte meldeten fast ausschließlich Hundehalter, die
ihre Hunde bereits versteuert hatten.
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