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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0156/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Übernahme und Fortführung der OberHessenSchau sowie der MEMOBauen durch die Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH und der hierfür erforderlichen Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die messe marburg Veranstaltungs GmbH beabsichtigt, in ihrem Geschäftszweig „Durchführung von Informations-, Verkaufs- und Bauausstelllungen“ die Organisation der OberHessenSchau und der MEMO-BAUEN im Laufe des Jahres 2021 vollständig einzustellen. Um jedoch die hiermit verbundene Möglichkeit zur gezielten Wirtschaftsförderung der Region, insbesondere für die regional ansässigen Unternehmen, weiterhin aufrechtzuerhalten, soll die OberHessenSchau und

die MEMO-BAUEN künftig durch die auf die Durchführung von Veranstaltungen spezialisierte Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH (SWIM) organisiert und fortgeführt werden. Dabei soll der Schwerpunkt auf Trends wie Nachhaltigkeit und Regionalität liegen.

 

Nach § 51 Nr. 11 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung über die beabsichtigte Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung und die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWIM ausschließlich entscheidungsbefugt.

 

Der § 2 des Gesellschaftsvertrages der SWIM wird wie folgt ergänzt:

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Besitz und die Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien jeglicher Art, insbesondere zur Förderung von Gründerzentren und der Wirtschaftsentwicklung in der Stadt Marburg. Ferner die Planung, Organisation und Durchführung von Informations-, Verkaufs- und Bauausstellungen zur regionalen Wirtschaftsförderung.

 

Gemäß § 121 Abs. 6 HGO wurde im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt, die u.a. die Anhörung der Handwerkskammer sowie IHK Kassel Marburg beinhaltet. Im Anschreiben erhielten die Kammern Gelegenheit zur Stellungnahme mit zeitgleichem Hinweis, dass bei keiner Äerung innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände der Kammer besteht. Mit Schreiben vom 03.05.2021 teilte die IHK Kassel-Marburg mit, dass keine Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Anlagen

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