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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/1337/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag aller Fraktionen betr. Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Bereit
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Ältestenrat
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Vorberatung
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●
Bereit
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.05.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Satzung über die
Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt
Marburg in der z.Zt. gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
1.) Der
§ 2 – Fahrtkosten – erhält folgende Fassung:
§ 2
Fahrtkosten
1. Ehrenamtlich
Tätigen werden die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten
ersetzt.
2. In
der Aufwandsentschädigung gemäß § 3 sind 50 Euro pauschalierte Fahrtkosten und
Parkkosten für die regelmäßig in Marburg stattfindenden mit dem Mandat
zusammenhängenden Sitzungen enthalten. Sollte im Einzelfall ein höherer Aufwand
entstehen, wird dieser nach Vorlage eines Nachweises erstattet.
3. Die
Abrechnung richtet sich nach den Bestimmungen des Hessischen
Reisekostengesetzes (HRKG) in der jeweils gültigen Fassung.
2.) Der
§ 3 – Aufwandsentschädigungen – wird in Ziff. 1. wie folgt ergänzt:
1.14 Daneben erhalten die unter
1.1 bis 1.9 genannten ehrenamtlich Tätigen , die nicht nur vorübergehend
schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind ( Grad der Behinderung mindestens 50 %
), den auf Grund ihrer Behinderung im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwand ersetzt, soweit
nicht andere Kostenträger die Aufwendungen tragen .
3.) Die
Änderung tritt am ________________ in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
Mit der Neuregelung gemäß Ziffer 1.) sollen alle
Unklarheiten und Auslegungsfragen bezüglich der Fahrt- und Parkkosten der
ehrenamtlich Tätigen beseitigt werden. Insbesondere soll durch den
pauschalierten Fahrtkosten und Parkkostenbetrag von 50 Euro Einzelabrechnungen
vermieden werden, die zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen könnten.
Die Neuregelung zu Ziff. 2.) soll den besonderen Bedürfnissen
der ehrenamtlich Tätigen mit schwerer Behinderung Rechnung tragen.
Für die Fraktionen:
Heinrich Löwer
Stadtverordnetenvorsteher
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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