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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0118/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg verpflichtet Magistrat und Verwaltung dazu, künftig aktiv Bodenbevorratung vor allem für bezahlbaren Wohnraum zu betreiben. Unter dem Aspekt: Flächenmanagement, Grunderwerb, Bevorratung und Verwaltung von Flächen für Infrastrukturmaßnahmen ist dies mit der städtische Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) und der Hessischen Landesgesellschaft (HLG) umzusetzen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Trotz diverser Bemühungen in den vergangenen Jahren ist und bleibt die bezahlbare Wohnung in Marburg ein drängendes Thema für viele Menschen. Es gibt unterschiedliche Instrumente die hierbei als Fördermittel eingesetzt werden können, neben der Sozialquote, der Mietpreisbremse ist Bodenbevorratung ein geeignetes Instrument.

Bodenbevorratung in Hessen - ein Förderinstrument in der Baulandentwicklung für hessische Kommunen

Die Hessische Landesgesellschaft (HLG), ein überwiegend in Landeseigentum stehendes Siedlungsunternehmen, sorgt für die Realisierung vielfältiger Projekte. Finanziert werden diese entweder durch Eigenmittel der HLG oder durch landesverbürgte Kapitalmarktdarlehen.   Kommunale Baulandentwicklungen können damit unter finanzieller Entlastung der kommunalen Haushalte umgesetzt werden. Die hessische Bodenbevorratungsrichtlinie ist nicht nur ein wirkungsvolles Instrument zur Unterstützung der Kommunen, sondern dient allgemein der Förderung des ländlichen Raums. Auch im Umland der Ballungsräume nehmen Kommunen zunehmend mehr diese Förderung in Anspruch.

 

 

Tanja Bauder-Wöhr Renate Bastian Miguel Sanchez

Inge Sturm Stefanie Wittich


 

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