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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1405/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Universitätsstadt Marburg (Marburger Straßenordnung)

 

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

A            Zielsetzung

Die neue Gefahrenabwehrverordnung soll die bisherige Gefahrenabwehrverordnung vom 30. November 1993 ersetzen. Inzwischen haben sich Lebens- und Verhaltensweisen vielfach verändert oder neue herausgebildet.

 

Die Vorschriften der alten Gefahrenabwehrverordnung beinhalten nicht mehr in allen Fällen eine ausreichende Rechtsgrundlage, um neuen Erscheinungsformen, die die Maßnahmen der Gefahrenabwehrverordnung notwendig machen, mit Mitteln des Ordnungsrechts zu begegnen.

 

 

B            Alternativen

Keine

 

C            Lösungen

Mit der Vorlage dieser Gefahrenabwehrverordnung macht die Stadt Marburg von der Möglichkeit nach § 74 HSOG Gebrauch, für den Bereich des Stadtgebietes eine Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Universitätsstadt Marburg vorzulegen.

 

Die vorgelegte Gefahrenabwehrverordnung beinhaltet Regelungen, die sich nach den gemachten Erfahrungen in den vergangenen Jahren zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet als notwendig erwiesen haben.

 

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Verordnungsentwurfes verwiesen.

 

Die Gefahrenabwehrverordnung bedarf der Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung.

 

 

D         Kosten

Keine

 

 

 

Ich bitte, den beiliegenden Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung (Marburger Straßenordnung) zuzustimmen.

 

gez.

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

Gegenüberstellung der bisherigen Fassung und Entwurf der Neufassung der Marburger Straßenordnung, Auszug aus dem HSOG (§§ 71, 74 und 77), HundeVO (§ 9) und HWG (§ 32)

 

NS:      Es handelt sich um die überarbeitete Neufassung der Vorlage vom 11. 04. 2003. Da die Zeit für einige Regelungspunkte drängt (insbesondere Ordnungsvorschriften zur Nutzung des Lahnvorlandes) und es dazu auch eine Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gibt, erfolgt die Einbringung als Verhandlungsgrundlage gem. § 56 Abs. 1 HGO (Antragsrecht des direkt gewählten Oberbürgermeisters)

 

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