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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1419/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Bebauungsplan Nr. 14/11 'Das Buchenrot' im Stadtteil Schröck**- Bericht über das Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)*- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und gemäß § 81 Hess. Bauordnung (HBO)*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose-Linde Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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17.06.2003
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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18.06.2003
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.06.2003
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●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Anregungen der BürgerInnen und
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des
Bebauungsplanes geprüft und fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.
Die Abwägung, die zu den einzelnen Schreiben vorliegt, wird beschlossen.
2.
Die
Anregungen der BürgerInnen wurden geprüft und abgewogen. Die Abwägung, die zu
den einzelnen Stellungnahmen vorliegt, wird beschlossen.
3. Der
Bebauungsplan Nr. 14/11 „Das Buchenrot“ der Stadt Marburg wird einschließlich
der Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
4.
Die
gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14/11 werden gemäß § 81
HBO als Gestaltungssatzung für den festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Beschreibung des Plangebietes:
Der Bebauungsplanbereich gliedert sich in mehrere Bereiche auf. Zum einen in das am westlichen Ortsrand des Stadtteils Schröck gelegene künftige Baugebiet mit kleineren Ausgleichsflächen und zum anderen in eine ca. 1,5 km nördlich der Ortslage von Schröck gelegene Fläche, auf der Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen.
Die künftige Baugebietsfläche befindet sich auf einem
Südhang im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet, das in den 70er/80er Jahren
entstanden ist. Der Planbereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die
externe Ausgleichsfläche befindet sich am Arzbach gelegen und wird derzeit als
Grünlandfläche genutzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca.
4,6 ha.
Planverfahren/Planungsverlauf:
Die Planung und Erschließung des Wohngebietes „Das
Buchenrot“ wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11
BauGB realisiert. D. h., die Planungs- und Erschließungskosten werden von einem
privaten Vorhabenträger – in diesem Fall der Fa. Hoppe – übernommen, wobei von
der Stadt die Inhalte der Planung und die Ausgestaltung der
Erschließungsanlagen festgelegt wird.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
"Das Buchenrot" wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 7.
Oktober 1994 gefasst. Als Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses wurden
bereits im Frühjahr und im Sommer 1994 Informationsveranstaltungen im Stadtteil
durchgeführt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB fand in der
Zeit vom 17. Februar bis 14. März 1997 statt.
Nach Überarbeitung des Planentwurfes fasste die
Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2000 den Offenlagebeschluss.
Die Offenlage wurde in der Zeit vom 23. Oktober bis 24. November 2000
durchgeführt. Aufgrund von grundsätzlichen Einwendungen zum
Bebauungsplanentwurf im Bereich der Grünordnungsplanung wurde eine
Überarbeitung des Punktes Eingriffs-/Ausgleichsplanung erforderlich.
Eine zweite
eingeschränkte Offenlage den Bereich Eingriffs-/Ausgleichsplanung
betreffend wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 26. Oktober 2001
gefasst.
Die Weiterführung der Bebauungsplanung wurde von der
Stadtverordnetenversammlung an verschiedene Grundvoraussetzungen geknüpft, die
bis zum Satzungsbeschluss erfüllt sein sollten. Als Voraussetzung wurden
genannt:
- Sanierung des Schröcker Abwassernetzes in
Teilbereichen
- Bedarfsermittlung für Wohnraum in Schröck
mit Prognose über die erforderliche Infrastruktur
- Bedarfsgerechte Ausweitung des ÖPNV
- Keine
Erteilung von "Vorweg-Baugenehmigungen"
Die zweite Offenlage des Bebauungsplanes "Das
Buchenrot" wurde in der Zeit vom 28. Januar bis 1. März 2002 durchgeführt.
Gegen den geänderten Teilbereich Eingriffs-/Ausgleichsplanung wurden keine
grundsätzlichen Bedenken mehr vorgebracht.
Aufgrund der Tatsache, dass der Bebauungsplan-Entwurf in
seiner ursprünglichen Größe nicht mehr die politische Zustimmung fand, wurde
von Seiten des Vorhabenträgers im Juni 2002 eine reduzierte Planung
vorgestellt. Das geplante Baugebiet umfasst nun die Fläche des bisherigen
ersten Bauabschnittes mit ca. 26. Baugrundstücken und dem Verzicht auf die
separate Erschließungsstraße.
Die reduzierte Planung wurde dem Ortsbeirat Schröck zunächst
in einer Arbeitssitzung unter Teilnahme von Herrn Oberbürgermeister Möller und
Herrn Bürgermeister Vaupel im Sommer 2002 vorgestellt. Der erneute Planentwurf
fand unter Hinweis auf verschiedene Voraussetzungen die Zustimmung des
Ortsbeirates.
Nach einer grundsätzlich positiven Stellungnahme des
Ortsbeirates wurde am 24. Januar 2003 der 3. Offenlagebeschluss von der
Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Offenlage fand in der Zeit vom 13.
Februar bis 17. März 2003 statt.
Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung wurde im
Parallverfahren durchgeführt. Mit Bekanntmachung in der örtlichen Presse am 05.
September 2002 ist die Flächennutzungsplanänderung Nr. 14/5 „Das Buchenrot“
rechtskräftig.
Der gesamte Ablauf der Planung ist der als Anlage
beigefügten Übersicht „Planungsablauf“ zu entnehmen.
Vorbereitung Satzungsbeschluss:
Während der 3. Offenlage wurden keine grundsätzlichen
Bedenken von seiten der BürgerInnen oder von seiten der Träger öffentlicher Belange vorgebracht.
Aufgrund eingegangener Hinweise und Anregungen aus der Bürgerschaft und von
Trägern öffentlicher Belange wurden kleinere redaktionelle Änderungen in der
Begründung zum Bebauungsplan sowie kleinere Änderungen im Bebauungsplan und den
textlichen Festsetzungen vorgenommen. Verschiedene Vorschläge wurden auch in
die Vertragsverhandlungen mit einbezogen.
Eine Änderung der Grundzüge der Planung ist damit nicht
verbunden.
Im Bebauungsplan wurde der vorgesehene Fußgängerbereich im
nördlichen Bereich der Blütenstraße reduziert, um den bestehenden und geplanten
Grundstücken eine verbesserte Anbindungsoption zu geben.
Der Unterteilung in 2. Bauabschnitte betreffend wurde sowohl
aus dem Bebauungsplan als auch aus der Begründung der Passus herausgenommen,
dass die Erschließung des 2. Abschnittes erst erfolgen soll, wenn die
Bauflächen des 1. Abschnittes zu 100 % veräußert sind und ein Nachweis geführt
wird, dass zumindest für 75 % der Fläche des 2. Bauabschnittes
Kaufinteressenten gibt. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat wurde eine
vergleichbare Formulierung in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Aus
Bebauungsplan und Begründung wurde diese Formulierung gestrichen, da eine
Festsetzung dieser Formulierung nur über städtebaulichen Vertrag und nicht über
den Bebauungsplan erfolgen kann.
Die in der Vorbemerkung zur Begründung aufgeführten
Bedarfszahlen an Wohnbauland aus dem Regionalplan Mittelhessen 2001 wurden in
Relation gesetzt zur prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und den zu
erwartenden Wohnbaulandbedarf in Marburg (Bevölkerungsprojektion für Marburg
2020 des Fachdienstes Stadtentwicklung). Aus dieser Prognose ist ablesbar, dass
in Marburg trotz nahezu stagnierender Bevölkerungszahlen ein weiterer Bedarf an
der Bereitstellung von Wohnungen besteht.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden alle Hinweise aus
der Begründung zum Bebauungsplan herausgenommen, die auf einen möglichen 3.
Bauabschnitt abzielen. In diesem Bauleitverfahren existiert kein 3.
Bauabschnitt und ohne weiteres Bebauungsplanverfahren kann es keine
Neuausweisung von Bauland über den jetzigen Planungsbereich hinaus geben.
Weiterhin wurde auf die im August 1997 durchgeführte
geophysikalische Prospektion des Plangebietes hingewiesen, die der
Dokumentation der geologischen Strukturen und der archäologischen Befunde
diente. Sowohl diese Untersuchung als auch die Untersuchung der Markthöhe aus
dem Jahr 1994 wurden noch in die Übersicht der Gutachten und Untersuchungen mit
aufgenommen.
Weiterhin wurden kleinere redaktionelle Änderungen
vorgenommen, auf die hier im einzelnen nicht mehr eingegangen wird, die aber
der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu entnehmen sind.
Hinweise zur Abwägung:
Zum Satzungsbeschluss sind sämtliche Anregungen der
BürgerInnen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der
1., der 2. und der 3. Offenlage abzuwägen. Um hier eine Übersichtlichkeit zu
gewähren, wurde die Abwägung in verschiedene Teilbereiche unterteilt. Zunächst
findet die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für die
jeweiligen Offenlagen statt, wobei die 3. Offenlage als aktuellste
vorangestellt wird. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind als
Anhang beigefügt.
Nach der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange folgt die Abwägung der Anregungen der BürgerInnen. Auch hier wurde eine
Aufteilung in die 3 stattgefundenen Offenlagen vorgenommen und der Abwägung zu
jeder Offenlage beispielhaft Anregungen des Ortsbeirates, der Bürgerinitiative
und andere Schreiben beigefügt. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen
Anregungen – vor allem in der 1. und der 3. Offenlage – können nicht sämtliche
Schreiben der BürgerInnen als Anlage beigefügt werden. Sämtliche Schreiben
stehen in einem separaten Aktenordner jederzeit zur Einsicht bereit und werden
auch auf den Sitzungen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis:
·
Planentwürfe
zur 3., 2. und 1. Offenlage
·
Abwägung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3., 2. und
1. Offenlage
·
Anlage
1: Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zur 3., 2. und 1. Offenlage
·
Abwägung
der Stellungnahmen Ortsbeirat und Anregungen der BürgerInnen zur
3.,
2. und 1. Offenlage
·
Anlage
2: Stellungnahmen
Ortsbeirat und beispielhafte Anregungen der BürgerInnen
·
Anlage
3: Planungsablauf
·
Anlage
4: Bebauungsplanentwurf
mit Begründung
Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange |
Abwägung |
||
3. Offenlage/ 13. Febr. bis 17. März 2003 |
|||
Fachdienst 60 / Bauverwaltung;
Eingang Stellungnahme am 06.03.2003 1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsfläche B 6 nicht unmittelbar über
eine öffentliche Parzelle erschlossen ist. Zur Sicherstellung der
Erreichbarkeit für die Durchführung von Pflanz- und Pflegemaßnahmen wird die
Eintragung eines Geh- und Fahrrechts für öffentliche Wegeparzellen
vorgeschlagen |
Da dieser Bereich außerhalb des Bebauungsplanes liegt,
kann hier im Bebauungsplan kein Geh- und Fahrrecht eingetragen werden. Zur
Erreichbarkeit der Ausgleichsfläche wird eine entsprechende vertragliche
Vereinbarung getroffen sowie eine grundbuchliche Eintragung vorgenommen. |
||
2. Die
Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll so konkretisiert werden,
dass der Ausgleich für die Eingriffe durch die öffentliche Erschließung vom
Ausgleich für die Maßnahmen auf den Baugrundstücken benannt und spezifiziert
wird. (Wichtig zur problemlosen Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Kanal
bei Anschlussbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen für
Ausgleichsmaßnahmen). |
Die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Bebauungsplan wird ergänzt, sodass der Ausgleich für die Eingriffe durch die
öffentliche Erschließung vom Ausgleich für die Maßnahmen auf den
Baugrundstücken getrennt benannt werden kann. |
||
3. Es
wird um Überprüfung gebeten, ob die als Fußweg ausgewiesene Fläche in
Verlängerung der Blütenstraße bis Himbornstraße in einer Breite von 9 m ausgewiesen
werden muss oder Verkleinert werden kann. |
Der Straßenquerschnitt soll auch für den Bereich des
Fußweges beibehalten werden, um auch in diesem Bereich die geplante
Baumanpflanzung fortführen zu können. Auch eine Passierbarkeit für
Notfallfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungswagen) muss in jedem Fall gewährt
werden. Deswegen die Breite von 9 m in diesem Bereich beibehalten werden
soll. Die Gestaltung dieses Bereiches (Querschnittgestaltung,
Oberflächenbefestigung) wird im Zuge der Ausbauplanung festgelegt. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden teilweise
berücksichtigt. |
||
Fachdienst 69 / Untere Naturschutzbehörde; Eingang Stellungnahme am 04.04.2003 Gegenüber der Planung
bestehen keine grundsätzliche Bedenken. 1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung und Unterhaltung der
Ausgleichsmaßnahmen auf den Flächen B5 und B8 fraglich sind, da diese Flächen
nicht als öffentliche, sondern als Privatflächen ausgewiesen sind. |
Im städtebaulichen Vertrag wird fixiert, dass die
Bepflanzungsmaßnahmen auf den Flächen B5 und B8 vom Vorhabenträger in
Abstimmung mit der UNB auszuführen sind. Im Hinblick auf die ebenfalls von
der UNB im Verfahren geforderte Minimierung des Pflegeaufwands für Ausgleichsflächen
erscheint ein Verbleib in privater Hand durchaus sinnvoll. |
||
2. Bei
den Flächen B1 und B2 wird darauf hingewiesen, dass die Hauptfunktion hier
die Siedlungsentwässerung und nicht die Ausgleichsfunktion ist (Spielraum /
Hundeklo). |
Die Fläche B1 ist nicht in ihrer Gänze als
Ausgleichsfläche in die Bilanzierung mit aufgenommen, sondern nur der Bereich
des Marienbaches, der nicht im direkten Zusammenhang mit der
Entwässerungsmaßnahme steht. Die Fläche B2 ist nicht in die Flächenbilanzierung zur
Eingriffs-/ Ausgleichsplanung mit einbezogen. |
||
3. Weiterhin
wird darauf hingewiesen, dass die externe Ausgleichsfläche AZ bereits jetzt
als Lebensraum höherwertig eingestuft ist. |
Die bereits jetzt höherwertige Einstufung der Fläche AZ
wurde in die Bilanzierung bereits einbezogen. |
||
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingriff in das
Landschaftsbild keine Berücksichtigung in der Ausgleichsplanung findet. Aus
diesem Grund wird empfohlen, die Fläche B2 den bestehenden Eingriffen zuzuordnen. |
Der Eingriff in das Landschaftsbild findet in der
Eingriffs-/Ausgleichsplanung insofern Berücksichtigung, als dass alle
Ortseingrünungsmaßnahmen hier als eingriffsminimierend angesehen werden
können. Es ist hier nicht von einem erheblichen Eingriff in das
Landschaftsbild auszugehen, der eine gesonderte Ausgleichsmaßnahme
erforderlich macht. |
||
5. Die
Ausführungsplanung auf der Ausgleichsfläche AZ soll in enger Abstimmung mit
der UNB erstellt und zeitnah parallel zum 1. Bauabschnitt durchgeführt werden. |
Im städtebaulichen Vertrag wird festgehalten, dass die
Ausgleichsfläche AZ in enger Abstimmung mit der UNB zu erstellen ist und
zeitnah durchgeführt wird. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden teilweise
berücksichtigt. |
||
Fachdienst 67 / GrünflächenEingang Stellungnahme vom 20.02.2003 1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Breite der Baumscheiben mit
mindestens 1 m zu gering bemessen ist und dass stattdessen Baumscheiben mit
der Abmessung von 2 x 3 m angelegt werden sollten. Weiterhin sollten
Überpflasterungen von Baumscheiben nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. |
Die im Bebauungsplan genannten Abmessungen sind
Mindestbreiten, die in jedem Fall überschritten werden können. Die
Entscheidung über die Baumscheibengrößen wird in der Straßenausbauplanung
getroffen, in die der Fachdienst Grünflächen einbezogen wird. |
||
2. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der anzupflanzenden Straßenbäume
zu schwach bemessen ist und die Blutpflaume (Brunus Cerafifera nikra) nicht
als Straßenbaum geeignet ist. |
Die Qualität der zu
pflanzenden Straßenbäume wurde entsprechend geändert und die Blutpflaume
wurde aus der Pflanzliste herausgenommen. |
||
3. Mit
Hinweis auf den bestehenden Kinderspielplatz in der Himbornstraße wird der
Bedarf für einen weiteren Spielplatz angezweifelt.
|
Der neu ausgewiesene Spielplatz im Baugebiet soll erst
realisiert werden, wenn der jetzt bestehende Spielplatz in der Himbornstraße
aufgrund der Planungsumsetzung Renaturierung Marienbach abgebaut werden muss. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden berücksichtigt. |
||
Stadtwerke Marburg;Eingang Stellungnahme am 14.03.2003 Es bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Es wird jedoch der Vorschlag gemacht, die Baumreihe
Nord-Süd-Richtung verlaufende Planstraße ohne Verschwenkung auf der Westseite
anzulegen, damit Versorgungstrassen einschließlich der Beleuchtung ohne
Behinderung auf der Ostseite eingebracht werden können. Weiterhin wird der
Vorschlag gemacht, in der Verlängerung Markthöhe die Baumreihe auf die
nördliche Seite zu verlegen, damit die vorhandene Beleuchtungsanlage
Markthöhe auf der Süd-West-Seite erweitert werden kann. |
Die im Bebauungsplan eingetragenen Straßenbäume sind
Standortvorschläge, die im Zuge der Straßenausbauplanung geändert werden können.
Entscheidend ist, dass in den Planstraßen jeweils eine Baumreihe realisiert
wird. Die Leitungsträger werden in der Straßenausbauplanung beteiligt. |
||
|
Die Vorschläge werden im Rahmen der Umsetzung so weit wie
möglich berücksichtigt. |
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Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf Hauptabt. Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz; Eingang Stellungnahme am 12.03.2003 Gegen die Planung
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Anordnung von Parkplätzen Stellflächen und Baumanpflanzungen in der Verlängerung der Straße Markthöhe darauf geachtet wird, dass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite, wie z. B. Mähdrescher bei der Durchfahrt nicht behindert werden können. |
Die Verlängerung der Straße Markthöhe soll mit einer
Ausbaubreite von 10 m und einer einseitigen Baumreihe hergestellt werden.
Zusätzliche Stellflächen im Straßenraum sind nicht vorgesehen, sodass hier
eine Passierbarkeit von landwirtschaftlichen Fahrzeugen nach dem Ausbau
weiterhin möglich ist. |
||
2. Weiterhin
soll dafür Sorge getragen werden, dass bei den wasserbaulichen Eingriffs- und
Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche AZ die umliegenden landwirtschaftlich
genutzten Flächen durch Vernässung nicht nachteilig beeinträchtigt werden. |
Die weitere Planung und Umsetzung wird im Rahmen der
erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den
beteiligten Fachbehörden abgestimmt. Dazu wird neben der Regelung der
Pflegemaßnahmen auch die Berücksichtigung der Belange der
landwirtschaftlichen Nutzung umliegender Flächen gehören. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden berücksichtigt. |
||
Abwasserverband
Marburg; Eingang
Stellungnahme am 12.03.2003 Der
Baumaßnahme kann aus abwassertechnischer Sicht nur zugestimmt werden, wenn
das gesamte Plangebiet im Trennverfahren entwässert wird und somit nur
Schmutzwasser in die Kläranlage Schröck eingeleitet wird. |
Das Plangebiet wird im Trennverfahren entwässert. Siehe außerdem Stellungnahmen zu A.2.14 und A.12.5. |
||
|
Die Einwendung wird berücksichtigt. |
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Fachdienst
62/ Grundstücksverkehr; Eingang
Stellungnahme am 11.02.2003 1. Es wird darauf hingewiesen, dass
die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche B 2 in Privateigentum ist
und von seiten des Eigentümers
keine Verkaufsbereitschaft besteht. |
Die im Bebauungsplan
festgesetzte Ausgleichsfläche B2 soll im Bebauungsplan planungsrechtlich
abgesichert werden, auch wenn die Umsetzung dieser Maßnahme nicht zeitnah
durchzuführen ist. Die Ausgleichsmaßnahme wurde nicht in die
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit einbezogen. |
||
2. Es
wird nachgefragt, warum die Pachtverträge Kleingartenparzellen im Bereich des
Himbornweges gekündigt werden mussten, obwohl sie außerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes liegen. |
Die Kündigung der
Kleingartenparzellen steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Bebauungsplanes „Das Buchenrot“. Eine Kündigung wurde nicht durch den
Fachdienst 61.1 veranlasst. |
||
|
Die Hinweise wurden zur
Kenntnis genommen. |
||
Deutsche
Telekom; Eingang
Stellungnahme am 24.02.2003 Es wird darauf hingewiesen, dass
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet mind. 4
Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. |
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen und an den Bauträger weitergereicht, so dass eine
frühzeitige Einbindung der Telekom von dort erfolgen kann. |
||
|
Der Hinweis wird
berücksichtigt. |
||
Landrat
des Landkreises
Marburg-Biedenkopf Sachgebiet
Wasser- und Bodenschutz; Eingang
Stellungnahme am 27.02.2003 Der Bauleitplanung wird fachtechnisch und wasserrechtlich zugestimmt. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme an den Gewässern Arzbach und
Marienbach sowie die geplanten Versickerungs- und Rückhaltebecken einer
wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. |
Ein wasserrechtliches
Genehmigungsverfahren wird im Zuge der weiteren Planumsetzung durchgeführt. |
||
|
Die Hinweise werden
berücksichtigt. |
||
Fachdienst
33 / Straßenverkehrsbehörde; Eingang Stellungnahme am
18.03.2003 mit Verweis auf die Stellungnahme zur 1. Offenlage mit Eingang am
27.11.2000 1. Für
die geplante Anbindungsstraße wird ein
zumindest einseitiger Gehweg gefor- dert. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes soll die
Erschließung über das vorhandene Straßennetz erfolgen. Die im Planentwurf zur
1. Offenlage vorgesehene Anbindungsstraße ist nicht mehr Gegenstand der Planung. |
||
2. Die entlang der Planstraßen
ausgewiesenen Stellplätze müssen mind. eine Tiefe von 5,00 m haben. Außerdem
sollen die Baumanpflanzungen dementsprechend abgestimmt sein, dass die
Stellplätze ungehindert angefahren werden können. |
Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Stellplatzflächen
verfügen über eine größere Tiefe als die geforderten 5,00 m. Im Bebauungsplan
sind die Baumanpflanzungen so vorgesehen, dass die Stellplätze ungehindert
angefahren werden können. |
||
|
Die Einwendungen werden
berücksichtigt. |
||
2. Offenlage/ 28. Jan. bis 01. März 2002 |
|||
Fachdienst 69 / Untere Naturschutzbehörde; Eingang Stellungnahme am 19.03.2002 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber der
vorliegenden Planung. Folgende Hinweise und Anregungen werden gegeben: 1. Bei
der Reaktivierung der Gewässerwurzeln des Heiligen Borns kann es zu
Wanderbewegungen durch Amphibien über die L 3289 kommen. In diesem Fall sind
umgehend entsprechende Durchlässe mit Leiteinrichtungen vorzusehen. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes wurde auf die
genannten Ausgleichsflächen im Bereich des Heiligen Borns verzichtet. Die
genannten Ausgleichsflächen sind daher nicht mehr Bestandteil der Planung. |
||
2. Die
Ausgestaltung der Regenrückhaltebecken soll so vorgenommen werden, dass
ablaichende Amphibien nicht beeinträchtigt werden bzw. dort wo Dauereinstau
nicht möglich ist, Amphibien gehindert werden abzulaichen. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ausgestaltung
der Regenrückhaltebecken wird im Rahmen der erforderlichen wasser- und
naturschutzrechtlichen Genehmigung mit den beteiligten Fachbehörden
abgestimmt. Entsprechende Vorschläge können dann in die Ausbauplanung mit
einbezogen werden. |
||
3. Auf die zeitnahe Umsetzung und
notwendige Abstimmung der Renaturierungsmaßnahme zur Ausgleichsfläche Am
Arzbach (Az)wird hingewiesen. |
Im städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, dass die
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (hier auch die Ausgleichsmaßnahme Az)
spätestens 1 Jahr nach Beginn der Erschließungsmaßnahme durchzuführen ist.
Die weitere Detailplanung und Umsetzung wird im Rahmen der erforderlichen
wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den beteiligten
Fachbehörden abgestimmt. Dazu zählt auch die Regelung der Pflegemaßnahmen. |
||
4. Es wird angeregt, eine Empfehlung
zur Schaffung von „Quartieren für Fledermäuse und Mauersegler“ den
„nachrichtlichen Übernahmen“ hinzuzufügen. |
Der Hinweis wird nicht in den Bebauungsplan übernommen, da
dies keine „nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzung“
betrifft und auch nicht für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen
notwendig oder zweckmäßig ist (entsprechend § 9 Abs. 6 BauGB). |
||
|
Die Hinweise werden
teilweise berücksichtigt. |
||
Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf Hauptabtl. Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz; Eingang
Stellungnahme am 30.01.2002 Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen,
sofern bei den wasserbaulichen Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen auf der Flur 1,
Flurstück 31 (Ausgleichsfläche Az) Vorsorge getroffen wird, das umliegende
Flächen nicht durch Vernässung beeinträchtigt werden. |
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Die weitere Detailplanung und Umsetzung wird im Rahmen der
erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den
beteiligten Fachbehörden und Anliegern abgestimmt. Dazu wird neben der
Regelung der Pflegemaßnahmen auch die Berücksichtigung der Belange der
landwirtschaftlichen Nutzung umliegender Flächen gehören. |
||
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Der Hinweis wird
berücksichtigt. |
||
1. Offenlage/ 23. Okt. bis 24. Nov. 2000 |
|||
RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Hofheim; Eingang Stellungnahme am 15.11.2000 Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wird
vorgeschlagen, die Anbindung durch den ÖPNV unter Punkt 5.3 Verkehrliche
Erschließung in der Begründung mit aufzunehmen. |
In der Begründung zum Bebauungsplan wird unter Punkt 5.3.6
ÖPNV darauf hingewiesen, dass bei der Linienführung und Bemessung der
Erschließung des Baugebietes „Das Buchenrot“ eine Option für die
Befahrbarkeit mit Bussen berücksichtigt bzw. offen gehalten wurde. |
||
|
Der Hinweis wird berücksichtigt. |
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Fachdienst 69 / Untere Naturschutzbehörde; Eingang Stellungnahme am 11.12.2000 1. Bzgl.
der Erfassung des Schutzgutes „Arten- und Lebensgemeinschaften“ werden
Defizite in der Anwendung der Anleitung des NLÖ angeführt bzgl. der
Wertstufenzuordnung. Weiterhin werden weitere faunistische Erfassungen zu
Vögeln. Libellen, Heuschrecken, Tagfaltern und Widderchen gefordert. |
Die
Eingriffs-/Ausgleichsplanung wurde in Abstimmung mit der UNB im weiteren
Bauleitverfahren erweitert und konkretisiert. Eine faunistische Untersuchung
ist in Übereinstimmung mit der UNB nicht erforderlich. Siehe Stellungnahme UNB zur 3. Offenlage. |
||
2. Die Regenrückhalte- und
Versickerungsanlagen werden als zusätzlichen Eingriff in den Naturhaushalt
dargestellt. Für die naturschutzfachliche Bewertung ist die Art der
Ausführung solcher Anlagen von entscheidender Bedeutung. |
In die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wurde
bereits zur 2. Offenlage der Passus aufgenommen, dass die
Versickerungsflächen naturnah zu gestalten sind. Die Regenrückhaltebecken
sind nicht als Ausgleichsmaßnahmen in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
einbezogen worden. |
||
3. Der Wert der geplanten
Ausgleichsfläche „Streuobstwiese“ auf privaten Flächen wird angezweifelt. |
Im städtebaulichen Vertrag wird die Herstellung der
Streuobstwiese sowie der anderen Ausgleichsmaßnahmen durch den Bauträger in
Abstimmung mit der UNB festgelegt. Im Hinblick auf die ebenfalls von der UNB
im Verfahren geforderte Minimierung des Pflegeaufwandes für Ausgleichsflächen
erscheint ein Verbleib in privater Hand sinnvoll. |
||
4. Die Anrechnung als
Ausgleichsmaßnahmen von allgemein Begrünungsmaßnahmen, die der Minimierung
des Eingriffs dienen, wird kritisiert. |
Es konnte in Abstimmung mit der UNB geklärt werden, dass
allgemeine Begrünungsmaßnahmen und z. B. die Flächen für Regenrückhaltung-/Versickerung
nicht in die Berechnung der Ausgleichsflächen einbezogen werden. |
||
5. Die Vielzahl kleinerer
Ausgleichsflächen wird kritisiert und größeren, zusammenhängenden Flächen den
Vorzug gegeben. Es wird vorgeschlagen, anstelle kleinerer Ausgleichsflächen,
eine größere, zusätzliche Fläche auszuweisen. Dazu wird vorgeschlagen, z. B.
eine Fläche zu wählen, die sich am Konzept des Landschaftsplanes Ost und der
Rahmenplanung Bauerbach/Würf orientiert. |
Die Anregung wurde aufgegriffen und der Einwendung
dahingehend gefolgt, dass kleinere Ausgleichsflächen entfallen und dafür
zusätzlich ein größere Ausgleichsfläche Am Arzbach (Fläche Az) hinzugenommen
wurde. Die Eignung der zusätzlichen Fläche wurde im Einvernehmen mit der UNB
geprüft und befürwortet. Aufgrund der Änderung des Ausgleichskonzeptes wurde
eine 2. Offenlegung durchgeführt (s. Stellungnahme der UNB zur 2. Offenlage). |
||
|
Die Einwendungen werden
teilweise berücksichtigt. |
||
BUND
Kreisverband Marburg-Biedenkopf; Eingang
Stellungnahme am 27.11.2000 1. Es werden aktuell faunistische
Erhebungen gefordert. |
In Abstimmung mit der UNB
wurde abgestimmt, dass faunistische Erhebungen des Plangebietes nicht als
erforderlich erachtet werden. Es wurden jedoch weitere Literaturauswertungen
zur Fauna des Gebietes herangezogen und vertieft. Das Kapitel
Eingriff-/Ausgleichsplanung wurde überarbeitet und ergänzt. |
||
2. Die Notwendigkeit der geplanten
Anbindungsstraße wird bezweifelt. Auf den Bau sollte verzichtet werden. Falls
auf diese jedoch nicht verzichtet wird, wird die gewählte Trassenvariante als
die naturverträglichste Lösung angesehen. |
Aufgrund der Reduzierung
des Baugebietes wird im aktuellen Planentwurf auf die Anbindungsstraße
verzichtet. Die Anbindungsstraße ist damit nicht mehr Gegenstand der Planung.
|
||
3. Es wird eingewendet, dass
Firsthöhen bis 10,00 m im Gebiet eine erhebliche Überformung der Landschaft
darstellen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes prinzipiell nicht
ausgeglichen werden kann. |
Die zulässige Höhe der
Bauten wurde differenziert nach Lage im Baugebiet. Die zulässigen Höhen
wurden sehr eng gefasst und ermöglichen die üblichen Bauformen heutiger
Einfamilienhausbebauung entsprechender Wohngebiete. Mit dem benachbarten
bestehenden Baugebiet sind die zulässigen Bauwerkshöhen des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfes vergleichbar. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen
sowie der Reduzierung des Baugebietes im aktuellen Bebauungsplanentwurf kann
eine gravierende Beeinträchtigung des Orts-/Landschaftsbildes nicht gesehen
werden. |
||
4. Die festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen werden als unzureichend angesehen. Ein Ausgleich im
Verhältnis 1:1 wird gefordert. Es wird angeregt, die Ausgleichsflächen in
größeren Einheiten zusammenzufassen. |
Der Einwendung wird
dahingehend gefolgt, dass kleinere Ausgleichsflächen entfallen und dafür
zusätzlich eine größere Ausgleichsfläche Am Arzbach (Fläche Az) hinzugenommen
wurde. Ein Ausgleich für Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Arten- und
Lebensgemeinschaften“ erfolgt im Flächenverhältnis 1:1. Auch wird im
einzelnen ein „Malus“ bei den Maßnahmen berücksichtigt, die erst über einen
längeren Zeitraum den zugrunde gelegten Wert für den Naturhaushalt erfüllen
können (s. Begründung zum Bebauungsplan Punkt 6 Eingriffs-/Ausgleichsplanung).
|
||
5. Es wird angeregt, die textlichen
Festsetzungen dahingehend zu ergänzen, dass Zäune und Einfriedigungen
sockelfrei und mit einem Abstand vom Boden von 15-20 cm zu erfolgen haben, um
Kleinsäugern (z. B. Igel) ein ungehindertes Passieren zu ermöglichen. |
Bei dem vorliegenden
kleinteiligen Baugebiet kann davon ausgegangen werden, dass eine weitgehende
Durchlässigkeit für Kleinsäuger vorhanden ist. Im übrigen ist die dauerhafte
Einhaltung einer vorgeschriebenen Bodenfreiheit erfahrungsgemäß kaum zu
kontrollieren. |
||
6. Auf die Festsetzung der
Hauptfirstrichtung im westlichen Bereich von WA 3 sollte verzichtet werden,
um auch den Grundstücken dort eine sinnvolle Solarenergienutzung zu
ermöglichen. |
Im Entwurf zur 1.
Offenlage befindet sich der angesprochene Bereich WA 3 in westlicher
Ortsrandlage. Mit der Reduzierung des Bebauungsplanbereiches wurde dieser
Teilbereich aus der Planung herausgenommen. Im aktuellen Bebauungsplanentwurf
wurde am westlichen Ortsrand keine Firstrichtung festgeschrieben. |
||
|
Die Einwendungen werden
teilweise berücksichtigt. |
||
Regierungspräsidium
Gießen, Dezernat 42/1 (Grundwasserschutz,
Wasserversorgung) und Dezernat 61/2 (Altlasten, Grundwasserschadensfälle); Eingang
Stellungnahme am 24.11.2000 1. Dem RP/Dezernat 42/1 ist eine
Bestandsaufnahme für das vorhandene Wassernetz und eine hydraulische
Überrechnung dieser Anlage vorzulegen. |
Die geforderte
Bestandsaufnahme des Wasserversorgungsnetzes inkl. hydraulischer Berechnungen
wurden von den Stadtwerken durchgeführt. Demnach ist die Wasserversorgung des
Neubaugebietes grundsätzlich gesichert. |
||
2. Das Dezernat 61/2 Obere
Naturschutzbehörde regt an, alle Maßnahmenflächen zum Schutz und zur Pflege
von Natur und Landschaft als öffentliche Grünflächen auszuweisen. |
Die überwiegende Anzahl
der Flächen für „Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und
Landschaft“ wurden als öffentliche Grünfläche festgesetzt. In den
städtebaulichen Vertrag wird die Vereinbarung aufgenommen, dass sämtliche
Ausgleichsmaßnahmen auf öffentlichen und privaten Flächen durch den
Vorhabenträger auszuführen sind. Mit dieser vertraglichen Festsetzung wird
die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auch auf den privaten Flächen
sichergestellt. |
||
|
Die Einwendungen werden
teilweise berücksichtigt.
|
||
Fachdienst 33/Straßenverkehrsbehörde;Eingang der Stellungnahme am 27.11.2000 Die Stellungnahme wurde bereits gemeinsam mit der
Stellungnahme vom 18.03.2003 zur 3. Offenlage behandelt. |
|
||
Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) Kreisverband Marburg-Biedenkopf, Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine (gemeinsame Stellungnahme);Eingang der Stellungnahme am 12.12.2000 1. Es
wird der Wert und Realisierbarkeit der auf
privaten Grundstücken festgesetzten Streuobstwiesen
bezweifelt. |
In den städtebaulichen Vertrag wird eine Formulierung
aufgenommen, dass die erforderlichen Anpflanzungen auf den Ausgleichsflächen
vom Vorhabenträger auszuführen sind. Damit ist die Realisierung der
Streuobstwiese sichergestellt. |
||
2. Die Gewässerrenaturierungsmaßnahmen am südlichen Ortsrand (Flächen B 1-B 3) werden in Frage gestellt. Es werden dafür Maßnahmenflächen im Rahmen des Re- naturierungskonzeptes Bauerbach/Würf angeregt (z. B. Arzbach). |
An den Ausgleichsflächen am südlichen Ortsrand wird
festgehalten. Auch diese Flächen folgen dem Rahmenplan/Renaturierungskonzept
der naturnahen Gestaltung der Quellbäche des angeführten Gewässrregimes. Die
Anregung, eine größere zusammenhängende Ausgleichsfläche mit
gewässerökologischen Aufwertungen auszuweisen, wurde aufgegriffen und
zusätzlich eine größere Ausgleichsfläche Am Arzbach (Fläche Az)
hinzugenommen. |
||
3. Bei den Baumanpflanzungen der Maßnahme B 6 und B 7 wird gefragt, ob besser Eichen statt Eschen angepflanzt werden sollten. |
Prinzipiell ist sowohl die Pflanzung von Eschen als auch
von Eichen standortgerecht. Für die Esche spricht das stärkere Wachstum und
damit ein frühzeitigeres Erreichen einer wirksamen Kronenbildung im Hinblick
auf die positiven Effekte auf das Landschaftsbild und z. B.
klimaausgleichende Wirkung. |
||
4. Wie im Bebauungsplan festgesetzt und dargestellt kann nur die ortsnahe Trassenführung der Variante 4 akzeptiert werden. Die Variante 5 wird abgelehnt. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes wird auf eine
Anbindungsstraße für das Neubaugebiet verzichtet. Die Anbindungsstraße ist
damit nicht mehr Gegenstand der Bauleitplanung. |
||
5. Die Erhebungen, insbesondere zur Fauna werden als unzureichend angesehen. |
In Abstimmung mit der UNB wurde abgestimmt, dass
Erhebungen zur Fauna des Plangebietes als nicht erforderlich erachtet werden.
Es wurden jedoch weitere Literaturauswertungen zur Fauna des Gebietes
herangezogen und vertieft. Das Kapitel Eingriffs-/Ausgleichsplanung wurde
überarbeitet und ergänzt. |
||
|
Die Anregungen und Einwendungen werden teilweise
berücksichtigt. |
||
Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft;Eingang Stellungnahme am 04.11.2000 Aus landwirtschaftlicher Sicht wird gefordert, dass bei
der Anordnung von Parkplätzen, Stellflächen und Baumanpflanzungen in der
Verlängerung Markthöhe darauf geachtet wird, dass auch landwirtschaftliche
Fahrzeuge mit Überbreiten durch einengende parkende Fahrzeuge nicht behindert
werden können. |
|
||
|
Der Hinweis wird berücksichtigt. |
||
Fachdienst 37 / Brandschutz;Stellungnahme vom 22.11.2000 Es wird darauf hingewiesen, dass für Straßen in einem
allgemeinen Wohngebiet ein Löschwasserbedarf von 48 Kubikmeter/Stunde für
eine Löschzeit von 2 Stunden sicherzustellen ist. Weiterhin dürfen
vorgesehene Baumanpflanzungen oder mögliche Ausweisungen von öffentlichen
Stellplätzen auf den Fahrwegen keine Fahrbahneinschränkungen für
Passierbarkeit von Rettungsfahrzeugen darstellen. |
Die Hinweise werden als nachrichtliche Übernahme in die
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommen. |
||
|
Die Hinweise werden berücksichtigt. |
Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange |
Abwägung |
||
3. Offenlage/ 13. Febr. bis 17. März 2003 |
|||
Fachdienst 60 / Bauverwaltung;
Eingang Stellungnahme am 06.03.2003 1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsfläche B 6 nicht unmittelbar über
eine öffentliche Parzelle erschlossen ist. Zur Sicherstellung der
Erreichbarkeit für die Durchführung von Pflanz- und Pflegemaßnahmen wird die
Eintragung eines Geh- und Fahrrechts für öffentliche Wegeparzellen
vorgeschlagen |
Da dieser Bereich außerhalb des Bebauungsplanes liegt,
kann hier im Bebauungsplan kein Geh- und Fahrrecht eingetragen werden. Zur
Erreichbarkeit der Ausgleichsfläche wird eine entsprechende vertragliche
Vereinbarung getroffen sowie eine grundbuchliche Eintragung vorgenommen. |
||
2. Die
Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll so konkretisiert werden,
dass der Ausgleich für die Eingriffe durch die öffentliche Erschließung vom
Ausgleich für die Maßnahmen auf den Baugrundstücken benannt und spezifiziert
wird. (Wichtig zur problemlosen Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Kanal
bei Anschlussbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen für
Ausgleichsmaßnahmen). |
Die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Bebauungsplan wird ergänzt, sodass der Ausgleich für die Eingriffe durch die
öffentliche Erschließung vom Ausgleich für die Maßnahmen auf den
Baugrundstücken getrennt benannt werden kann. |
||
3. Es
wird um Überprüfung gebeten, ob die als Fußweg ausgewiesene Fläche in
Verlängerung der Blütenstraße bis Himbornstraße in einer Breite von 9 m
ausgewiesen werden muss oder Verkleinert werden kann. |
Der Straßenquerschnitt soll auch für den Bereich des
Fußweges beibehalten werden, um auch in diesem Bereich die geplante
Baumanpflanzung fortführen zu können. Auch eine Passierbarkeit für
Notfallfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungswagen) muss in jedem Fall gewährt
werden. Deswegen die Breite von 9 m in diesem Bereich beibehalten werden
soll. Die Gestaltung dieses Bereiches (Querschnittgestaltung,
Oberflächenbefestigung) wird im Zuge der Ausbauplanung festgelegt. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden teilweise
berücksichtigt. |
||
Fachdienst 69 / Untere Naturschutzbehörde; Eingang Stellungnahme am 04.04.2003 Gegenüber der Planung
bestehen keine grundsätzliche Bedenken. 1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung und Unterhaltung der
Ausgleichsmaßnahmen auf den Flächen B5 und B8 fraglich sind, da diese Flächen
nicht als öffentliche, sondern als Privatflächen ausgewiesen sind. |
Im städtebaulichen Vertrag wird fixiert, dass die
Bepflanzungsmaßnahmen auf den Flächen B5 und B8 vom Vorhabenträger in
Abstimmung mit der UNB auszuführen sind. Im Hinblick auf die ebenfalls von
der UNB im Verfahren geforderte Minimierung des Pflegeaufwands für Ausgleichsflächen
erscheint ein Verbleib in privater Hand durchaus sinnvoll. |
||
2. Bei
den Flächen B1 und B2 wird darauf hingewiesen, dass die Hauptfunktion hier
die Siedlungsentwässerung und nicht die Ausgleichsfunktion ist (Spielraum /
Hundeklo). |
Die Fläche B1 ist nicht in ihrer Gänze als
Ausgleichsfläche in die Bilanzierung mit aufgenommen, sondern nur der Bereich
des Marienbaches, der nicht im direkten Zusammenhang mit der
Entwässerungsmaßnahme steht. Die Fläche B2 ist nicht in die Flächenbilanzierung zur
Eingriffs-/ Ausgleichsplanung mit einbezogen. |
||
3. Weiterhin
wird darauf hingewiesen, dass die externe Ausgleichsfläche AZ bereits jetzt
als Lebensraum höherwertig eingestuft ist. |
Die bereits jetzt höherwertige Einstufung der Fläche AZ
wurde in die Bilanzierung bereits einbezogen. |
||
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingriff in das
Landschaftsbild keine Berücksichtigung in der Ausgleichsplanung findet. Aus
diesem Grund wird empfohlen, die Fläche B2 den bestehenden Eingriffen zuzuordnen. |
Der Eingriff in das Landschaftsbild findet in der
Eingriffs-/Ausgleichsplanung insofern Berücksichtigung, als dass alle
Ortseingrünungsmaßnahmen hier als eingriffsminimierend angesehen werden
können. Es ist hier nicht von einem erheblichen Eingriff in das
Landschaftsbild auszugehen, der eine gesonderte Ausgleichsmaßnahme
erforderlich macht. |
||
5. Die
Ausführungsplanung auf der Ausgleichsfläche AZ soll in enger Abstimmung mit
der UNB erstellt und zeitnah parallel zum 1. Bauabschnitt durchgeführt werden. |
Im städtebaulichen Vertrag wird festgehalten, dass die
Ausgleichsfläche AZ in enger Abstimmung mit der UNB zu erstellen ist und
zeitnah durchgeführt wird. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden teilweise
berücksichtigt. |
||
Fachdienst 67 / GrünflächenEingang Stellungnahme vom 20.02.2003 1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Breite der Baumscheiben mit
mindestens 1 m zu gering bemessen ist und dass stattdessen Baumscheiben mit
der Abmessung von 2 x 3 m angelegt werden sollten. Weiterhin sollten
Überpflasterungen von Baumscheiben nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. |
Die im Bebauungsplan genannten Abmessungen sind
Mindestbreiten, die in jedem Fall überschritten werden können. Die
Entscheidung über die Baumscheibengrößen wird in der Straßenausbauplanung
getroffen, in die der Fachdienst Grünflächen einbezogen wird. |
||
2. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der anzupflanzenden Straßenbäume
zu schwach bemessen ist und die Blutpflaume (Brunus Cerafifera nikra) nicht
als Straßenbaum geeignet ist. |
Die Qualität der zu
pflanzenden Straßenbäume wurde entsprechend geändert und die Blutpflaume
wurde aus der Pflanzliste herausgenommen. |
||
3. Mit
Hinweis auf den bestehenden Kinderspielplatz in der Himbornstraße wird der
Bedarf für einen weiteren Spielplatz angezweifelt.
|
Der neu ausgewiesene Spielplatz im Baugebiet soll erst
realisiert werden, wenn der jetzt bestehende Spielplatz in der Himbornstraße
aufgrund der Planungsumsetzung Renaturierung Marienbach abgebaut werden muss. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden berücksichtigt. |
||
Stadtwerke Marburg;Eingang Stellungnahme am 14.03.2003 Es bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Es wird jedoch der Vorschlag gemacht, die Baumreihe
Nord-Süd-Richtung verlaufende Planstraße ohne Verschwenkung auf der Westseite
anzulegen, damit Versorgungstrassen einschließlich der Beleuchtung ohne
Behinderung auf der Ostseite eingebracht werden können. Weiterhin wird der
Vorschlag gemacht, in der Verlängerung Markthöhe die Baumreihe auf die
nördliche Seite zu verlegen, damit die vorhandene Beleuchtungsanlage
Markthöhe auf der Süd-West-Seite erweitert werden kann. |
Die im Bebauungsplan eingetragenen Straßenbäume sind
Standortvorschläge, die im Zuge der Straßenausbauplanung geändert werden können.
Entscheidend ist, dass in den Planstraßen jeweils eine Baumreihe realisiert
wird. Die Leitungsträger werden in der Straßenausbauplanung beteiligt. |
||
|
Die Vorschläge werden im Rahmen der Umsetzung so weit wie
möglich berücksichtigt. |
||
Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf Hauptabt. Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz; Eingang Stellungnahme am 12.03.2003 Gegen die Planung
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Anordnung von Parkplätzen Stellflächen und Baumanpflanzungen in der Verlängerung der Straße Markthöhe darauf geachtet wird, dass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite, wie z. B. Mähdrescher bei der Durchfahrt nicht behindert werden können. |
Die Verlängerung der Straße Markthöhe soll mit einer
Ausbaubreite von 10 m und einer einseitigen Baumreihe hergestellt werden.
Zusätzliche Stellflächen im Straßenraum sind nicht vorgesehen, sodass hier
eine Passierbarkeit von landwirtschaftlichen Fahrzeugen nach dem Ausbau
weiterhin möglich ist. |
||
2. Weiterhin
soll dafür Sorge getragen werden, dass bei den wasserbaulichen Eingriffs- und
Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche AZ die umliegenden landwirtschaftlich
genutzten Flächen durch Vernässung nicht nachteilig beeinträchtigt werden. |
Die weitere Planung und Umsetzung wird im Rahmen der
erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den
beteiligten Fachbehörden abgestimmt. Dazu wird neben der Regelung der
Pflegemaßnahmen auch die Berücksichtigung der Belange der
landwirtschaftlichen Nutzung umliegender Flächen gehören. |
||
|
Die Hinweise und Einwendungen werden berücksichtigt. |
||
Abwasserverband
Marburg; Eingang
Stellungnahme am 12.03.2003 Der
Baumaßnahme kann aus abwassertechnischer Sicht nur zugestimmt werden, wenn
das gesamte Plangebiet im Trennverfahren entwässert wird und somit nur
Schmutzwasser in die Kläranlage Schröck eingeleitet wird. |
Das Plangebiet wird im Trennverfahren entwässert. Siehe außerdem Stellungnahmen zu A.2.14 und A.12.5. |
||
|
Die Einwendung wird berücksichtigt. |
||
Fachdienst
62/ Grundstücksverkehr; Eingang
Stellungnahme am 11.02.2003 1. Es wird darauf hingewiesen, dass
die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche B 2 in Privateigentum ist
und von seiten des Eigentümers
keine Verkaufsbereitschaft besteht. |
Die im Bebauungsplan
festgesetzte Ausgleichsfläche B2 soll im Bebauungsplan planungsrechtlich
abgesichert werden, auch wenn die Umsetzung dieser Maßnahme nicht zeitnah
durchzuführen ist. Die Ausgleichsmaßnahme wurde nicht in die
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit einbezogen. |
||
2. Es
wird nachgefragt, warum die Pachtverträge Kleingartenparzellen im Bereich des
Himbornweges gekündigt werden mussten, obwohl sie außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen. |
Die Kündigung der
Kleingartenparzellen steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Bebauungsplanes „Das Buchenrot“. Eine Kündigung wurde nicht durch den
Fachdienst 61.1 veranlasst. |
||
|
Die Hinweise wurden zur
Kenntnis genommen. |
||
Deutsche
Telekom; Eingang
Stellungnahme am 24.02.2003 Es wird darauf hingewiesen, dass
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet mind. 4
Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. |
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen und an den Bauträger weitergereicht, so dass eine
frühzeitige Einbindung der Telekom von dort erfolgen kann. |
||
|
Der Hinweis wird
berücksichtigt. |
||
Landrat
des Landkreises
Marburg-Biedenkopf Sachgebiet
Wasser- und Bodenschutz; Eingang
Stellungnahme am 27.02.2003 Der Bauleitplanung wird fachtechnisch und wasserrechtlich zugestimmt. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme an den Gewässern Arzbach und
Marienbach sowie die geplanten Versickerungs- und Rückhaltebecken einer
wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. |
Ein wasserrechtliches
Genehmigungsverfahren wird im Zuge der weiteren Planumsetzung durchgeführt. |
||
|
Die Hinweise werden
berücksichtigt. |
||
Fachdienst
33 / Straßenverkehrsbehörde; Eingang Stellungnahme am
18.03.2003 mit Verweis auf die Stellungnahme zur 1. Offenlage mit Eingang am
27.11.2000 1. Für
die geplante Anbindungsstraße wird ein
zumindest einseitiger Gehweg gefor- dert. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes soll die
Erschließung über das vorhandene Straßennetz erfolgen. Die im Planentwurf zur
1. Offenlage vorgesehene Anbindungsstraße ist nicht mehr Gegenstand der Planung. |
||
2. Die entlang der Planstraßen
ausgewiesenen Stellplätze müssen mind. eine Tiefe von 5,00 m haben. Außerdem
sollen die Baumanpflanzungen dementsprechend abgestimmt sein, dass die
Stellplätze ungehindert angefahren werden können. |
Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Stellplatzflächen
verfügen über eine größere Tiefe als die geforderten 5,00 m. Im Bebauungsplan
sind die Baumanpflanzungen so vorgesehen, dass die Stellplätze ungehindert
angefahren werden können. |
||
|
Die Einwendungen werden
berücksichtigt. |
||
2. Offenlage/ 28. Jan. bis 01. März 2002 |
|||
Fachdienst 69 / Untere Naturschutzbehörde; Eingang Stellungnahme am 19.03.2002 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber der
vorliegenden Planung. Folgende Hinweise und Anregungen werden gegeben: 1. Bei
der Reaktivierung der Gewässerwurzeln des Heiligen Borns kann es zu
Wanderbewegungen durch Amphibien über die L 3289 kommen. In diesem Fall sind
umgehend entsprechende Durchlässe mit Leiteinrichtungen vorzusehen. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes wurde auf die
genannten Ausgleichsflächen im Bereich des Heiligen Borns verzichtet. Die
genannten Ausgleichsflächen sind daher nicht mehr Bestandteil der Planung. |
||
2. Die
Ausgestaltung der Regenrückhaltebecken soll so vorgenommen werden, dass
ablaichende Amphibien nicht beeinträchtigt werden bzw. dort wo Dauereinstau
nicht möglich ist, Amphibien gehindert werden abzulaichen. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ausgestaltung
der Regenrückhaltebecken wird im Rahmen der erforderlichen wasser- und
naturschutzrechtlichen Genehmigung mit den beteiligten Fachbehörden
abgestimmt. Entsprechende Vorschläge können dann in die Ausbauplanung mit
einbezogen werden. |
||
3. Auf die zeitnahe Umsetzung und
notwendige Abstimmung der Renaturierungsmaßnahme zur Ausgleichsfläche Am
Arzbach (Az)wird hingewiesen. |
Im städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, dass die
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (hier auch die Ausgleichsmaßnahme Az)
spätestens 1 Jahr nach Beginn der Erschließungsmaßnahme durchzuführen ist.
Die weitere Detailplanung und Umsetzung wird im Rahmen der erforderlichen
wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den beteiligten
Fachbehörden abgestimmt. Dazu zählt auch die Regelung der Pflegemaßnahmen. |
||
4. Es wird angeregt, eine Empfehlung
zur Schaffung von „Quartieren für Fledermäuse und Mauersegler“ den
„nachrichtlichen Übernahmen“ hinzuzufügen. |
Der Hinweis wird nicht in den Bebauungsplan übernommen, da
dies keine „nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzung“
betrifft und auch nicht für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen
notwendig oder zweckmäßig ist (entsprechend § 9 Abs. 6 BauGB). |
||
|
Die Hinweise werden
teilweise berücksichtigt. |
||
Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf Hauptabtl. Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz; Eingang
Stellungnahme am 30.01.2002 Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen,
sofern bei den wasserbaulichen Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen auf der Flur 1,
Flurstück 31 (Ausgleichsfläche Az) Vorsorge getroffen wird, das umliegende
Flächen nicht durch Vernässung beeinträchtigt werden. |
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Die weitere Detailplanung und Umsetzung wird im Rahmen der
erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den
beteiligten Fachbehörden und Anliegern abgestimmt. Dazu wird neben der
Regelung der Pflegemaßnahmen auch die Berücksichtigung der Belange der
landwirtschaftlichen Nutzung umliegender Flächen gehören. |
||
|
Der Hinweis wird
berücksichtigt. |
||
1. Offenlage/ 23. Okt. bis 24. Nov. 2000 |
|||
RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Hofheim; Eingang Stellungnahme am 15.11.2000 Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wird
vorgeschlagen, die Anbindung durch den ÖPNV unter Punkt 5.3 Verkehrliche
Erschließung in der Begründung mit aufzunehmen. |
In der Begründung zum Bebauungsplan wird unter Punkt 5.3.6
ÖPNV darauf hingewiesen, dass bei der Linienführung und Bemessung der
Erschließung des Baugebietes „Das Buchenrot“ eine Option für die
Befahrbarkeit mit Bussen berücksichtigt bzw. offen gehalten wurde. |
||
|
Der Hinweis wird berücksichtigt. |
||
Fachdienst 69 / Untere Naturschutzbehörde; Eingang Stellungnahme am 11.12.2000 1. Bzgl.
der Erfassung des Schutzgutes „Arten- und Lebensgemeinschaften“ werden
Defizite in der Anwendung der Anleitung des NLÖ angeführt bzgl. der
Wertstufenzuordnung. Weiterhin werden weitere faunistische Erfassungen zu
Vögeln. Libellen, Heuschrecken, Tagfaltern und Widderchen gefordert. |
Die
Eingriffs-/Ausgleichsplanung wurde in Abstimmung mit der UNB im weiteren
Bauleitverfahren erweitert und konkretisiert. Eine faunistische Untersuchung
ist in Übereinstimmung mit der UNB nicht erforderlich. Siehe Stellungnahme UNB zur 3. Offenlage. |
||
2. Die Regenrückhalte- und
Versickerungsanlagen werden als zusätzlichen Eingriff in den Naturhaushalt
dargestellt. Für die naturschutzfachliche Bewertung ist die Art der
Ausführung solcher Anlagen von entscheidender Bedeutung. |
In die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wurde
bereits zur 2. Offenlage der Passus aufgenommen, dass die
Versickerungsflächen naturnah zu gestalten sind. Die Regenrückhaltebecken
sind nicht als Ausgleichsmaßnahmen in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
einbezogen worden. |
||
3. Der Wert der geplanten
Ausgleichsfläche „Streuobstwiese“ auf privaten Flächen wird angezweifelt. |
Im städtebaulichen Vertrag wird die Herstellung der
Streuobstwiese sowie der anderen Ausgleichsmaßnahmen durch den Bauträger in
Abstimmung mit der UNB festgelegt. Im Hinblick auf die ebenfalls von der UNB
im Verfahren geforderte Minimierung des Pflegeaufwandes für Ausgleichsflächen
erscheint ein Verbleib in privater Hand sinnvoll. |
||
4. Die Anrechnung als
Ausgleichsmaßnahmen von allgemein Begrünungsmaßnahmen, die der Minimierung
des Eingriffs dienen, wird kritisiert. |
Es konnte in Abstimmung mit der UNB geklärt werden, dass
allgemeine Begrünungsmaßnahmen und z. B. die Flächen für Regenrückhaltung-/Versickerung
nicht in die Berechnung der Ausgleichsflächen einbezogen werden. |
||
5. Die Vielzahl kleinerer
Ausgleichsflächen wird kritisiert und größeren, zusammenhängenden Flächen den
Vorzug gegeben. Es wird vorgeschlagen, anstelle kleinerer Ausgleichsflächen,
eine größere, zusätzliche Fläche auszuweisen. Dazu wird vorgeschlagen, z. B.
eine Fläche zu wählen, die sich am Konzept des Landschaftsplanes Ost und der
Rahmenplanung Bauerbach/Würf orientiert. |
Die Anregung wurde aufgegriffen und der Einwendung
dahingehend gefolgt, dass kleinere Ausgleichsflächen entfallen und dafür
zusätzlich ein größere Ausgleichsfläche Am Arzbach (Fläche Az) hinzugenommen
wurde. Die Eignung der zusätzlichen Fläche wurde im Einvernehmen mit der UNB
geprüft und befürwortet. Aufgrund der Änderung des Ausgleichskonzeptes wurde
eine 2. Offenlegung durchgeführt (s. Stellungnahme der UNB zur 2. Offenlage). |
||
|
Die Einwendungen werden
teilweise berücksichtigt. |
||
BUND
Kreisverband Marburg-Biedenkopf; Eingang
Stellungnahme am 27.11.2000 1. Es werden aktuell faunistische
Erhebungen gefordert. |
In Abstimmung mit der UNB
wurde abgestimmt, dass faunistische Erhebungen des Plangebietes nicht als
erforderlich erachtet werden. Es wurden jedoch weitere Literaturauswertungen
zur Fauna des Gebietes herangezogen und vertieft. Das Kapitel
Eingriff-/Ausgleichsplanung wurde überarbeitet und ergänzt. |
||
2. Die Notwendigkeit der geplanten
Anbindungsstraße wird bezweifelt. Auf den Bau sollte verzichtet werden. Falls
auf diese jedoch nicht verzichtet wird, wird die gewählte Trassenvariante als
die naturverträglichste Lösung angesehen. |
Aufgrund der Reduzierung
des Baugebietes wird im aktuellen Planentwurf auf die Anbindungsstraße
verzichtet. Die Anbindungsstraße ist damit nicht mehr Gegenstand der Planung.
|
||
3. Es wird eingewendet, dass
Firsthöhen bis 10,00 m im Gebiet eine erhebliche Überformung der Landschaft
darstellen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes prinzipiell nicht
ausgeglichen werden kann. |
Die zulässige Höhe der
Bauten wurde differenziert nach Lage im Baugebiet. Die zulässigen Höhen
wurden sehr eng gefasst und ermöglichen die üblichen Bauformen heutiger
Einfamilienhausbebauung entsprechender Wohngebiete. Mit dem benachbarten
bestehenden Baugebiet sind die zulässigen Bauwerkshöhen des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfes vergleichbar. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen
sowie der Reduzierung des Baugebietes im aktuellen Bebauungsplanentwurf kann
eine gravierende Beeinträchtigung des Orts-/Landschaftsbildes nicht gesehen
werden. |
||
4. Die festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen werden als unzureichend angesehen. Ein Ausgleich im
Verhältnis 1:1 wird gefordert. Es wird angeregt, die Ausgleichsflächen in
größeren Einheiten zusammenzufassen. |
Der Einwendung wird
dahingehend gefolgt, dass kleinere Ausgleichsflächen entfallen und dafür
zusätzlich eine größere Ausgleichsfläche Am Arzbach (Fläche Az) hinzugenommen
wurde. Ein Ausgleich für Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Arten- und
Lebensgemeinschaften“ erfolgt im Flächenverhältnis 1:1. Auch wird im
einzelnen ein „Malus“ bei den Maßnahmen berücksichtigt, die erst über einen
längeren Zeitraum den zugrunde gelegten Wert für den Naturhaushalt erfüllen
können (s. Begründung zum Bebauungsplan Punkt 6 Eingriffs-/Ausgleichsplanung).
|
||
5. Es wird angeregt, die textlichen
Festsetzungen dahingehend zu ergänzen, dass Zäune und Einfriedigungen
sockelfrei und mit einem Abstand vom Boden von 15-20 cm zu erfolgen haben, um
Kleinsäugern (z. B. Igel) ein ungehindertes Passieren zu ermöglichen. |
Bei dem vorliegenden
kleinteiligen Baugebiet kann davon ausgegangen werden, dass eine weitgehende
Durchlässigkeit für Kleinsäuger vorhanden ist. Im übrigen ist die dauerhafte
Einhaltung einer vorgeschriebenen Bodenfreiheit erfahrungsgemäß kaum zu
kontrollieren. |
||
6. Auf die Festsetzung der
Hauptfirstrichtung im westlichen Bereich von WA 3 sollte verzichtet werden,
um auch den Grundstücken dort eine sinnvolle Solarenergienutzung zu
ermöglichen. |
Im Entwurf zur 1.
Offenlage befindet sich der angesprochene Bereich WA 3 in westlicher
Ortsrandlage. Mit der Reduzierung des Bebauungsplanbereiches wurde dieser
Teilbereich aus der Planung herausgenommen. Im aktuellen Bebauungsplanentwurf
wurde am westlichen Ortsrand keine Firstrichtung festgeschrieben. |
||
|
Die Einwendungen werden
teilweise berücksichtigt. |
||
Regierungspräsidium
Gießen, Dezernat 42/1 (Grundwasserschutz,
Wasserversorgung) und Dezernat 61/2 (Altlasten, Grundwasserschadensfälle); Eingang
Stellungnahme am 24.11.2000 1. Dem RP/Dezernat 42/1 ist eine
Bestandsaufnahme für das vorhandene Wassernetz und eine hydraulische
Überrechnung dieser Anlage vorzulegen. |
Die geforderte
Bestandsaufnahme des Wasserversorgungsnetzes inkl. hydraulischer Berechnungen
wurden von den Stadtwerken durchgeführt. Demnach ist die Wasserversorgung des
Neubaugebietes grundsätzlich gesichert. |
||
2. Das Dezernat 61/2 Obere
Naturschutzbehörde regt an, alle Maßnahmenflächen zum Schutz und zur Pflege
von Natur und Landschaft als öffentliche Grünflächen auszuweisen. |
Die überwiegende Anzahl
der Flächen für „Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und
Landschaft“ wurden als öffentliche Grünfläche festgesetzt. In den
städtebaulichen Vertrag wird die Vereinbarung aufgenommen, dass sämtliche
Ausgleichsmaßnahmen auf öffentlichen und privaten Flächen durch den
Vorhabenträger auszuführen sind. Mit dieser vertraglichen Festsetzung wird
die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auch auf den privaten Flächen
sichergestellt. |
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Die Einwendungen werden
teilweise berücksichtigt.
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Fachdienst 33/Straßenverkehrsbehörde;Eingang der Stellungnahme am 27.11.2000 Die Stellungnahme wurde bereits gemeinsam mit der
Stellungnahme vom 18.03.2003 zur 3. Offenlage behandelt. |
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Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) Kreisverband Marburg-Biedenkopf, Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine (gemeinsame Stellungnahme);Eingang der Stellungnahme am 12.12.2000 1. Es
wird der Wert und Realisierbarkeit der auf
privaten Grundstücken festgesetzten Streuobstwiesen
bezweifelt. |
In den städtebaulichen Vertrag wird eine Formulierung
aufgenommen, dass die erforderlichen Anpflanzungen auf den Ausgleichsflächen
vom Vorhabenträger auszuführen sind. Damit ist die Realisierung der
Streuobstwiese sichergestellt. |
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2. Die Gewässerrenaturierungsmaßnahmen am südlichen Ortsrand (Flächen B 1-B 3) werden in Frage gestellt. Es werden dafür Maßnahmenflächen im Rahmen des Re- naturierungskonzeptes Bauerbach/Würf angeregt (z. B. Arzbach). |
An den Ausgleichsflächen am südlichen Ortsrand wird
festgehalten. Auch diese Flächen folgen dem Rahmenplan/Renaturierungskonzept
der naturnahen Gestaltung der Quellbäche des angeführten Gewässrregimes. Die
Anregung, eine größere zusammenhängende Ausgleichsfläche mit
gewässerökologischen Aufwertungen auszuweisen, wurde aufgegriffen und
zusätzlich eine größere Ausgleichsfläche Am Arzbach (Fläche Az)
hinzugenommen. |
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3. Bei den Baumanpflanzungen der Maßnahme B 6 und B 7 wird gefragt, ob besser Eichen statt Eschen angepflanzt werden sollten. |
Prinzipiell ist sowohl die Pflanzung von Eschen als auch
von Eichen standortgerecht. Für die Esche spricht das stärkere Wachstum und
damit ein frühzeitigeres Erreichen einer wirksamen Kronenbildung im Hinblick
auf die positiven Effekte auf das Landschaftsbild und z. B.
klimaausgleichende Wirkung. |
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4. Wie im Bebauungsplan festgesetzt und dargestellt kann nur die ortsnahe Trassenführung der Variante 4 akzeptiert werden. Die Variante 5 wird abgelehnt. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes wird auf eine
Anbindungsstraße für das Neubaugebiet verzichtet. Die Anbindungsstraße ist
damit nicht mehr Gegenstand der Bauleitplanung. |
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5. Die Erhebungen, insbesondere zur Fauna werden als unzureichend angesehen. |
In Abstimmung mit der UNB wurde abgestimmt, dass
Erhebungen zur Fauna des Plangebietes als nicht erforderlich erachtet werden.
Es wurden jedoch weitere Literaturauswertungen zur Fauna des Gebietes
herangezogen und vertieft. Das Kapitel Eingriffs-/Ausgleichsplanung wurde
überarbeitet und ergänzt. |
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Die Anregungen und Einwendungen werden teilweise
berücksichtigt. |
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Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft;Eingang Stellungnahme am 04.11.2000 Aus landwirtschaftlicher Sicht wird gefordert, dass bei
der Anordnung von Parkplätzen, Stellflächen und Baumanpflanzungen in der
Verlängerung Markthöhe darauf geachtet wird, dass auch landwirtschaftliche
Fahrzeuge mit Überbreiten durch einengende parkende Fahrzeuge nicht behindert
werden können. |
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Der Hinweis wird berücksichtigt. |
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Fachdienst 37 / Brandschutz;Stellungnahme vom 22.11.2000 Es wird darauf hingewiesen, dass für Straßen in einem
allgemeinen Wohngebiet ein Löschwasserbedarf von 48 Kubikmeter/Stunde für
eine Löschzeit von 2 Stunden sicherzustellen ist. Weiterhin dürfen
vorgesehene Baumanpflanzungen oder mögliche Ausweisungen von öffentlichen
Stellplätzen auf den Fahrwegen keine Fahrbahneinschränkungen für
Passierbarkeit von Rettungsfahrzeugen darstellen. |
Die Hinweise werden als nachrichtliche Übernahme in die
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommen. |
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|
Die Hinweise werden berücksichtigt. |
Bericht über die Prüfung der während der 3. öffentlichen
Auslegung in der Zeit vom 13. Februar 2003 bis 17. März 2003 vorgebrachten
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
3.
Offenlage
Stellungnahme Ortsbeirat
und Anregungen der BürgerInnen
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Abwägung
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A.1 Ortsbeirat Schröck; Eingang Schreiben am 17.03.2003 A.1.1 Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck Es
soll eine Wohnraumbedarfsermittlung auf den Stadtteil Schröck bezogen
erarbeitet werden. |
Die Bevölkerungsprojektion für Marburg „Marburg 2020 - Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf“ durchläuft gegenwärtig noch die Beratung der städtischen Gremien. In dieser Ausarbeitung wird die Bevölkerungsentwicklung für Marburg insgesamt analysiert und bis zum Jahr 2020 projiziert. Ein Herunterbrechen der gesamtstädtischen Projektionswerte
auf die Ebene der Stadtteile und statistischen Bezirke z.B. Schröck muss aus
methodischen Gründen jedoch unterbleiben. Zum einen sind bei kleineren
absoluten Zahlen wie sie in den Stadtteilen gegeben sind, die Unsicherheiten
in der Projektion ungleich höher und vielfach größer als die Änderungsrate
selbst, so dass sich keine vernünftige Aussage mehr ergibt; zum anderen
bewirken singuläre Ereignisse, die sich nicht aus der Entwicklung des
betreffenden Stadtteils ablesen lassen, Schübe oder Verzögerungen in der
Bevölkerungsentwicklung vor Ort. So fällt beispielsweise eine Entscheidung
für die Ausweisung eines größeren Wohnbaugebietes in einem Stadtteil gerade
nicht primär wegen Einwohnerzuwächsen, die sich aus der Entwicklung des
Stadtteils ergeben, sondern im Sinne der Wohnbaulandbereitstellung im
gesamtstädtischen Interesse. Solche Entscheidungen zu prognostizieren ist
aber nicht Gegenstand von Bevölkerungsprojektionen. D. h. Bevölkerungsprojektionen helfen Gesamtentwicklungen
und Gesamtbedarfe festzustellen, sie sind jedoch nicht geeignet
Entscheidungshilfen für die konkrete Verortung der Bedarfsbefriedigung
anzubieten. Dieses gilt umso mehr, je kleiner die zu prognostizierenden
räumlichen Teileinheiten sind. Der Wohnungsbedarf d.h. auch der Bedarf am Wohnbauland
ergibt sich nicht nur aus Bevölkerungszuwachs, den es in Marburg infolge
stagnierender Zahlen bis auf weiteres nicht mehr geben wird, sondern auch aus
Nachholbedarf, Ersatz-, Mobilitäts- und Qualitätsreserve. Daraus resultiert
für Marburg insgesamt bis zum Jahr 2020 ein Wohnungsbedarf von über 2000
Wohneinheiten. Deren bauliche Realisierung wird vor allem in der Kernstadt
mit allerdings nur noch begrenzten Flächenkapazitäten geschehen sowie in den
ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkten Michelbach, Elnhausen, Bauerbach,
Schröck, Moischt, Gisselberg sowie in den großen Stadtteilen Cappel und
Wehrda. Die Siedlungsschwerpunkte wurden Ende der 70er Jahre von
der Stadt Marburg festgelegt als jene Stadtteile, in denen Einwohnerzuwächse
durch Bereitstellung von Wohnbauland zu konzentrieren sind. Hauptziel dieser
Festlegung war es, dadurch in den Siedlungsschwerpunkten Einwohnerzahlen zu erreichen,
die dauerhaft die Tragfähigkeit für Infrastruktureinrichtungen der
Grundversorgung gewährleisten. Zu diesen Siedlungsschwerpunkten gehört auch Schröck.
Nicht-Siedlungsschwerpunkte müssen sich auf ihre Eigenentwicklung
beschränken. Gerade in Zeiten nur noch bescheidener Entwicklungspotentiale ist die Steuerung der Bevölkerungs- und Siedlungsflächenentwicklung über das Siedlungsschwerpunktkonzept besonders wichtig. Die Ausweisungen des Bebauungsplanes „Buchenrot“ mit 25 Bauplätzen also ca. 38 Wohneinheiten für rund 90 Menschen kann der kurz- und mittelfristigen Wohnraumnachfrage in Schröck in etwa entsprechen. |
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A.1.2 ÖPNV - Anbindung Die Ausweitung des ÖPNV soll
umgesetzt werden. |
Über das Bauleitverfahren wurde ein Anstoß zur Diskussion
über eine verbesserte Busanbindung für Schröck gegeben. Eine verbesserte
Linienplanung für die östlichen Stadtteile Moischt, Schröck, Bauerbach und
Ginseldorf wurde von den Stadtwerken in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten
der betroffenen Stadtteile erarbeitet und bereits dem Magistrat mit einer
Kostenschätzung vorgelegt. Beschluss und Umsetzung dieses Linienplanes kann nicht im Rahmen eines
Bauleitplanverfahren vorbereitet und vollzogen werden. |
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A A.1.3 Einsichtnahme
in städtebaulichen Vertrag Es
wird eine Einsichtnahme in den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss
gefordert. |
Eine Einsichtnahme in den städtebaulichen Vertrag ist
rechtlich nicht vorgesehen. Der städtebauliche Vertrag wird auf der Grundlage des
Bebauungsplanes abgeschlossen, d.h. im Vertrag können keine, dem
Bebauungsplan widersprechende Formulierungen enthalten sein. Lediglich die
Ausführung des Bebauungsplanes wird hier vereinbart, bzw. konkretisiert. Dem Ortsbeirat werden die ihn betreffenden Punkte wie u.a.
Abschnittsbildung, Verkauf der Grundstücke und Baustellenverkehr vorab zur
Kenntnis gegeben. |
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A A.1.4 Anzahl
der Wohneinheiten Die
Begrenzung der Gesamtwohneinheiten im Baugebiet auf 38 wird gefordert. |
Die in der Begründung zum Bebauungsplan genannte Zahl von 38 Wohneinheiten bei 25 Gebäuden mit max. 2 Wohnungen pro Gebäude ist ein Erfahrungswert. Eine Festlegung der max. im Baugebiet neu zu errichtenden
Wohnungen im Bebauungsplan ist nicht möglich. Durch die im Bebauungsplan
getroffene Festsetzung von max. 2 Wohnungen pro Gebäude wird auch die
Forderung des Ortsbeirats nach Begrenzung der gesamt möglichen Wohnungen
Rechnung getragen. |
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A.1.5 Renaturierung
Marienbach Es
wird gefordert, die Renaturierung des Marienbaches nicht durchzuführen, da
diese Ausgleichsmaßnahme für den Bebauungsplan Buchenrot nicht notwendig ist. |
Der Wegfall der Verrohrung des Marienbaches im Bereich
Himbornstraße zugunsten einer offenen Gewässerführung soll aufgrund der
ökologischen Bedeutung dieser Maßnahme planungsrechtlich abgesichert werden,
auch wenn die Umsetzung dieser Maßnahme nicht zeitnah durchzuführen ist. Die
Renaturierungsmaßnahme ist eingebettet in das Gewässerkonzept Bauerbach /
Würf, in dem diese Maßnahme als Einzelbaustein genannt ist. Die Marienbachrenaturierung ist völlig unabhängig von
einer erneuten Baulandausweisung zu sehen; sie kann nach Festlegung im
Bebauungsplan und Klärung der bislang noch offenen Grundstücksfrage jederzeit
von der Stadt ausgeführt werden, sie kann aber auch einem anderen
Bebauungsplan als Ausgleichsmaßnahme zugeordnet werden. Die Renaturierungsmaßnahme soll aufgrund ihrer
ökologischen Bedeutung Bestandteil der Planung bleiben. |
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A A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ Es
wird gefordert, die Möglichkeit eines 3. Erschließungsabschnittes aus den
Planungen zu nehmen. |
Dieser Bebauungsplan beinhaltet keinen dritten
Erschließungs- oder Bauabschnitt! Es ist weder vorgesehen noch rechtlich möglich, ohne
vorheriges Bauleitverfahren das Baugebiet in seiner ursprünglichen Größe zu
entwickeln. Die irreführende Formulierung aus der Begründung zum
Bebauungsplan wird korrigiert. |
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A.1.7 Bauabschnittsbildung Es
wird die Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag gefordert, dass erst, wenn
der 1. Abschnitt vollständig bebaut ist und mindestens 75% des 2. Abschnitts
verkauft sind, der 2. Bauabschnitt realisiert werden kann. |
Im städtebaulichen Vertrag soll die Formulierung aufgenommen werden, dass erst, wenn die Flächen des 1. BA zu 100% verkauft sind und ein Nachweis geführt wird, dass für mindestens 75% der Restfläche (2. BA) namentlich genannte Interessenten ein Grundstück erwerben wollen, der zweite Bauabschnitt zur Bebauung zur Verfügung steht. Dies ist eine Formulierung, die sicherstellt, dass die
Erschließung und Bebauung des Baugebietes entsprechend der Forderung des
Ortsbeirats bedarfsgerecht erfolgt, die aber gleichzeitig auch für
Kaufinteressenten akzeptabel ist. |
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A.1.8 Vorhaltung von Bauland für Schröcker BürgerInnen Es
wird gefordert,1/3 der zu bebauenden Fläche über 2 Jahre für Schröcker
BürgerInnen vorzuhalten. |
In den städtebaulichen Vertrag soll die Formulierung
aufgenommen werden, dass ¼ der Grundstücke für den Zeitraum von 6 Monaten für
Schröcker BürgerInnen vorgehalten werden. Dies sichert zum einen, dass EinwohnerInnen aus Schröck
bevorzugt berücksichtigt werden, anderseits wird der Fortgang der
Baugebietsrealisierung nicht über eine lange Flächenbevorratung in die Länge
gezogen. |
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A A.1.9 Baustellenverkehr Die
Errichtung einer vorübergehenden Baustrasse in Verlängerung der Blütenstraße
wird für den Fall gefordert, dass die Markthöhe dem Baustellenverkehr nicht
standhält. Weiterhin wird der verkehrsgerechte Ausbau des geteerten Feldweges
zum Schützenhaus (untere Himbornstraße) als Entlastung der Himbornstraße
gefordert. |
Die Anbindung des Baugebietes in seiner jetzigen Größe ist
über das bestehende Straßennetz sichergestellt. Die vom Büro BGS (Frankfurt)
1994 prognostizierte Verkehrsmenge für das damals noch für ca. 300 neue EinwohnerInnen
konzipierte Neubaugebiet belief sich auf ca. 500 Fahrten pro Tag und
Richtung. Werden diese Zahlen für das reduzierte Neubaugebiet (ca. 95 neue
EinwohnerInnen) zugrunde gelegt, kann nun von 160 Fahrten pro Tag und
Richtung ausgegangen werden, die sich auf die bestehenden Straßen verteilen.
Dies entspricht ca. 16 Fahrzeugen pro Stunde. Es lässt sich eine Verteilung
auf die vorhandenen Straßen annehmen, die zu einer zusätzlichen stündlichen
Belastung von 7 für die Markthöhe, 4 für den Buchenrotsweg und 5 für die
Himbornstraße (Fahrten pro Stunden und Richtung) führt. Die ursprünglich vorgesehene zusätzliche Anbindungsstraße
war geplant, um das später durch die Bewohner des Baugebietes Buchenrot
erzeugte Verkehrsaufkommen nicht durch die bestehenden Straßen führen zu
müssen. Der Bau einer neuen Straße legte natürlich auch nahe, diese von
Anfang an herzustellen, um sie auch durch den Baustellenverkehr nutzen zu
können. Wenn nun diese Anbindungsstraße wegen der erheblichen Verkleinerung
des Baugebietes keinen Sinn mehr macht, so bedeutet das nicht, dass die
vorhandenen Straßen für den Schwerverkehr gesperrt werden müssen. Eine
Sperrung für die Lkw-Nutzung nur deswegen, weil deren Aufbau nicht den
aktuellen Normen entspricht, würde implizieren, dass in vielen Straßen der
Stadt Marburg ebenso vorgegangen werden müsste, wodurch nahezu das gesamte
Wirtschaftsleben, der Busverkehr und viele private verkehrliche Aktivitäten
beeinträchtigt würden. Zunächst ist festzustellen, dass die Orientierung des
Baustellenverkehrs nur sehr schwer zu prognostizieren ist, da Erd- und
Baustofftransporte in bzw. aus Richtung Marburg/Lahnberge, Marburg/Moischt
sowie Kirchhain/Homberg möglich sind. Dies ist alleine von der Logistik der
ausführenden Firma abhängig und kann entsprechend den Gepflogenheiten in der
Bauwirtschaft nicht vorgegeben werden. Wenn nun aber Transporte in Richtung
Marburg/Lahnberge vorgenommen werden sollen, dürfte es nicht im Sinne des
Stadtteiles Schröck sein, den Lkw-Verkehr ausschließlich über die Himbornstraße
zu führen, da sich dann dieser Verkehr durch das Dorfzentrum schlängeln
müsste. Es sollte also möglichst eine Verteilung des Verkehrs erfolgen, so
dass die Lkws die Dorfstraßen über die jeweils kürzeste Route verlassen
können. Die ermittelten Aufbaustärken der Straße Markthöhe
entsprechen nicht den einschlägigen aktuellen Vorschriften, worin für
Schwerlastverkehr ein stärkerer Aufbau gefordert wird. Andererseits ist dies
in kaum einer Straße im Stadtgebiet von Marburg der Fall. Beispielsweise verfügen
die Frankfurter Straße, die Emil-von-Behring-Straße oder die Marburger Straße
in Cappel über eine geringere Aufbaustärke. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Schäden nicht
auszuschließen sind, wenn die Straße "Markthöhe" mit Schwerverkehr
befahren wird. Diesem Umstand wird in der Weise begegnet, indem im
städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger für das Baugebiet
"Buchenrot" festgelegt wird, dass vor Beginn der Baumaßnahmen ein
Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird und nach Abschluss der
Erschließungsaktivitäten die entstandenen Schäden durch das Aufbringen einer
neuen Decke behoben werden müssen. |
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A.1.10 Option Anbindungsstrasse Es
wird gefordert, die Option einer separaten Anbindungsstrasse für eine spätere
Erweiterung des Baugebietes aus der Planung zu nehmen. |
Die Freihaltung des Anbindungspunktes der ehemals
geplanten Anbindungsstrasse im Bereich Markthöhe impliziert nicht ein
weiteres Bauleitplanverfahren, sondern soll lediglich die Möglichkeit bieten,
bei Bedarf ein separate Strasse, - auch für das bereits bestehende Gebiet -
planen und ausführen zu können. Diese Option sollte aus Sicht der Stadtplanung auf jeden Fall erhalten bleiben, um sich für die Zukunft keine Anbindungsmöglichkeiten zu verbauen. |
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A.1.11 Pflege Marienbach Es
wird gefordert, den Marienbach parallel zur Himbornstraße einmal jährlich
auszuheben um Überschwemmungen zu vermeiden. |
Die Forderung, dass der Graben des Marienbaches einmal jährlich auszuheben ist, ist keine Bebauungsplanrelevante Fragestellung und kann daher auch nicht im Bauleitverfahren beantwortet werden. (Nach Aussagen des Fachdienstes Tiefbau wird der Marienbach regelmäßig durch städtische Mitarbeiter kontrolliert und eine Räumung nach Bedarf vorgenommen). |
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A.1.12 Bolzplatz Die
Planung eines ortsnahen Bolzplatzes im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird
gefordert. |
Die erst nach der Verkleinerung des Baugebietes
vorgebrachte Forderung nach Einrichtung eines Bolzplatzes in direkter
Nachbarschaft zum Neubaugebiet kann planungsrechtlich nicht umgesetzt werden.
Der Mindestabstand zu einem allgemeinen Wohngebiet sollte 40 m betragen. Es wurden bereits verschiedene Standortvorschläge für einen kombinierten Fest- und Bolzplatz mit dem Ortsbeirat diskutiert, die jedoch bislang zu keinem Ergebnis geführt haben. Die Frage nach der Einrichtung eines Bolzplatzes - sinnvollerweise kombiniert mit einem ebenfalls gewünschten Festplatz- ist als eigenständige Fragestellung zu behandeln. |
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A.1.13 Abwägung der eingegangenen Anregungen Die
Abwägung der bislang im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken wird
gefordert. |
Nach Baugesetzbuch wird der Stadtverordnetenversammlung
die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken zum
Satzungsbeschluss vorgelegt. Da dieser Planungsschritt bislang noch nicht
erreicht wurde, wurde auch noch keine Abwägung entsprechend Baugesetzbuch
vorgenommen. Allerdings wurde der Stadtverordnetenversammlung bei den
verschieden Beschlüssen jeweils eine Übersicht / Einschätzung der bis dahin
eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgelegt, so dass die Politiker über
die aus dem Stadtteil vorgetragenen Anregungen und Bedenken Kenntnis erhalten
haben. Die Verkleinerung des Baugebietes, die Rücknahme der
verdichteten Bauweise und andere Änderungen basieren auf einer weitgehenden
Berücksichtigung der bisherigen Stellungnahmen. Zum Satzungsbeschluss wird der Stadtverordnetenversammlung
entsprechend des Bauleitplanverfahrens im Baugesetzbuch eine Abwägung der
Anregungen und Bedenken vorgelegt, danach erfolgt die Benachrichtigung der
einzelnen Einwender. |
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Die
Anregungen und Bedenken werden teilweise berücksichtigt. |
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A.2 5
Schreiben Eingang am 17.03.2000 Markthöhe,
Himbornstraße, Schröcker Straße, Blütenstraße/Schröck (ein
Schreiben über Rechtsanwaltskanzlei Baumann/Würzburg) |
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aa.A.2.1 Siedlungsschwerpunkt/„3.
Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch
im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das
verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen zu A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“
und zu A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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A.2.2 Städtebaulicher Vertrag Es besteht die Befürchtung, dass städtebauliche Vorgaben nicht präzise in den Vertrag übernommen werden. Städtebauliche
Vorgaben im Vertrag sollten vor Satzungsbeschluss bekannt sein. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.3 „städtebaulicher Vertrag“. |
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A.2.3 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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A.2.4 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, dass der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn der 1. BA zu
100% bebaut und der 2. BA zu 75% verkauft ist. (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „ Bauabschnittsbildung“. |
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A.2.5 Grundstücke für Schröcker Eine Reservierung eines Teils der Grundstücke für Schröcker BürgerInnen begrenzt auf 2 Jahre wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.8 „Vorhaltung Bauland für Schröcker BürgerInnen“. |
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A.2.6 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist). Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Nach Aussage des Fachdienstes Grünflächen wird der jetzige
Spielplatz erst abgebaut, wenn ein neuer Spielplatz im Neubaugebiet errichtet
wird. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Renaturierungsmaßnahme nicht
kurzfristig umgesetzt wird, ist zunächst nicht mit einem Abbau des
vorhandenen Spielbereiches zu rechnen. Die geplanten Regenrückhaltebecken für das Regenwasser sind „grüne Becken“, ohne Dauerstau mitEinstauzeiten von weniger als einem Tag. Die Wassertiefe wird ca. 60 cm betragen. Ein Schutz der Flächen vor unbefugtem Betreten erfolgt durch Einzäunung. |
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|
A.2.7 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als auch an
der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. In
einer der fünf inhaltlich gleichlautenden Stellungnahmen wird speziell auf
die Gefährdung der Kinder durch den Baustellenverkehr hingewiesen. |
Siehe Stellungnahmen zu A.1.9 „Baustellenverkehr“ und
A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.2.8 Grundstücksgrößen Eine
Festschreibung der max. möglichen Grundstücke, der Gebäude und der
Wohneinheiten wird gefordert. |
Die Grundstücksgrößen können im B-Plan nicht festgelegt
werden. Die 25 Grundstücke sind ein Anhaltswert aus dem städtebaulichen
Vorentwurf. Über den städtebaulichen Vertag wird die Anzahl der
Baugrundstücke auf maximal 29 beschränkt. Dies bietet zum einen die Gewähr,
das hier keine deutliche Veränderung des Baugebietscharakters gegenüber dem
Vorentwurf eintritt, zum anderen bietet diese Festlegung noch genügend
Flexibilität für unterschiedliche Grundstückszuschnitte. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.1.4 „Anzahl der Wohneinheiten“. |
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A.2.9 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz/Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Die genannte Quote bezieht sich auf die städtische Stellplatzsatzung, nach der 1,1 Stellplätze / Wohneinheit nachgewiesen werden müssen. Diese Zahl steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung des Verkehrsaufkommens. Siehe Stellungnahme zu A.1.2 „ÖPNV - Anbindung“ |
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A.2.10 Anliegerbeiträge Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Diese Frage wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Eine endgültige Abrechnung der Blütenstraße ist bisher
nicht erfolgt. Es wurden lediglich Vorausleistungen auf den späteren
Erschließungsbeitrag angefordert. Nach endgültiger Herstellung der Blütenstraße und
Ermittelung der bisher entstandenen Kosten (Stadt und Investor) erfolgt eine
Querverteilung auf die auf beiden Straßenseiten erschlossenen Grundstücke. Die „Altanlieger“ auf der östlichen Straßenseite werden
von der Stadt Marburg zur Zahlung des anteiligen Erschließungsbeitrages
veranlagt, wobei das Verteilungsverfahren die bereits früher vorgenommenen
Abrechnungen der Markthöhe und des Buchenrotsweges hinsichtlich eventueller
Eckgrundstücksregelungen berücksichtigt. Die „Neuanlieger“ werden direkt durch den Vorhabenträger
mit deren jeweiliger finanzieller Beteiligung belastet. Fußwege sind beitragsfrei. |
|
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A.2.11 Bodendenkmäler Die
Festsetzung im Bebauungsplan, dass eine Bebauung und Erschließung erst nach
einer archäologischen Dokumentation des Plangebietes erfolgen kann, wird
begrüßt. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung soll versucht werden, einen
Baustop zu erzwingen. |
Eine solche Festsetzung existiert im Bebauungsplan nicht
und kann rechtlich auch nicht
fixiert werden. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist der
Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler und das Umgehen mit Funden als
nachrichtliche Übernahme aufgeführt. Die weiteren archäologischen Arbeiten werden in Absprache
mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt. |
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A.2.12 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Eine Erweiterung des jetzigen Bebauungsplangebietes steht
nicht zur Debatte. Die vorgebrachten Bedenken stehen daher nicht im
Zusammenhang mit dem vorgelegten Bebauungsplan. Siehe auch Stellungnahme zu A.1.6 „3.
Erschließungsabschnitt“. Bei der ehemaligen, doppelt so großen Bauge-gebietsfläche war vorgesehen, den wertvollen Feuchtbereich süd-westlich des Plangebietes durch einen Pufferstreifen (Ausgleichsfläche, Versickerungsbereich) vom eigentlichen Baugebiet zu trennen, so dass keine erhebliche Störung des Feuchtgebietes durch die neue Wohnnutzung zu erwarten gewesen wäre. Von Seiten der Naturschutzbehörde oder –verbände sind selbst bei dem ehemaligen großen Plangebiet hierzu keine fachlichen Bedenken geäußert worden. |
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A.2.13 Gebietsausweisung/gewerbliche
Nutzung Eine
konkrete Festlegung der Nutzungen im künftigen Wohngebiet wird für notwendig
erachtet, um eine störende gewerblich Nutzung zu verhindern. |
Das Baugebiet ist als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. §
4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Damit ist das WA–Gebiet
vorwiegend dem Wohnen vorbehalten. Die Festsetzung eines WA–Gebietes hat einen
nachbarschützenden Charakter. Alle zulässigen Nutzungen in diesem Gebiet
müssen der Hauptnutzungsart, dem Wohnen dienende oder untergeordnete
Einrichtungen sein. Im Bebauungsplan wurde festgelegt, dass nur die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Büro- und Geschäftsräume freie Berufe (innerhalb von Wohnungen (keine Bürogebäude) und nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Bei den Genehmigungsvoraussetzungen ist die dienende Funktion eines Ladens oder Handwerkbetriebes zur Versorgung des umliegenden Gebietes wesentliches Kriterium. Nicht zulässig sind beispielweise Schlossereien, Zimmereibetriebe oder KfZ-Werkstätten. Schank- und Speisewirtschaften sind nach den Festsetzungen
des Bebauungsplanes nicht zulässig. Die Gefahr einer Ansiedlung von den Wohncharakter
entgegenstehen Gewerbe- oder Büronutzungen besteht nach den im Bebauungsplan
getroffenen Festsetzungen nicht. |
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A.2.14 Ableitung
des Oberflächenwassers / Niederschlagswasserbehandlung Es
wird der Vorwurf gemacht, das die Versickerungs- und
Rückhaltebereichebereiche als „billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Eine
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es
wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zu
Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. Es
werden Fragen nach Erarbeitung und Aussagen des Versickerungsgutachtens in
Bezug auf Funktion, Volumen und Gestaltung der Regenrückhaltebecken (mögliche
Gefahr für Kinder?), sowie nach den Berechnungen über die zu erwartende
Regenmenge gestellt. Es
wird gefragt, welche Auswirkungen der langfristig vorgesehenen
Marienbachverlegung (Fläche B2) für das benachbarte Grundstück Himbornstraße
25 zu erwarten sind. |
Die Versickerungs- und Rückhaltebereiche werden nicht in
die Bilanzierung als Ausgleichsfläche herangezogen. Lediglich die von dieser
Maßnahme unabhängige Marienbachgestaltung in diesem Bereich geht in die
Bilanzierung ein. Die für das Baugebiet erforderlichen Ausgleichsflächen
befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers, bzw. wurden entsprechende
Verträge geschlossen, so dass keine Enteignungen im Zuge der Umsetzung des
Bebauungsplanes „Das Buchenrot“ erfolgen werden. Ableitung des Oberflächenwassers: Im Rahmen der Bebauungsplanerstellung wurde als Arbeitsgrundlage eine Versickerungs- u. Entwässerungsstudie für das Baugebiet erarbeitet, die Aussagen zur anfallenden Wassermenge und –versickerung bzw. Rückhaltung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers beinhaltet. Die Studie wurde im Verfahren mit dem Fachdienst Tiefbau der Stadt Marburg sowie dem Staatl. Umweltamt Marburg (ehem. Wasserwirtschaftsamt) abgestimmt. Die Kapazität der Regenrückhaltebereiche wurden so konzipiert, dass trotz der lediglich geringen Versickerungsmöglichkeit das anfallende Regenwasser gesammelt und nach und nach an den Marienbach abgegeben werden kann. Die Studie, die in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen ist, konnte während der Offenlagen zum Bebauungsplan eingesehen werden, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hatte, sich über die Inhalte zu informieren. Die durch die Flächenversiegelung im Baugebiet entstehende Abflussverschärfung im nachfolgenden Entwässerungsregime wird durch die geplanten Versickerungsanlagen/Regenrückhaltebecken wieder kompensiert. Eine dezentrale Versickerung im Bereich der Bauflächen
wurde wegen der ungünstigen Bodendurchlässigkeit und der Geländeneigung nicht
vorgesehen bzw. bei der Bemessung der Abwasseranlagen berücksichtigt. Eine
dezentrale Versickerung für die jeweilige Grundstücksentwässerung kann jedoch
vorgesehen werden. Es sollte in jedem Fall ein Notüberlauf mit Anschluss an
den Regenwasserkanal gebaut werden. Die Bemessung der Regenrückhaltebecken ist aus den techn.
Berechnungen der „Versickerungs- und Entwässerungsstudie“ (2.2.5)
ersichtlich. Ein abschnittsweiser Bau der Regenrückhaltebecken ist möglich und
wird dann auf die jeweils angeschlossene Fläche abgestimmt. Die Wassertiefe der Regenrückhaltebecken wird ca. 60 cm
betragen. Ein Schutz der Flächen vor unbefugtem Betreten erfolgt durch
Einzäunung. Die geplanten Rückhaltebecken für das Regenwasser sind
„grüne Becken“, ohne Dauerstau mit Einstauzeiten von weniger als 1 Tag. Eine
befürchtete Anziehung von Ungeziefer, Mücken ist nicht nachvollziehbar. Eine Versickerung in den geplante Regenrückhaltebecken ist
nur insoweit vorgesehen, wie es die natürlichen Untergrundverhältnisse
zulassen. Ein hydraulischer Nachweis zur Leistungsfähigkeit des
Marienbaches wird im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt
und mit der Abwasserplanung abgestimmt. Die Bemessung der Mulden-Rigolen-Systeme und der Regenrückhaltebecken
erfolgte nach den zur Zeit geltenden Regelwerten und DIN/EN-Normen (ATV-A
138, A117) sowie in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde (RPU Marburg). Die Abführung des anfallenden Oberflächenwassers ist
grundsätzlich gewährleistet. Detaillierten Aussagen und Berechnungen zur
Entwässerung des Gebietes sind in der Begründung zum Bebauungsplan und in der
„Versickerungs- und Entwässerungsstudie“ dargelegt. Da sich grundsätzlich die Wassermenge, die über den
Marienbach abtransportiert wird nicht erhöht, sind durch die Verlegung des
Marienbaches keine negativen Auswirkungen für das betreffende Grundstück zu
erwarten. |
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In
der Einwendung des Rechtsanwaltsbüros Baumann wird erklärt, dass zusätzlich
zur o.a. Einwendung an den im Schriftsatz vom 14. März 1997 formulierten
Einwendungen nach wie vor festgehalten wird. Die
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf abgegebenen
Einwendungen wurden bereits in der Vorlage zur ersten Offenlage ((28. Sept. 2000)
behandelt. Da an dem Einwand festgehalten wird, hier nochmals eine kurze
Beantwortung: - Frage nach weiterem Wohnbedarf. -
- Bedenken bzgl. des Bauleitverfahrens (Bebauungsplanaufstellung vor der Flächennutzungsplanänderung). - Die dichte Bauweise und die mögliche Höhe der Gebäude (bis zu 12m Firsthöhe) wird kritisiert. - Frage nach der vorgesehenen Oberflächenwasserableitung/Versickerung. -
-
Forderung nach
Erweiterung und Vertiefung der Eingriffs-/Ausgleichsplanung. -
- Bedenken bzgl. des zukünftigen
Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Lärmproblematik. |
Siehe hierzu Stellungnahme A.2.3 „Bevölkerungsentwicklung“. Die Flächennutzungsplanänderung als Grundlage ist seit
05.09.2002 rechtswirksam. Aufgrund der erfolgten Auflockerung der Bauweise sowie der
Reduzierung der max. Firsthöhe wurde diesem Punkt bereits Rechnung getragen. Siehe hierzu Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des
Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. Eine mit der UNB abgestimmte Eingriffs- Ausgleichsplanung
ist Bestandteil des Bebauungsplanes
(siehe B-Plan und Begründung zum B-Plan Punkt 6). Aufgrund der Reduzierung auf ca. 38WE und der nicht
kompletten Durchfahrbarkeit der Blütenstraße sind diese Bedenken
gegenstandslos. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.3 BI
„Ausgewogene Dorfentwicklung Schröck“ Eingang
Schreiben am 24.03.2003 (Fax) und
am 30.03.2003 (Fax) |
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A A.3.1 Verkehrliche Erschließung Es werden Schäden an der Straße Markthöhe durch Baustellenverkehr befürchtet. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsbericht zum Straßenaufbau Markthöhe bei den in der Begründung aufgeführten Untersuchungen und Gutachten fehlt. Auch
die Befahrbarkeit der Himbornstraße und des Buchenrotsweges für
Baustellenfahrzeuge wird in frage gestellt. Für den „älteren Teil der
Himbornstraße“ wird ein Gutachten über den Straßenaufbau gefordert. Es
wird die Frage nach den Zuständigkeiten zur Behebung von entstandenen
Straßenschäden gestellt. Eine
separate Anbindungsstraße für das reduzierte Neubaugebiet wird gefordert. |
Der
Untersuchungsbericht zum Aufbau der Markthöhe wurde versehentlich nicht mit
aufgeführt, und wird nachträglich in das Literaturverzeichnis aufgenommen. Die Führung des Baustellenverkehrs über die schmale Straße Buchenrotsweg ist nicht vorgesehen. Die ehemals für das doppelt so große Baugebiet eingeplante Anbindungsstraße ist in Übereinstimmung mit dem Ortsbeirat für das nun reduzierte Baugebiet nicht erforderlich. Siehe Stellungnahme zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.4 „Anzahl der Wohneinheiten“. |
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A.3.2 Anzahl
Grundstücke und Wohneinheiten (Zur
Einwendung der BI Schröck vom 30.03.03) Es
wird Kritik an den großen Grundstückszuschnitten im städtebaulichen Entwurf
geäußert. Zur Vermeidung von kleineren Grundstückszuschnitten und einer damit verbundenen Erhöhung der Wohngebäude wird die Forderung nach Festschreibung der 25 Baugrundstücke sowie eine verbindliche Festlegung der Wohnungsanzahl auf max. 38 gefordert. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.4 „Anzahl der Wohneinheiten“ und A.2.8 „Grundstücksgrößen“. |
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A.3.3 Ableitung des
Oberflächenwasser Es
wird der Vorwurf gemacht, dass die Versickerungs- und Rückhaltebereiche als
„billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Die
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zur Überschwemmung der Anliegergrundstücke führt. |
Siehe Stellungnahme zu 2.14 „Ableitung des Oberflächenwasser/Behandlung des Niederschlagswassers“. |
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A.3.4 Ökologische Gesichtspunkte
der Planung Im
Hinblick auf einen „dritten Bauabschnitt“ wird als Voraussetzung für die
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen eine Erfassung von Pflanzen und Tierarten
im gesamten Plangebiet gefordert. Es
wird die Frage gestellt, ob die geplante Baumaßnahme der Rückhaltebereiche
die Vernetzungsfunktion des Marienbaches gefährdet. |
Der Planung liegt ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmtes ökologisches (Ausgleichs-) Konzept zugrunde, dass in der Begründung zum Bebauungsplan näher erläutert und mit entsprechenden Flächen- und Maßnahmenfestsetzungen fixiert ist. Vertiefende Erhebungen zum Vorkommen geschützter Arten
wurden im Rahmen dieses Planungsvorhabens nicht durchgeführt. In
Übereinstimmung mit der UNB wurde auf vorhandene Untersuchungen und
Literaturmaterial zurückgegriffen. In der Begründung zum Bebauungsplan
befindet sich eine Übersicht der verwendeten Materialien. Ziel des ökologischen Konzeptes ist eine Aufwertung des
Marienbaches. Derzeit ist die Vernetzungsfunktion des Bachlaufes aufgrund des
Ausbauzustandes sowie der vorhandenen Verrohrung in Frage gestellt. Durch die
vorgesehenen ökologischen Maßnahmen soll die ökologische Wertigkeit erhöht
werden – hierzu trägt auch die Fortführung der wertvollen Feuchtbereiche
südwestlich des Plangebietes durch Pflanz- und „grüne“ Rückhaltebecken bei. Siehe außerdem Stellungnahmen zu: A.1.5 „Renaturierung Marienbach“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.4 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Bettewiese/Schröck A.4.1 Siedlungsschwerpunkt, / „3.
Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen
zu: A.1.5 „3.
Erschließungsabschnitt“ und A.1.6 „Renaturierung
Marienbach“. |
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A.4.2 Städtebaulicher
Vertrag Es besteht die Befürchtung, dass städtebauliche Vorgaben nicht präzise in den Vertrag übernommen werden. Städtebauliche
Vorgaben im Vertrag sollten vor Satzungsbeschluss bekannt sein. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.3 „städtebaulicher Vertrag“. |
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A.4.3 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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A.4.4 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, das der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn der 1. BA zu
100% bebaut und der 2. BA zu 75% verkauft ist. (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „ Bauabschnittsbildung“. |
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A.4.5 Grundstücke für Schröcker Eine Reservierung eines Teils der Grundstücke für Schröcker Bürger begrenzt auf 2 Jahre wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.8 „Vorhaltung Bauland für
Schröcker BürgerInnen“. |
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A.4.6 Grundstücksgrößen Eine Festschreibung der max. möglichen Grundstücke, der Gebäude und der Wohneinheiten wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.8. „Grundstücksgrößen“. |
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A.4.7 Gebietsausweisung/gewerbliche
Nutzung Eine
konkrete Festlegung der Nutzungen im künftigen Wohngebiet wird für notwendig
erachtet, um eine störende gewerblich Nutzung zu verhindern. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13. |
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A.4.8 Baustellenverkehr Mit
Hinweis auf die im Februar 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt /
Unterbau) der Strassen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße
hingewiesen. Es
werden insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Strassendecke als
auch an der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße Zur Markthöhe vorgeschlagen Es wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.4.9 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz / Wohneinheit bei weiterhin „unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.2 „ÖPNV-Anbindung“ und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung“. |
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A.4.10 Anliegerbeiträge Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Hier Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge Blütenstraße“. |
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A.4.11 Ableitung
des Oberflächenwassers / Niederschlagswasserbehandlung Es
wird der Vorwurf gemacht, das die Versickerungs- und
Rückhaltebereichebereiche als „billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Eine
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zu Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. Es
werden Fragen nach Erarbeitung und Aussagen des Versickerungsgutachtens in
Bezug auf Funktion, Volumen und Gestaltung der Regenrückhaltebecken (mögliche
Gefahr für Kinder?), sowie nach den Berechnungen über die zu erwartende
Regenmenge gestellt. Es
wird gefragt, welche Auswirkungen der langfristig vorgesehenen
Marienbachverlegung (Fläche B2) für das benachbarte Grundstück Himbornstraße
25 zu erwarten sind. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. |
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A.4.12 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ und A.2.12 „Ökologische Bedenken“. |
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Die Anregungen werden
teilweise berücksichtigt. |
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A.5 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Auf dem Rück/Schröck 5 A.5.1 Siedlungsschwerpunkt/„3.
Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ und A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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5 A.5.2 Städtebaulicher
Vertrag Es besteht die Befürchtung, dass städtebauliche Vorgaben nicht präzise in den Vertrag übernommen werden. Städtebauliche
Vorgaben im Vertrag sollten vor Satzungsbeschluss bekannt sein. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.3 „städtebaulicher Vertrag“. |
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A.5.3 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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A.5.4 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, das der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn der 1. BA zu
100% bebaut und der 2. BA zu 75% verkauft ist. (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „ Bauabschnittsbildung“. |
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A.5.5 Grundstücke für Schröcker Eine Reservierung eines Teils der Grundstücke für Schröcker Bürger begrenzt auf 2 Jahre wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.8 „Vorhaltung Bauland für
Schröcker BürgerInnen“. |
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A.5.6 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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5 A.5.7 Bodendenkmäler Die
Festsetzung im Bebauungsplan, dass eine Bebauung und Erschließung erst nach
einer archäologischen Dokumentation des Plangebietes erfolgen kann, wird
begrüßt. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung soll versucht werden, einen
Baustop zu erzwingen . |
Siehe Stellungnahme zu A.2.11 „Bodendenkmäler“. |
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A.5.8 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12 „Ökologische Bedenken“. |
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A.5.9 Gebietsausweisung/gewerbliche
Nutzung Eine
konkrete Festlegung der Nutzungen im künftigen Wohngebiet wird für notwendig
erachtet, um eine störende gewerblich Nutzung zu verhindern. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13 „Gebietsausweisung/gewerbliche Nutzung.“ |
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A.5.10 Ableitung
des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung Es
wird der Vorwurf gemacht, das die Versickerungs- und Rückhaltebereichebereiche
als „billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Eine
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es
wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zu
Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. Es
werden Fragen nach Erarbeitung und Aussagen des Versickerungsgutachtens in
Bezug auf Funktion, Volumen und Gestaltung der Regenrückhaltebecken (mögliche
Gefahr für Kinder?)sowie nach den Berechnungen über die zu erwartende
Regenmenge gestellt. Es
wird gefragt, welche Auswirkungen der langfristig vorgesehenen
Marienbachverlegung (Fläche B2) für das benachbarte Grundstück Himbornstraße
25 zu erwarten sind. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers / Niederschlagswasserbehandlung“. |
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5 A.5.11 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz / Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.2 „ÖPNV-Anbindung“ und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung. |
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Die Anregungen werden
teilweise berücksichtigt. |
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A.6 2 Schreiben Eingang am 17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.6.1 Siedlungsschwerpunkt/„3.
Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ und A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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A.6.2 Grundstücksgrößen Eine Festschreibung der max. möglichen Grundstücke, der Gebäude und der Wohneinheiten wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.8. „Grundstücksgrößen“. |
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A.6.3 Festhalten an längst überholten
Prognosen bzgl. der Bevölkerungsentwicklung |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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6 A.6.4 Baustellenverkehr Neben der Markthöhe werden auch für den älteren Teil der Himbornstraße Schäden durch den Baustellenverkehr befürchtet. Es wird ein Gutachten für die Abwicklung des Baustellenverkehrs gefordert. Es
wird die Frage gestellt, wer die Kosten für eine mögliche Erneuerung der
Straße tragen muss. |
Siehe Stellungnahmen zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.6.5 Verlust des Spielplatzes in der
Himbornstraße |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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6
A.6.6 Fehlende ÖNPV-Anbindung |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.2 „ÖPNV-Anbindung“und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung“. |
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A.6.7 Ökologische Bedenken |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12 „Ökologische Bedenken“. |
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A.6.8 Gewerbliche Nutzung |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13 „Gebietsausweisung/gewerbliche Nutzung“. |
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A.6.9 Bodendenkmäler |
Siehe Stellungnahme zu A.2.11 „Bodendenkmäler“. |
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A.6.10 Grundstücke für Schröcker
BürgerInnen |
Siehe Stellungnahme zu A.1.8 „Vorhaltung Bauland für Schröcker BürgerInnen“. |
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A.6.11 Die Problematik eines
städtebaulichen Vertrages |
Siehe Stellungnahme zu A.1.3 „Städtebaulicher Vertrag“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.7 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Bettewiese/Schröck 7 A.7.1 Ableitung
des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung Es
wird der Vorwurf gemacht, das die Versickerungs- und
Rückhaltebereichebereiche als „billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Eine
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es
wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zu
Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. Es
werden Fragen nach Erarbeitung und Aussagen des Versickerungsgutachtens in
Bezug auf Funktion, Volumen und Gestaltung der Regenrückhaltebecken (mögliche
Gefahr für Kinder?), sowie nach den Berechnungen über die zu erwartende
Regenmenge gestellt. Es
wird gefragt, welche Auswirkungen der langfristig vorgesehenen
Marienbachverlegung (Fläche B2) für das benachbarte Grundstück Himbornstraße
25 zu erwarten sind. Die
Einwender wohnen im Bereich Bettewiese und befürchten, dass eine Entwässerung
des Baugebietes Buchenrot eine Erhöhung des Grundwasserspiegels in Schröck
zur Folge haben könnte und damit im Bereich Bettewiese verstärkt Probleme mit
Feuchtigkeit in den Gebäuden auftreten können. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. Verstärkte Probleme mit Feuchtigkeit im Bereich Bettewiese sind aufgrund der Entwässerung des Baugebietes Buchenrot nicht zu erwarten. |
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A.7.2 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, das der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn der 1. BA zu
100% bebaut und der 2. BA zu 75% verkauft ist. (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „ Bauabschnittsbildung“. |
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A.7.3 Siedlungsschwerpunkt/„3.
Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen
zu: A.1.6 „3.
Erschließungsabschnitt“ und A.1.5 „Renaturierung
Marienbach“. |
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A.7.4 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spiellatz errichtet ist) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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A.7.5 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12 „Ökologische Bedenken“. |
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A.7.6 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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|
A.7.7 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz / Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.2 und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.8 Eingang Schreiben am 17.03.2003 Markthöhe/Schröck A.8.1 „3. Bauabschnitt“
Die Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen
zu: A.1.6 „3.
Erschließungsabschnitt“ und A.1.5 „Renaturierung
Marienbach“. |
|
|
A.8.2 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu
A.2.6 „Spielplatz“. |
|
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A.8.3 Baustellenverkehr Mit
Hinweis auf die im Februar 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt /
Unterbau) der Strassen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße
hingewiesen. Es
werden insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Strassendecke als
auch an der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße Zur Markthöhe vorgeschlagen Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
|
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A.8.4 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz / Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.2 „ÖPNV-Anbindung“ und A.2.9 . |
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A.8.5 Anliegerbeiträge
Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge
Blütenstraße“. |
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A.8.6 Bodendenkmäler Die
Festsetzung im Bebauungsplan, dass eine Bebauung und Erschließung erst nach
einer archäologischen Dokumentation des Plangebietes erfolgen kann, wird
begrüßt. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung soll versucht werden, einen
Baustop zu erzwingen. |
Siehe Stellungnahme zu
A.2.11 „Bodendenkmäler“. |
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A.8.7 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestl. gelegenen Feuchtgebiet. |
Siehe Stellungnahme zu
A.2.12 „Ökologische Bedenken“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.9 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Blütenstraße/Schröck A.9.1 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, das der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn der 1. BA zu
100% bebaut und der 2. BA zu 75% verkauft ist. (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „ Bauabschnittsbildung“. |
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A.9.2 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. Der
Bedarf an neuen Wohnungen wird mit Hinweis auf das Baugebiet in Michelbach in
Frage gezogen. |
Siehe Stellungnahme zu
A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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A.9.3 Grundstücke für Schröcker Eine
Reservierung eines Teils der Grundstücke für Schröcker BürgerInnen begrenzt
auf 2 Jahre wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu
A.1.8 „Vorhaltung Bauland für Schröcker BürgerInnen“. |
|
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A.9.4 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz/Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.2 und 2.9 „ÖPNV-Anbindung“. |
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A.9.5 Anliegerbeiträge
Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge Blütenstraße“. |
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A.10 7
Fragenbögen der BI Schröck abgegeben am 17. und 18.03.2003 von Schröcker
BürgerInnen sowie 3 weitere Bögen ohne Namen und Absender Kolpingstraße,
Schröcker Straße, Markthö- he/Schröck A.10.1 Es
wird die Behauptung aufgestellt, dass außer der 2 im Bebauungsplan
festgelegten Bauabschnitt ein weiterer Abschnitt mit geschätzten 15 Häusern
angedacht ist. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.10.2 Es
wird befürchtet, dass die Anzahl der Baugrundstücke bei Änderung der
Grundstückszuschnitte zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.8 „Grundstücksgrößen“. |
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A.10.3 Der
Baustellenverkehr für das Baugebiet „Das Buchenrot“ soll nicht mitten durch
das Dorf geleitet werden. Die Verfasser wenden sich gegen die Streichung der
„versprochenen“ geplanten Zufahrtsstraße und gegen die Befahrung der
Markthöhe durch den Baustellenverkehr. Es wird die Behauptung aufgestellt,
dass die Anwohner eine spätere Straßensanierung zu zahlen hätten. Ein
Einwender weist handschriftlich auf dem Fragebogen auf den dringend
notwendigen Bau einer neuen Zufahrtsstraße hin, da die jetzigen Zufahrten dem
Schwerlastverkehr nicht gewachsen wären. |
In Übereinstimmung mit dem Ortsbeirat wurde für das reduzierte Baugebiet auf eine separate Anbindungsstraße verzichtet. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.10.4 Es
wird behauptet, dass der Spielplatz in der Himbornstraße verschwindet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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A.10.5 Es
wird die Behauptung aufgestellt, dass ein städtebaulicher Vertrag dem
Investor offensichtlich viele Freiheiten gewähren. Weiterhin
wird die Behauptung aufgestellt, dass „10 % der Grundfläche von Schröck einem
privaten Investor in Gestaltung und Verwaltung übergeben werden soll, so dass
dieser ohne Kontrolle hier Schalten und Walten kann“. Es wird vom Abschluss
eines „geheimen städtebaulichen Vertrages“ gesprochen. |
Die aufgestellten Behauptungen sind nicht nachzuvollziehen. Die Erschließung und Bebauung des Baugebietes „Das Buchenrot“ erfolgt auf der Grundlage des für jeden einsehbaren Bebauungsplanes „Das Buchenrot“. Das geplante Baugebiet mit einer Größe von ca. 3 ha entspricht im übrigen nicht 10 % der Grundfläche von Schröck, sondern ca. 5,5 %. Siehe außerdem die Stellungnahme zu A.1.3 „Einsichtnahme in den städtebaulichen Vertrag“. |
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A.10.6 Es
wird suggeriert, dass im Rahmen des Bauleitverfahrens „Das Buchenrot“
Enteignungsverfahren durchgeführt würden. |
Die für das Baugebiet erforderlichen Ausgleichsflächen befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers bzw. es wurden entsprechende Verträge geschlossen, so dass keine Enteignung im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes „Das Buchenrot“ erfolgen werden. |
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A.10.7 Schröck
soll nicht zu einem Siedlungsschwerpunkt der Stadt Marburg werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.11. Eingang
Schreiben am 14.03.2003 per Fax Blütenstraße/Schröck A.11.1 Eine
Kostenbeteiligung für Ver- und Entsorgungsmaßnahmen, für eine Umlegung des
Marienbaches, für Anlegung eines Bolz- bzw. Spielplatzes, zur Bereitstellung
des Gebäudes für einen Kindergarten, für Ausgleichsmaßnahmen sowie für eine
Bepflanzung der Straßenräume wird vorsorglich strikt abgelehnt. |
Alle Maßnahmen die ausschließlich mit dem Neubaugebiet in Zusammenhang stehen, wie z. B. Erschließung, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, werden dem Neubaugebiet zugeordnet und über den Vorhabenträger abgerechnet. Die noch nicht endausgebaute Blütenstraße bildet in der Abrechnung einen Sonderfall, da hier eine Kostenaufteilung zwischen alten und neuen Anliegern vorgenommen werden muss. Im Bebauungsplan wurde eine Baumanpflanzung in der Blütenstraße festgesetzt. Dies stellt eine grundsätzliche Wohnumfeldverbesserung für Alt- und Neuanlieger gleichermaßen dar, so dass diese Pflanzmaßnahmen in die Herstellungskosten der Blütenstraße mit einbezogen werden. Siehe hierzu auch Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegergebühren/Blütenstraße“. |
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A.11.2 Es
wird gefragt, ob die vorgesehene Bebauung von 26 Grundstücken ausreicht, um
den Ortsteil Schröck mit den Prädikat Siedlungsschwerpunkt zu versehen. |
Siehe hierzu Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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A.11.3 Es
wird befürchtet, dass die Rückhaltebecken Brutstätten für Stechmücken
darstellen, die sich „zu Millionen vermehren können“. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. |
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A.11.4 Es
wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verkehrsanbindung noch immer
nicht umgesetzt wurde. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.2 und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.12 Eingang
Schreiben am 17. u. 19.03.2003 Lemkestraße/Mühlheim
a. d. Ruhr A.12.1 Der
Bedarf für ein Neubaugebiet in Schröck wird in Frage gezogen. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“ |
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A.12.2 Es
wird die Frage nach einer bedarfsgerechten Ausweitung des ÖPNV gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.2 und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung“. |
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A.12.3 Es
wird eine gesonderte Baustellenzufahrt gefordert, insbesondere im Hinblick
auf die Situation des Eckgrundstückes Himbornstraße/Blütenstraße (Festlegung
der Blütenstraße in diesem Bereich als Fußweg, starkes Gefälle, durch
Schwerverkehr wurde in der Vergangenheit bereits einmal die Grundstückseinfriedigung
beschädigt). |
Eine Befahrung dieses Bereiches an Schwerverkehr ist gegeben, da zum einen der Baustellenverkehr nicht auf die Trasse der Blütenstraße beschränkt ist, sondern auch auf das künftige Baugebiet ausweichen kann, so dass genügend Abstand von der Grundstücksgrenze eingehalten werden kann. Zum anderen kann während der Bauphase die später als Fußgängerbereich ausgebaute Fläche selbstverständlich von Baufahrzeugen befahren werden. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.12.4 Es
wird die Frage gestellt, in welcher Form von einem Privatinvestor
Anliegerbeiträge von den Alteigentümern der Blütenstraße erhoben werden
können. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge/Blütenstraße". |
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A.12.5 Die
Abwasser- und Niederschlagswasserbe- |
Im Juli 2001 wurde eine hydraulische Berechnung des Kanalnetzes in Schröck durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Berechnung wurden im Frühjahr 2003 entsprechende Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Himbornstraße und im Bereich der Hoschecke durchgeführt. Die Kanalkapazitäten im Stadtteil Schröck sind auch im Hinblick auf den Anschluss des Neubaugebietes Buchenrot völlig ausreichend, zumal durch die getrennte Entwässerung von Schmutz und Oberflächenwasser der Kanal nur gering mehr belastet wird. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers / Niederschlagswasserbehandlung“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.13 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.13.1 Es
wird der Vorwurf gemacht, dass der Bebauungsplan auf unrealistischen Annahmen
zur Bevölkerungsentwicklung basiert. Die von den Stadtverordneten geforderte
aktuelle Bedarfsermittlung wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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A.13.2 Im
Bebauungsplan wird eine konkrete Parzellierung der Bauplätze und eine
verbindliche Definition der baulichen Vorgaben vermisst. |
Eine Grundstücksparzellierung kann im Bebauungsplan nicht festgelegt werden. Im Bebauungsplan ist eine verbindliche Festlegung der baulichen Vorgaben, Art und Maß der baulichen Nutzung betreffend, festgelegt worden. |
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A.13.3 Angaben
zur Lösung der Verkehrsführung werden vermisst. |
Die Anbindung des Neubaugebietes erfolgt über die Markthöhe und die Himbornstraße. Zur Regelung für den Baustellenverkehr siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.13.4 Es
wird auf die offensichtlich noch nicht erfolgte Überrechnung des
Abwasserkanalnetzes von Schröck hingewiesen. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5 |
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1A.13.5 Es
wird die Sorge geäußert, dass über den Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages i. V. mit den „fehlenden verbindlichen Vorgaben“ die Ausgestaltung
des Vorhabens völlig im unklaren läge. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.3 „Städtebaulicher Vertrag“. |
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aa.A.13.6 Es
wird befürchtet, dass auch im Hinblick auf die geplante Renaturierung des
Marienbaches „3. Bauabschnitt“ angestrebt wird. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ und A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.14 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Hetzelweg/Schröck A.14.1 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu
A.2.6 „Spielplatz“. |
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A.14.2 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz/Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.2 und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung. |
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A.14.3 Siedlungsschwerpunkt/„3.
Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen
zu: A.1.6 „3.
Erschließungsabschnitt“ und A.1.5 „Renaturierung
Marienbach“. |
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A.14.4 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als auch an
der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.14.5 Anliegerbeiträge Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge/Blütenstraße“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.15 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.15.1 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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A.15.2 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, dass der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn de 1. Bau zu
100 % bebaut und der 2. BA zu 75 % verkauft ist (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „Bauabschnittsbildung“. |
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A.15.3 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als auch an
der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9
„Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.15.4 „3. Bauabschnitt“
Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorheriges
Bauleitverfahren wird befürchtet. (Auch im Hinblick auf die Renaturierungsmaßnahme Marienbach, die für das verkleinerte Baugebiet „rechnerisch“ nicht erforderlich ist.) |
Siehe Stellungnahmen
zu: A.1.6 „3.
Erschließungsabschnitt“ und zu A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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A.15.5 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist). Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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A.15.6 Grundstücksgrößen Eine
Festschreibung der max. möglichen Grundstücke, der Gebäude und der
Wohneinheiten wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.8 „Grundstücksgrößen“. |
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A.15.7 Städtebaulicher Vertrag Es besteht die Befürchtung, dass städtebauliche Vorgaben nicht präzise in den Vertrag übernommen werden. Städtebauliche Vorgaben im Vertrag sollten vor Satzungsbeschluss bekannt sein. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.3 „städtebaulicher Vertrag“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.16 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.16.1 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“. |
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1
A.16.2 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, dass der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn de 1. Bau zu
100 % bebaut und der 2. BA zu 75 % verkauft ist (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „Bauabschnittsbildung“. |
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A.16.3 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als auch an
der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ |
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A.16.4 Anliegerbeiträge Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge Blütenstraße“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.17 Eingang
Schreiben vom 17.03.2003 Schröcker
Straße/Schröck A.17.1 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Februar 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten
wird auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit
(Querschnitt/Unterbau) der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße
hingewiesen. Es werden insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der
Straßendecke als auch an der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.6
„3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.17.2 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe hierzu Stellungnahme A.2.12 „Ökologische Bedenken“ |
|
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A.17.3 Ableitung
des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung Es
wird der Vorwurf gemacht, das die Versickerungs- und
Rückhaltebereichebereiche als „billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Eine
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es
wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zu
Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. Es
werden Fragen nach Erarbeitung und Aussagen des Versickerungsgutachtens in
Bezug auf Funktion, Volumen und Gestaltung der Regenrückhaltebecken (mögliche
Gefahr für Kinder?), sowie nach den Berechnungen über die zu erwartende
Regenmenge gestellt. Es
wird gefragt, welche Auswirkungen der langfristig vorgesehenen
Marienbachverlegung (Fläche B2) für das benachbarte Grundstück Himbornstraße
25 zu erwarten sind. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des
Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. |
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|
A.17.4 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist.) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
|
|
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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|
A.18 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.18.1 Einwendung
gegen die Renaturierung des Marienbaches, da dieser für den 1. und 2. BA des
Baugebietes nicht notwendig ist. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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|
A.18.2 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, dass der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn de 1. Bau zu
100 % bebaut und der 2. BA zu 75 % verkauft ist (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag.) |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „Bauabschnittsbildung“. |
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A.18.3 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist.) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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A.18.4. Einwendung gegen die Nutzung der Himbornstraße als
Baustraße (unzureichender Unterbau). Eine Übernahme der Kosten für
Folgeschäden wird abgelehnt. Grundsätzlich wird aufgrund des geraden
Verlaufes der Himbornstraße eine Gefahr für Anwohner, insbesondere für
Kinder, durch Befahrung der Straße auch mit Lkw gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.19 Eingang
Schreiben 18.03.2003 Bettewiese/Schröck A.19.1 Die Einwender wohnen im Bereich
Bettewiese und befürchten, dass eine Entwässerung des Baugebietes Buchenrot
eine Erhöhung des Grundwasserspiegels in Schröck zur Folge haben könnte und
damit im Bereich Bettewiese verstärkt Probleme mit Feuchtigkeit in den
Gebäuden auftreten könne. |
Verstärkte Probleme mit Feuchtigkeit im Bereich Bettewiese sind aufgrund der Entwässerung des Baugebietes Buchenrot nicht zu erwarten. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des
Oberflächenwasser / Niederschlagswasserbehandlung“. |
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A.19.2 Ökologische Bedenken Bei der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3. Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe hierzu Stellungnahme Nr. A.2.12 „Ökologische
Bedenken“. |
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|
A.19.3 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz / Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.2 und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.20 Eingang Schreiben vom
18.03.2003 Markthöhe/Schröck A.20.1 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Februar 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten
wird auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit
(Querschnitt/Unterbau) der Straßen Markthöhe und Blütenstraße hingewiesen. Es
werden insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als
auch an der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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|
A.20.2 Anliegerbeiträge Blütenstraße Es
wird die Frage gestellt, ob der Investor bei den jetzigen Anliegern der
Blütenstraße Erschließungsbeiträge erheben darf und wie diese Beiträge
grundsätzlich auf Neu- und Altanlieger verteilt werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge Blütenstraße“. |
|
|
A.20.3 Gebietsausweisung/gewerbliche
Nutzung Eine
konkrete Festlegung der Nutzungen im künftigen Wohngebiet wird für notwendig
erachtet, um eine störende gewerblich Nutzung zu verhindern. |
Siehe hierzu Stellungnahme A.2.13
„Gebietsausweisung/gewerbliche Nutzung“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.21 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.21.1 Einwendung gegen die Renaturierung
des Marienbaches, da dieser für den jetzigen Umfang des Bebauungsplanes nicht
erforderlich ist. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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A.21.2 Bauabschnittsbildung Es
wird gefordert, dass der 2. BA erst begonnen werden darf, wenn de 1. Bau zu
100 % bebaut und der 2. BA zu 75 % verkauft ist (Aufnahme in städtebaulichen
Vertrag). |
Siehe Stellungnahme zu A.1.7 „Bauabschnittsbildung“. |
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|
A.21.3 Einwendung gegen die Nutzung der
Himbornstraße als Baustraße (bereits jetzt Senkungen vorhanden). Eine
Kostenübernahme für Folgeschäden durch Baustellenverkehr wird abgelehnt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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|
A.22 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Kettelerstraße/Schröck A.22.1 Baustellenverkehr Die
Einwendung richten sich gegen die Befahrung der Ortsstraßen (Schröcker
Straße, Markthöhe, Himbornstraße, Zelterstraße, Buchenrotsweg) mit
Baustellenverkehr, da diesen Straßen aufgrund des Querschnittes und
Unterbaues nicht geeignet sind, diesen aufzunehmen. Eine separate Baustraße
als Querverbindung zwischen Baugebiet und der Landstraße nach Marburg soll
als Entlastung hergestellt werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.22.2 Es wird eingewendet, dass der
Stadtteil Schröck nicht zu einem Siedlungsschwerpunkt der Stadt Marburg
werden soll. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
|
|
A.22.3 Es wird die Behauptung
aufgestellt, dass „10 % der Grundfläche von Schröck einem privaten Investor
in Gestaltung und Verwaltung vergeben werden sollen, so dass dieser ohne
Kontrolle hier Schalten und Walten“ kann. Es wird vom Abschluss eines
„geheimen städtebaulichen Vertrages“ gesprochen. |
Die aufgestellten Behauptungen sind nicht nachzuvollziehen. Die Erschließung und Bebauung des Baugebietes „Das Buchenrot“ erfolgt auf der Grundlage des für jeden einsehbaren Bebauungsplanes „Das Buchenrot“. Das geplante Baugebiet mit einer Größe von ca. 3 ha entspricht im übrigen nicht 10 % der Grundfläche von Schröck, sondern ca. 5,5 %. Siehe außerdem die Stellungnahme zu A.1.3 „Einsichtnahme
in den städtebaulichen Vertrag“. |
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|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.23 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Himbornstraßer/Schröck A.23.1 Der Einwender ist mit der
Wasserzuführung in den Marienbach in seiner jetzigen Form nicht einverstanden
(Hochwassergefahr und ggf. Wasser im Keller). |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. |
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A.23.2 Der Marienbach sollte evtl.
umgelegt werden. |
Die Intention der Einwendung ist nicht nachzuvollziehen. Siehe Stellungnahme zu A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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A.23.3 Der Verzicht auf eine separate
Baustraße wird befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.24 Eingang
Schreiben am 17.03.2003 Ohne
Absender A.24.1 Grundstücke für Schröcker Eine Reservierung eines Teils der Grundstücke für Schröcker BürgerInnen begrenzt auf 2 Jahre wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.8 „Vorhaltung Bauland für Schröcker BürgerInnen“. |
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A.24.2 Gebietsauweisung/gewerbliche
Nutzung Eine
konkrete Festlegung der Nutzungen im künftigen Wohngebiet wird für notwendig
erachtet, um eine störende gewerbliche Nutzung zu verhindern. |
Siehe Stellungnahme Nr. A.21.3 „Gebietsausweisung/gewerbliche Nutzung". |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.25 Eingang
am 17.03.2003 Bettewiese/Schröck A.25.1 Siedlungsschwerpunkt Die
Erweiterung des Baugebietes durch einen 3. Bauabschnitt ohne vorherige
Bauleitverfahren wird befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt.“ |
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A.25.2 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“ |
|
|
A.25.3 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist). Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
|
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|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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|
A.26. Eingang Schreiben am
17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.26.1 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als auch an
der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße zur Markthöhe vorgeschlagen. Es wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche Anbindungsstraße errichtet wird. Als
Anlieger der Himbornstraße wird eine Kostenübernahme durch Schäden, die
aufgrund von Baustellenverkehr entstanden sind, strikt abgelehnt. |
Siehe Stellungnahmen zu: A. 1.9 „Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
|
|
A.26.2 Grundstücksgrößen Eine
Festschreibung der max. möglichen Grundstücke, der Gebäude und der
Wohneinheiten wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.8 „Grundstücksgrößen“. |
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|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.27. 3 Schreiben Eingang am
17.03.2003 Himbornstraße,
Bettewiese/Schröck A.27.1 Spielplatz Es
wird befürchtet, dass durch ein Wegfall des Spielplatzes in der Himbornstraße
übergangsweise während der Bauphase kein Spielplatz in diesem Bereich zur
Verfügung steht. Eine
Einwenderin weist auf Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz im
Baugebiet durch das nahe Regenrückhaltebecken hin. Außerdem
wird noch einmal auf die ideale Lage und Beliebtheit des jetzigen
Spielplatzes in der Himbornstraße hingewiesen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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A.27.3 Baustellenverkehr Alle
3 EinwenderInnen sehen die Frage des Baustellenverkehrs als nicht gelöst an.
Es wird vor allem auf die Gefährdung der Kinder auf den Baustellenverkehr
hingewiesen, da die Straßenquerschnitte und die Bürgersteige zu eng sind. Eine
Einwenderin weist noch auf folgende
Punke hin: Mit
dem Hinweis auf die im Februar 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten
wird auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit
(Querschnitt/Unterbau) der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße
hingewiesen. Es werden insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der
Straßendecke als auch an der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. |
Siehe Stellungnahme zu: A.1.9
„Baustellenverkehr“ und A.1.3 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
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A.28 Eingang am 17.03.2003 Ohne
Absender A.28.1 Grundstücksgrößen Eine
Festschreibung der max. möglichen Grundstücke, der Gebäude und der
Wohneinheiten wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.8 „Grundstücksgrößen“. |
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A.28.2 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan Mittelhessen
2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt |
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A.29 Eingang Stellungnahme
am 17.03.20 Buchenrotsweg/Schröck A.29.1
Gewerbliche Nutzung Eine
konkrete Festlegung der Nutzungen im künftigen Wohngebiet wird für notwendig
erachtet, um eine störende gewerblich Nutzung zu verhindern. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13
„Gebietsausweisung/gewerbliche Nutzung“. |
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A.29.2 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan Mittelhessen
2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt |
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A.30 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Schröcker
Straße/Schröck A.30.1 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist) Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. Mit
Realisierung des Neubaugebietes sollte das Angebot für ältere Kinder und
Jugendliche in Schröck verbessert werden. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. Ein grundsätzlich verbessertes Feizeitangebot für ältere
Kinder und Jugendliche kann im Zuge des Bebauungsplanes festgelegt werden.
Unabhängig von der Neubaugebietsentwicklung soll speziell für ältere Kinder
und Jugendliche eine Halfpipe im Stadtteil Schröck aufgestellt werden. |
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A.30.2 ÖPNV - Anbindung Die
seit Jahren angestrebte Verbesserung der Busanbindung für Schröck soll
umgesetzt werden. Es
wird befürchtet, dass die Quote von 1,1 Kfz/Wohneinheit bei weiterhin
„unzureichender Anbindung an das Stadtzentrum“ nicht ausreicht, und dass
dadurch das Verkehrsaufkommen stark zunimmt. |
Siehe Stellungnahme zu A.1. 2 und A.2.9 „ÖPNV - Anbindung
„. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt |
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A.31 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.31.1 Baustellenverkehr Die
Einwenderin wendet sich gegen die Führung des Baustellenverkehrs durch die
Himbornstraße, da hier ein großes Gefahrenpotienzial für spielende Kinder
gesehen wird und die Anwohner mit Lärm und Schmutz beeinträchtigt würden. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.31.2 Gegen die Wegnahme des jetzigen
Spielplatzes in der Himbornstraße wird protestiert. Es sollte im Gegenteil
darüber nachgedacht werden diesen Platz zu erweitern und mit mehr
Spielmöglichkeiten auszustatten. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“ |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt |
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A.32 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.32.1 Städtebaulicher Vertrag Es
wird kritisiert, dass die Planung des Neubaugebietes „Das Buchenrot“ in einer
Größenordnung von „über 10 % der Fläche des Stadtteils Schröck“ über einen
städtebaulichen Vertrag entwickelt werden soll. Es werden Bedenken gegen den
Abschluss eines Vertrages geäußert, da keine Kontrollmöglichkeiten von Seiten
des einzelnen Bürger oder der Stadtverordnetenversammlung vorhanden seien. |
Siehe Stellungnahmen zu A.1.3 „Städtebaulicher Vertrag“
und zu 10.5. |
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A.32.2 Es wird gefragt, was mit dem
Begriff des Siedlungsschwerpunktes gemeint ist. Außerdem wird auf die noch
ausstehende Wohnbedarfsermittlung hingewiesen. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1. „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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A.32.3 Baustellenverkehr Mit
Hinweis auf die im Februar 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßenmarkthöhe Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es wird auf
ein noch ausstehendes Gutachten über Aufbau der Markthöhe hingewiesen. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9
„Baustellenverkehr“ und zu A.3.1 „Verkehrliche Erschließung“. |
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A.32.4 Ableitung des Oberflächenwassers Es
wird befürchtet, dass sich durch die Abführung des Oberflächenwassers in den
Marienbach die Hochwassersituation in Schröck verschärft. Weiterhin wird
befürchtet, dass die Regenrückhaltebecken zu einer Mückenplage führen könnten
und, dass eine Gefahr für spielende Kinder vorhanden ist. Weiterhin wird
davon gesprochen dass durch die geplante Umlegung des Marienbaches die
Grundstücke in der Himbornstraße eingeengt würden bzw. sogar von Enteignung
bedroht seien. |
Siehe Stellungnahmen zu: A. 2.14 „Ableitung des Oberflächenwassers /
Niederschlagswasserbehandlung und zu A.1.5 „Renaturierung Marienbach“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.33 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Markthöhe/Schröck A.33.1 Eine aktuelle Bedarfserhebung für
die künftige Bevölkerungsentwicklung wird gefordert. Die Einwender gehen
davon aus, dass die Größe des ehemaligen Plangebietes nicht reduziert wurde,
sondern lediglich von 2 in 3 Bauabschnitte unterteilt wurde. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.1
„Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck“ und A. 1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ |
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A.33.2 Mit Hinweis auf die Untersuchung
des Straßenaufbaus der Markthöhe von 1994 (Bauklasse 6, mögliche Schäden der
Fahrbahn durch schwere Baufahrzeuge) wird die Frage nach Führung des
Baustellenverkehrs gestellt. Es besteht die Sorge, dass Schäden an der
Markthöhe entstehen, die dann von den Anliegern zu tragen wären. Es wird
darauf hingewiesen, dass das o. g. Gutachten zur Untersuchung des
Straßenaufbaus der Markthöhe nicht in der Liste der Gutachten und
Untersuchungen aufgeführt ist. Es wird eine neue Erschließungsstraße vor
Baubeginn für das Neubaugebiet gefordert (Baustraße und allgemeine
Anbindung). |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“ und A.3.1 „Verkehrliche Erschließung“ |
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A.33.3 Als
Anreiz, um das neue Verkehrsaufkommen möglichst gering zu halten, wird auf
die Umsetzung einer Verbesserten ÖPNV-Anbindung hingewiesen. |
Siehe Stellungnahmen zu A.1.2 und A.2.9 „ÖPNV-Anbindung“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt |
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A.34 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Bettewiese/Schröck A.34.1 Bevölkerungsentwicklung Die
in der Begründung dargelegte Bevölkerungsentwicklung (Regionalplan
Mittelhessen 2001) wird in Frage gezogen. Der
Bedarf für ein neues Baugebiet in Schröck wird nicht gesehen. Die
Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wurde bisher noch nicht vorgelegt. Im
Hinblick auf die in der Begründung genannten geschätzten Zuwachszahlen aus
dem Regionalplan 2001 wird von „Machenschaften“ der Stadt Marburg in
Verbindung mit Spekulationen und Korruptionen gesprochen. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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A.34.2 Ökologische Bedenken Bei
der befürchteten Erweiterung des Bebauungsplangebietes um einen „3.
Erschließungsabschnitt“ bestehen ökologische Bedenken gegenüber dem
Heranrücken des Baugebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12 „Ökologische Bedenken“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.35 2 Schreiben Eingang am 17.03.2003 Himbornstraße/Schröck A.35.1 Baustellenverkehr Gefahr
und Lärmbelästigung durch den Lkw-Verkehr im gesamten Ort. Kosten
für die Sanierung der Straßenschäden in der Himbornstraße. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9 „Baustellenverkehr“. |
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A.35.2 Niederschlagswasserbehandlung Überlaufen
des Marienbachs bei andauerndem Starkregen durch die Bebauung (keine
Versickerungsmöglichkeit). Mückenplage bei ständig wechselndem Wasserstand. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14 „Ableitung des
Oberflächenwassers/Niederschlagswasserbehandlung“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt |
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A.36 Eingang Schreiben am
13.03.2003 Markthöhe/Schröck A.36.1 3.
Bauabschnitt/Baustellenverkehr Die Einwenderin befürchtet die
Erweiterung des jetzigen Plangebietes um einen 3. Bauabschnitt. Gleichzeitig
wird der Verzicht auf eine separate Erschließungsstraße für das geplante
Baugebiet kritisiert und es wird befürchtet, dass für den „3. Bauabschnitt“
der Baustellenverkehr ebenfalls über die Markthöhe geleitet werden soll. Es
wird die Frage gestellt, ob die Markthöhe diesen Belastungen standhält und
wer die Möglichen Straßenschäden zahlt. (Frage nach Gutachten des
Straßenaufbaus Markthöhe.) |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.6 „3.
Erschließungsabschnitt“, A.1.9 „Baustellenverkehr“ sowie A. 3.1. |
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A.36.2 Auf
die noch fehlende Wohnraumbedarfsermittlung für Schröck wird hingewiesen. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.1 „Wohnraumbedarfsermittlung
für Schröck“. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.37 Eingang Schreiben am
19.03.2003 Markthöhe/Schröck A.37.1 Baustellenverkehr Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
insbesondere in der Markthöhe Schäden sowohl an der Straßendecke als auch an
der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche Anbindungsstraße
errichtet wird. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9
„Baustellenverkehr“ und A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“. |
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A.37.2 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist). Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt |
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A.38 8 Schreiben mit Eingang am 17.+18.03.2003 Buchenrotsweg,
Himborn-, Ketteler-, Kolpingstraße,
Markthöhe/Schröck Alle
Stellungnahmen stimmen inhaltlich überein und beschäftigen sich mit der
verkehrlichen Erschließung des Neubaugebietes, insbesondere die Zuwegung für
Baustellenfahrzeuge. Mit
dem Hinweis auf die im Febr. 2003 durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten wird
auf die für Baufahrzeuge unzureichende Beschaffenheit (Querschnitt/Unterbau)
der Straßen Markthöhe, Buchenrotsweg und Himbornstraße hingewiesen. Es werden
in der Straße Markthöhe aber auch in der Himbornstraße Schäden sowohl an der
Straßendecke als auch an der Kanalisation befürchtet. Die
Kosten für eine möglicherweise notwendige Straßenreparatur sollten beim
Investor liegen. Als
Alternative wird eine Baustraße über bestehende Flurwege von der Zelterstraße
zur Markthöhe vorgeschlagen. Es
wird die Befürchtung geäußert, dass der Bebauungsplanbereich um einen
weiteren Bauabschnitt erweitert wird, ohne dass eine zusätzliche
Anbindungsstraße errichtet wird. In
einer der fünf inhaltlich gleichlautenden Stellungnahmen wird speziell auf
die Gefährdung der Kinder durch den Baustellenverkehr hingewiesen. In
verschiedenen Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass der
Untersuchungsbericht zum Straßenausbau der Straße Markthöhe bei den in der
Begründung aufgeführten Untersuchungen und Gutachten fehle. Weiterhin wird in
verschiedenen Stellungnahmen eine separate Anbindungsstraße für das
reduzierte Neubaugebiet gefordert. |
Siehe Stellungnahmen zu: A.1.9 „Baustellenverkehr“, A.1.6 „3. Erschließungsabschnitt“ und A.3.1 „Verkehrliche Erschließung“ |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt |
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4 A.39 2 Schreiben mit Eingang am
17.03.2003 Schröcker
Straße/Schröck A.39.1 Entsorgung des Oberflächenwassers /
Niederschlagswasserbehandlung Es
wird der Vorwurf gemacht, das die Versickerungs- und
Rückhaltebereichebereiche als „billige, hochwertige Ausgleichsfläche“ dienen. Eine
Enteignung von Grundstücksflächen für Marienbachanlieger wird befürchtet. Es
wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers zu
Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. Es
werden Fragen nach Erarbeitung und Aussagen des Versickerungsgutachtens in
Bezug auf Funktion, Volumen und Gestaltung der Regenrückhaltebecken (mögliche
Gefahr für Kinder?), sowie nach den Berechnungen über die zu erwartende
Regenmenge gestellt. Es
wird gefragt, welche Auswirkungen der langfristig vorgesehenen
Marienbachverlegung (Fläche B2) für das benachbarte Grundstück Himbornstraße
25 zu erwarten sind. Ein Einwender wohnt im Bereich Bettewiese und befürchtet, dass eine Bewässerung des Baugebietes Buchenrot eine Erhöhung des Grundwasserspiegels in Schröck zur Folge haben könnte und damit im Bereich Bettewiese verstärkt Probleme mit Feuchtigkeit in den Gebäuden auftreten könnte. |
Siehe
Stellungnahmen zu: A.2.14 und A.7.1 „Ableitung des
Oberflächenwassers / Niederschlagswasserbehandlung. |
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Die
Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.40 Eingang Stellungnahme am
17.03.2003 Blütenstraße/Schröck A A.40.1 Es wird darauf hingewiesen, dass bereits
Erschließungskosten für die Blütenstraße bezahlt wurden und eine weitere
Belastung durch neue Anliegerbeiträge nicht akzeptiert wird. (Übernahme der
Erschließungskosten durch Investor im Bebauungsplan nicht festgelegt, für
Anlieger besteht keine Möglichkeit der Kontrolle.) |
Siehe
Stellungnahme zu A2.10 „Anliegerbeiträge Blütenstraße“. |
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Die
Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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A.41 Eingang Stellungnahme am
17.03.2003 Buchenrotsweg/Schröck A.41.1 Es
wird darauf hingewiesen, dass die Blütenstraße im Bereich des Gebäudes
Himbornstraße 2 und ein Teilbereich des Grundstücks Buchenrotsweg 31 als
Fußweg ausgewiesen ist und damit in diesem Bereich nicht durch Durchfahrung
oder zur Anbindung von Grundstücken genutzt werden kann. Der Einwender
wünscht keine Erschließungsmöglichkeit für sein Grundstück Buchenrotsweg 31
von der Blütenstraße her. Seiner Meinung nach dient daher die Blütenstraße in
diesem Bereich lediglich der Erschließung der neuen Baugrundstücke, weswegen
er eine Kostenbeteilung für den Ausbau der Blütenstraße ablehnt. |
Siehe
Stellungnahme zu A.2.10 „Anliegerbeiträge Blütenstraße“. Für
das Grundstück Buchenrotsweg 31 sieht der Bebauungsplanentwurf neben der
bereits vorhanden Anbindung über den Buchenrotsweg eine weitere Erschließung
durch die Blütenstraße vor. Dies führt zwangsläufig auch zu einer
Beitragsveranlagung dieses Grundstücks bei der Abrechnung der Blütenstraße.
Ein Ermessen der Gemeinde hinsichtlich eines Verzichts auf die Beiziehung
dieses Grundstücks besteht nicht. Dem
Eckgrundstück wurde bei der Abrechnung des Buchenrotswegs im Jahre 1987
bereits dahingehend Rechnung getragen, dass dieses Grundstück als mehrfach
erschlossenes Grundstück in den Genuss einer Ermäßigung der Bemessungsgröße
gekommen ist. Analog hierzu erfolgt auch die Veranlagung zur Blütenstraße mit
der entsprechenden Ermäßigung. Die
Aussage, dass die Erschließung „ausschließlich für das Grundstück auf dem
Buchenrot“ erfolgt, trifft hier nicht zu. Dem Grundstück Buchenrotsweg 31
erwächst durch die hier gewährte zweite Erschließung ein Vorteil, der zu
einem Wertzuwachs dieses Grundstücks aufgrund der verbesserten Zufahrts- und
Zugangsmöglichkeiten führt. Der
Fußgängerbereich im Bereich der Blütenstraße wird auf die Grenze des
Baugrundstücks Buchenrotsweg 31 zurückgenommen, um dem Einwender eine
verbesserte Erschließungsmöglichkeit seines Grundstücks zu bieten. (Die
Bemessungsgröße ändert sich hierdurch nicht.) |
|
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Die
Anregungen werden berücksichtigt. |
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|
A.42 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Buchenrotsweg/Schröck A.42.1 Spielplatz Es soll gewährleistet werden, dass ohne zeitliche Unterbrechung ein Kinderspielplatz im Bereich Himbornstraße zur Verfügung steht. (Wegfall jetziger Spielplatz Himbornstraße erst, wenn neuer Spielplatz errichtet ist). Eine
Gefahr für spielende Kinder auf dem neuen Spielplatz durch das nahe
Regenrückhaltebecken wird gesehen. |
Siehe
Stellungnahme zu A.2.6 „Spielplatz“. |
|
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Die
Anregungen werden berücksichtigt. |
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A.43 Eingang Schreiben am
17.03.2003 Markthöhe/Schröck A.43.1 Städtebaulicher Vertrag Es besteht die Befürchtung, dass städtebauliche Vorgaben nicht präzise in den Vertrag übernommen werden. Städtebauliche
Vorgaben im Vertrag sollten vor Satzungsbeschluss bekannt sein. |
Siehe
Stellungnahme zu A.1.3 „städtebaulicher Vertrag“. |
|
|
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
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|
A.44 2 Schreiben mit Eingang am
17.+18.03.2003 Himborn-,
Kolpingstraße/Schröck Die
Führung des Baustellenverkehrs über die Markthöhe bzw. Markthöhe,
Buchenrotsweg und Himbornstraße wird abgelehnt. Der
Bau einer Baustraße wird gefordert. |
Siehe
Stellungnahme zu A.1.9
„Baustellenverkehr“. |
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Die
Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
|
|
A.45 Eingang Schreiben am 24.03.2003 Es
wird die Forderung nach einer separaten Anbindungsstraße
gestellt. Weiterhin
werden Aussagen zur Abwassersituation, städtebaulicher Vertrag, Kindergarten
und Bolzplatz gemacht, deren Intention nicht nachvollziehbar ist. |
Siehe
Stellungnahme zu: A.1.9
„Baustellenverkehr“ und A.3.1
„Verkehrliche Erschließung“ Es
wird auf Stellungnahmen zu: A.1.3
„Einsichtnahme in steädtebau. Vertrag“, A.1.12
„Bolzplatz“, A.2.6
„Spielplatz“ und A.12.5
zur Abwassersituation verwiesen. |
|
|
|
Die
Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
|
Bericht über die Prüfung der während
der 2. öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 28. Januar 2002 bis 01. März 2002
vorgebrachten Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 3 BauGB
wurde festgelegt, dass Anregungen ausschließlich zu dem geänderten Teilbereich
Eingriffs- und Ausgleichsplanung vorgebracht und berücksichtigt werden konnten.
2. Offenlage
Stellungnahme
Ortsbeirat und
Anregungen und Bedenken
der Bürgerinnen und Bürger
|
Abwägung |
B.1 Ortsbeirat Schröck Ortsbeiratssitzung
vom 07.02.2002, Eingang Schreiben am 04.03.2002 Grundsätzlich
wird die Schaffung einer neuen Ausgleichsfläche (Az) begrüßt. B.1.1 Die
geplanten Ausgleichsflächen im Bereich der L 3289 auf den Parzellen 41 und
40/2, Flur 12, werden abgelehnt, da in diesem Bereich nach Vorstellung des
Ortsbeirates die Anbindungsstraße verlaufen sollte. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes wurden die
betreffenden Ausgleichsflächen aus der Planung herausgenommen. Auf die
angesprochene Anbindungsstraße wurde auch aufgrund der Reduzierung des
Baugebietes in Übereinstimmung mit dem Ortsbeirat verzichtet. |
B.1.2 Der Ortsbeirat verweist auf die in
der Sitzung am 19.10.2001 erhobenen Forderungen, wie – direkte Anbindung an
die L 3289 -
verbesserte
Anbindung an den ÖPNV, -
Optimierung
des vorhandenen Kanalnetzes, -
als
Voraussetzung für eine Zustimmung zur Verwirklichung der Baumaßnahmen
Buchenrot hin. |
Diese Punkte betreffen nicht den geänderten Teilbereich
Eingriffs- und Ausgleichsplanung. Die genannten Punkte werden zur Kenntnis
genommen, aber nicht in die Abwägung mit einbezogen. |
|
Die Stellungnahme des Ortsbeirates wird berücksichtigt. |
B.2 Eingang
Schreiben am 26.02.2002 Arzbachweg/Schröck Bzgl.
des außerhalb des Geltungsbereiches der Ausgleichsfläche an der Arzbach (Az)
liegenden landwirtschaftlichen Fläche Flur 1, Flst. 15/1 wird darauf
hingewiesen, dass Drainagen von dem o.g. Grundstück in unmittelbarer Nähe in
den Graben münden. Es sei daher unerlässlich, dass der Graben in
Längsrichtung zur Ausgleichsfläche offen gehalten wird, um eine Versumpfung
des Flst. 15/1 zu vermeiden. |
Die weitere Planung und Umsetzung wird im Rahmen der
erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit den
beteiligten Fachbehörden abgestimmt. Dazu wird neben der Regelung der
Pflegemaßnahmen auch die Berücksichtigung der Belange der
landwirtschaftlichen Nutzung umliegender Flächen gehören. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei den weitergehenden
Detailplanungen berücksichtigt. |
Bericht über die Prüfung der während
der 1. öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 23. Oktober 2000 bis 24. November
2000 vorgebrachten Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Offenlage
Stellungnahme
Ortsbeirat und Anregungen Bürgerinnen und Bürger
|
Abwägung |
C.1 Ortsbeirat
Schröck, Ortsbeiratssitzung vom 16.11.2000; Eingang Schreiben am 20.03.2003 C.1.1 Es
wird eine andere Trassenführung für die Anbindungsstraße vorgeschlagen. |
Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes um die Hälfte
wird in Übereinstimmung mit dem Ortsbeirat in der aktuellen Planung auf eine
separate Anbindungsstraße verzichtet. Die Anbindungsstraße ist damit nicht mehr Gegenstand des
Bebauungsplanentwurfs. |
C.1.2 Auf
die Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für das Neubaugebiet wird
bestanden. |
Ein Grundstück für Kindergarten und angegliedertem
Kinderspielplatz wird bei Realisierung des Baugebietes an die Stadt übergeben
(Regelung über städtebaulichen Vertrag). Dieses Grundstück steht der Stadt
bei Bedarf für einen Kindergartenneubau zur Verfügung. |
C.1.3 Es
wird um eine Überprüfung des vorhandenen Kanalsystems ersucht |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5 |
C.1.4 Vor
Beginn des 2. Bauabschnitts soll eine weitere Einführung des Ortsbeirates,
insbesondere hinsichtlich des Bedarfs, stattfinden. |
Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes ist der damals 2.
Bauabschnitt nicht mehr Bestandteil der Planung. |
|
Die Stellungnahme des Ortsbeirates wird berücksichtigt. |
C.2 BI „Ausgewogene Dorfentwicklung“; Schreiben vom
22.11.2000 C.2.1 Der
Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung und die Akzeptanz für
das Wohnbauprojekt im Ort wird in Frage gestellt. |
Die Größenordnung des Baugebietes wurde bei der
Überarbeitung des Planes auf die Hälfte reduziert. Das reduzierte Baugebiet wurde in 2 Bauabschnitten mit 10
bzw. 16 Baugrundstücken unterteilt und im gesamten Baugebiet wurden
ausschließlich freistehende Einzelhäuser festgesetzt. Siehe Stellungnahme zu A.1.1 |
C.2.2 Es wird befürchtet, dass sich die städtebauliche Gesamtansicht nachteilig verändern würde. |
Mit der Reduzierung des Baugebietes auf den damals 1.
Bauabschnitt, der Auflockerung der Bauweise, einer Begrenzung der Firsthöhen
sowie dem Wegfall der separaten Anbindungsstraße, wurde diesem Punkt in der
Planüberarbeitung Rechnung getragen. |
C.2.3 Die vorrangige Errichtung einer Anbindungsstraße und verkehrsregelnde Maßnahmen für den Baustellenverkehr werden gefordert. |
Siehe Stellungnahme C.1.1 und zu A.1.9. |
C.2.4 Die Trassenführung der im
Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße, die Hangparallel nördlich der
Straße Markthöhe verlaufen soll, wird abgelehnt. Stattdessen wird eine
direkte Verbindung zur Landesstraße durch die Talsenke favorisiert. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.2.5 Die Überprüfung des Kanalsystems wird gefordert, da befürchtet wird, dass das Kanalnetz das zusätzliche Schmutzwasser aus dem neuen Wohngebiet nicht mehr aufnehmen kann. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.2.6 Es wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers aufgrund zu klein dimensionierter Rückhaltemöglichkeiten zu Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.2.7 Ökologische Bedenken bestehen gegenüber dem Heranrücken des Wohngebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12. |
C.2.8 Die Neueinrichtung eines Spielplatzes wird gefordert. |
Die Festsetzung eines Spielplatzes ist Bestandteil des
Bebauungsplanes. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.2.6. |
C.2.9 Die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche Kindergarten wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.2. |
C.2.10 Die Erweiterung der Grundschule in Schröck wird als notwendig erachtet. |
Die Fragestellung ist planungsrechtlich nicht relevant. Der Fachdienst 40 (Schulen) ist in die Baugebietsplanung
einbezogen. Falls eine Erweiterung des Schulgebäudes erforderlich wird, wird
dies vom Fachdienst 40 veranlasst. |
C.2.11 Es wird gefordert, die Art der baulichen Nutzung dahingehend zu ändern, dass Büroräume ausgeschlossen sind. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13. |
|
Die Anregung der BI wird teilweise berücksichtigt. |
C.3-C.10 Eingang Schreiben am
23., 27.+28.11.2003 Es bestehen Bedenken gegenüber der geplanten Anbindungsstraße bzw. der gewählten Trassenführung. In einem Schreiben wird die Anregung zum Bau eines Kreisverkehrs am Einmündungs- punkt Kreuzungsbereich / Landesstraße (L 3289) gegeben. |
Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes um die Hälfte
wird in Übereinstimmung mit dem Ortsbeirat in der aktuellen Planung auf eine
separate Anbindungsstraße verzichtet. Die Anbindungsstraße ist damit nicht mehr Gegenstand des
Bebauungsplanentwurfs. Der Hinweis zur Einrichtung eines Kreisverkehrs im
Einmündungs-/Kreuzungsbereiches mit L 3289 wird zur Kenntnis genommen und
wurde als Information an den Fachdienst 66 (Tiefbau) weitergeleitet. Inhalte
des vorliegenden Bebauungsplanes werden davon nicht berührt. |
|
Aufgrund der grundsätzlichen Planänderung können die
Anregungen nicht berücksichtigt werden. |
C.11 Eingang Schreiben am 23.11.2000 Es wird der Ausschluss von Büroräumen als zusätzliche Nutzung gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13. |
|
Die Anregung wird nicht berücksichtigt. |
C.12 Eingang Schreiben am 23.11.2000 Es wird die Verkleinerung der Parzellen und eine sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung befürchtet. Angeregt wird eine sukzessive Bebauung in Abschnitten. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
|
Die Anregung wird bei der Planüberarbeitung
berücksichtigt. |
C.13+ Eingang der Schreiben am
23.+24.11.2000 C.14 Es wird befürchtet, dass die städtebauliche Gesamtansicht nachteilig verändert würde. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
|
Die Anregungen werden bei der Planüberarbeitung
berücksichtigt. |
C.15+ Eingang der Schreiben am
23.11.2000 C.16 Es wird eine Obergrenze von 50 WE befürwortet. Die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung wird mitgeteilt. |
Das Baugebiet wurde um die Hälfte verkleinert. Der
aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt für das gesamte Gebiet eine
Einzelhausbebauung mit max. 2 Wohnungen pro Gebäude fest. Im gesamten
Baugebiet werden ca. 38 WE realisiert. |
|
Die Anregung wurde berücksichtigt. |
C.17- Eingang der Schreiben am 23., 24. + 27. C.20 11.2000 Es wird der Bedarf eines Baugebietes in der vorgesehenen Größenordnung bezweifelt und eine sukzessive Erschließung gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
|
Die Anregung wurde bei der Planüberarbeitung
berücksichtigt. |
C.21- Eingang der Schreiben am 23., 24. + 27. C.34 11.2000 Die vorrangige Errichtung der Anbindungsstraße wird gefordert sowie die Führung des gesamten Baustellenverkehrs über die neue Straße. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. Zur Führung des Baustellenverkehrs siehe Stellungnahme zu
A.1.9. |
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.35- Eingang der Schreiben am 23., 24. + 27. C.40 11.2000 Die Machbarkeit der Ableitung des Regenwassers wird als ungesichert erachtet. (Die Aufnahmefähigkeit des Marienbaches wird angezweifelt, Überschwemmungen und damit einhergehende Wasserschäden werden befürchtet). |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.41- Eingang der Schreiben am 23.+27.11.2000 C.43 Es wird auf Mängel im bestehenden Kanalnetz hingewiesen. Zunehmende Probleme durch den Anschluss des geplanten Baugebietes an die Kanalisation werden befürchtet. Es wird auf Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und Engpässe
wurden beseitigt |
|
Die Anregung wird berücksichtigt. |
C.44- Eingang der Schreiben am 23.+24.11.2000 C.46 Der Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
|
Die Anregungen werden berücksichtigt. |
C.47- Eingang der Schreiben am 23.+24.11.2000 C.51 Die fehlende Neuanlage eines Spielplatzes wird bemängelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.8. |
|
Die Anregung wird berücksichtigt. |
C.52- Eingang der Schreiben am 23.11.2000 C.55 Die Festsetzung eines Kindergartens im Baugebiet wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.2 |
|
Die Anregung wird berücksichtigt. |
C.56 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.56.1 Die vorrangige Errichtung der Anbindungsstraße wird gefordert sowie die Führung des gesamten Baustellenverkehrs über die neue Straße. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. und A.1.9. |
C.56.2 Es wird befürchtet, dass die Siedlungsform nicht zum Dorf passt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
C.56.3 Der Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1 |
C.56.4 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird abgelehnt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.56.5 Die Quote von 1,1 Kfz pro Wohneinheit wird als zu niedrig empfunden. Eine Quote von 2 Kfz pro Wohneinheit wird als realistisch angesehen. |
Die Quote von 1,1 Kfz pro Wohneinheit betrifft die gem.
Stellplatzsatzung der Stadt Marburg auf dem Baugrundstück nachzuweisende Zahl
von Stellplätzen. Diese Quote wird für das Baugebiet als ausreichend
angesehen. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.57 Schreiben vom 21.11.2000 C.57.1 Es wird befürchtet, dass die Siedlungsform nicht zum Dorfcharakter passt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
C.57.2 Der Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.57.3 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird abgelehnt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.57.4 Die Quote von 1,1 Kfz pro Wohneinheit wird als zu niedrig empfunden. Eine Quote von 2,0 Kfz pro Wohneinheit wird als realistisch angesehen. |
Siehe Stellungnahme zu C.56.5. |
C.57.5 Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.57.6 Die Machbarkeit der Ableitung des Regenwassers wird als ungesichert erachtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.58 Schreiben vom 23.11.2000 C.58.1 Es wird befürchtet, dass die Siedlungsform nicht zum Dorfcharakter passt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
C.58.2 Der Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.58.3 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird abgelehnt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.58.4 Die Quote von 1,1 Kfz pro Wohneinheit wird als zu niedrig empfunden. Eine Quote von 2 Kfz pro Wohneinheit wird als realistisch angesehen. |
Siehe Stellungnahme zu C.56.5. |
C.58.5 Es wird auf Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.58.6 Die Machbarkeit der Ableitung des Regenwassers wird als ungesichert erachtet |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.59 Eingang Schreiben am 24.11.2000 C.59.1 Die vorrangige Errichtung einer neuen Anbindungsstraße wird gefordert sowie die Führung des gesamten Baustellenverkehrs über die neue Straße. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. und A.1.9. |
C.59.2 Die Trassenführung de im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird abgelehnt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.59.3 Es bestehen Bedenken wegen der Nähe des geplanten Baugebietes zu Biotopen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12. |
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.60 Eingang Schreiben am 24.11.2000 C.60.1 Der Bedarf und die Akzeptanz eines Neubaugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.60.2 Es werden Infrastrukturprobleme befürchtet hinsichtlich der Kindergartenplätze und der Schule in Schröck. |
Siehe Stellungnahmen zu C.1.2 und C.2.10. |
C.60.3 Es wird befürchtet, dass ein Spielplatz verloren geht. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.8. |
C.60.4 Es wird ein Verbot von Büro-/Gewerbräumen gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13 |
C.60.5 Es wird befürchtet, dass das geplante Baugebiet nicht zum Dorfcharakter passt |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
C.60.6 Der vorrangige Bau der Erschließungsstraße wird gefordert sowie die Führung des gesamten Baustellenverkehrs über die neue Straße. |
Siehe Stellungnahmen zu C.1.1. und A.1.9. |
C.60.7 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird abgelehnt und eine direkte Anbindung an die L 3289 gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.60.8 Es wird auf Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.61 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.61.1 Der Bedarf für ein neues Baugebiet in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.61.2 Es wird ein Verbot von Büro-/Gewerberäumen gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13. |
C.61.3 Es wird auf die Problematik der Oberflächenentwässerung hingewiesen und eine Versumpfung der angrenzenden Grundstücke vermutet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.61.4 Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.61.5 Der vorrangige Bau der Erschließungsstraße wird gefordert sowie die Führung des gesamten Baustellenverkehrs über die neue Straße. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. und A.1.9. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.62 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.62.1 Der Bedarf für ein neues Baugebiet in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.62.2 Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Anbindungsstraße wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.62.3 Die Ausweisung von Ausgleichsflächen auf Ackerland wird bemängelt. |
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Ausweitung
der ökologisch Ausgleichsmaßnahme vorgenommen. Siehe Stellungnahme zu A.3.4. |
C.62.4 Es wird auf problematische Oberflächenentwässerung hingewiesen und die Versickerungsmöglichkeit bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. . |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.63 Eingang Schreiben vom 23.11.2000 C.63.1 Der Bedarf und Akzeptanz eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.63.2 Es werden Infrastrukturprobleme befürchtet hinsichtlich der Kindergartenplätze und der Schule in Schröck. |
Siehe Stellungnahmen zu C.1.2 und C.2.10. |
C.63.3 Es wird befürchtet, dass ein Spielplatz verloren geht. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.8. |
C.63.4 Es wird gefragt, ob eine regelmäßige Stadtbusanbindung geplant ist. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.2. |
C.63.5 Der vorrangige Bau der Erschließungsstraße wird als wichtige Voraussetzung gesehen. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.63.6 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und eine direkte Anbindung an die L 3289 bevorzugt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.64 Eingang Schreiben am 24.11.2000 C.64.1 Die Notwendigkeit einer neuen Anbindungsstraße wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.64.2 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und eine direkte Anbindung an die L 3289 bevorzugt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.64.3 Es wird auf Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.64.4 Der Bedarf und die Akzeptanz eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.64.5 Es wird befürchtet, dass sich die Bebauung nicht dem Ortsbild anpasst. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.65 Eingang Schreiben vom 13.11.2000 C.65.1 Der Bedarf und Akzeptanz eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.65.2 Die Notwendigkeit einer neuen Anbindungsstraße wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.65.3 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und eine direkte Anbindung an die L 3289 bevorzugt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.66 Eingang Schreiben am 21.11.2000 C.66.1 Die Notwendigkeit einer neuen Anbindungsstraße wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.66.2 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und eine direkte Anbindung an die L 3289 bevorzugt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.66.3 Die Ausweisung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze (Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. |
Mit der Reduzierung des Baugebietes sind auch die
Anbindungsstraße und damit die mögliche Bebauung nördlich der Markthöhe nicht
mehr Gegenstand der Planung. |
C.66.4 Auf die problematische Abwassersituation (Hebeanlage erforderlich) wird hingewiesen. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.66.5 Es wird darauf hingewiesen, dass beim Hauskauf 1995 kein weiteres Bauvorhaben nördlich der Markthöhe geplant war. |
Siehe Stellungnahme zu C.66.3. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.67 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.67.1 Die vorrangige Errichtung der Anbindungsstraße wird gefordert, der Baustellenverkehr soll ausschließlich über diese Straße abgewickelt werden. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. und Stellungnahme zu A.1.9. |
C.67.2 Ein zusätzliches Angebot für Kinder und Jugendliche im Baugebiet wird angeregt. |
Die Anregung zur Einrichtung weiterer Spielmöglichkeiten
(Halfpipe etc.) wird zur Kenntnis genommen und im Zusammenhang mit ähnlichen
Überlegungen im Ort weiter verfolgt. Detailplanungen zu Spielgeräten und
Ausstattung sind nicht Inhalt von Regelungsmöglichkeiten eines
Bebauungsplanverfahrens. Siehe außerdem Stellungnahme zu C.2.8. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.68 Eingang Schreiben am 10.11.2000 C.68.1 Die Notwendigkeit der geplanten Anbindungsstraße wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.68.2 Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Grundstücke Flur 12, Flst. 22, 42/3 und 42/4 als Ausgleichsflächen wird abgelehnt. |
Die betreffenden Grundstücke werden im aktuellen
Bebauungsplanentwurf nicht mehr Ausgleichsflächen festgesetzt. |
C.68.3 Es wird befürchtet, dass die landwirtschaftlichen Drainagen in Folge der Baumaßnahmen beeinträchtigt werden und die landwirtschaftliche Nutzung dadurch beeinträchtigt wird. Weiterhin wird angeführt, dass Abfall von der Anbindungsstraße auf die o. g. landwirtschaftlichen Flächen geworfen wird und die Bewirtschaftung erschwert. Es wird bemängelt, dass die Zufahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge über die neue Anbindungsstraße erfolgt und durch damit verbundene Verschmutzungen der Fahrbahn ein Reinigungsaufwand für die Landwirte entsteht. Die Bepflanzung der Anbindungsstraße mit Bäumen wird bemängelt, da durch den Schatten und Laubwurf Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Grundstücke befürchtet werden. |
Durch Wegfall der Anbindungsstraße und eines großen Teiles
der Ausgleichsflächen nördlich der Markthöhe werden die genannten Flurstücke
durch die aktuelle Planung nicht mehr tangiert. Eine Beeinträchtigung dieser
Flurstücke durch den Bebauungsplan „Das Buchenrot“ kann ausgeschlossen
werden. |
|
Die Anregungen werden berücksichtigt. |
C. 69 Niederschrift vom 16.11.2000 und Eingang
Schreiben vom 23.11.2000 C.69.1 Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Teilen des im Eigentum befindlichen landwirtschaftlichen Grundstückes Flur 12, Flurstück 111, für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden folgende Beeinträchtigungen der Bewirtschaftung befürchtet: Beschattung der angrenzenden Ackerflächen durch eine geplante Baumreihe. Die Ausgleichsfläche B 4 behindert die Zugänglichkeit der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzfläche. Weiterhin wird darum gebeten, dass o. g. Grundstück insgesamt aus der Planung herauszunehmen oder insgesamt Bestandteil des Bebauungsplanes werden zu lassen. Es wird vorgeschlagen ein anderes Grundstück für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. |
Die Einwendungen werden dahingehend berücksichtigt, dass
die nördliche Baumreihe, angrenzend an die verbleibenden landwirtschaftlichen
Flächen aus der Planung herausgenommen wurden. Ebenso wurde die
Ausgleichsfläche B 4 aus der Planung herausgenommen. Diese Herausnahme hat
auch mit zu einer Veränderung der Ausgleichsplanungen geführt
(Geltungsbereichsänderung mit 2. Offenlegung des Bebauungsplanes). Das
Angebot, eine andere Ausgleichsfläche im Planungsraum festzusetzen, wurde
wahrgenommen (s. 2. Planoffenlage mit Ausgleichsfläche Am Arzbach (Az). Die Entwicklung des Siedlungsgebietes erfordert eine grünordnerische
Einbindung des nördlichen Ortsrandes. Aufgrund der Reduzierung des
Baugebietes sowie der Zugänglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche von
der öffentlichen Wegeparzelle wird die verbleibende landwirtschaftliche
Fläche als wirtschaftlich nutzbar erachtet. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.70 Eingang Schreiben am 06.11. und
03.12.2000 C.70.1 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und Überschwemmungen befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.70.2 Die Schmutzwasserableitung wird als ungeklärt erachtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.70.3 Der Bedarf einer Baugebietsausweisung in der geplanten Größenordnung wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.3.1. |
C.70.4 Es wird in Frage gestellt, dass die geplante Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße die vernünftigste Lösung ist. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.71 Eingang Schreiben am 24.11.2000 C.71.1 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und Überschwemmungen befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.71.2 Ein vermuteter Verzicht auf die Anbindungsstraße wird abgelehnt, insbesondere in Bezug auf die Führung des Baustellenverkehrs. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. und Stellungnahme zu A.1.9. |
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.72 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.72.1 Die Schmutzwasserableitung wird als ungeklärt erachtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.72.2 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und Überschwemmungen befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.72.3 Der Bedarf und die Akzeptanz eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.72.4 Es wird befürchtet, dass durch die geplante Bebauung der Dorfcharakter zerstört wird. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.73 Eingang Schreiben am 24.11.2000 C.73.1 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und Überschwemmungen befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.73.2 Es wird in Frage gestellt, dass die geplante Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße die vernünftigste Lösung ist. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.74 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.74.1 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und Überschwemmungen befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.74.2 Es wird befürchtet, dass der Baustellenverkehr durch die Himbornstraße fahren wird. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.9. |
|
Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.75 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.75.1 Der Bedarf und Akzeptanz eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.75.2 Ein Vorkaufsrecht für Baugrundstücke für Schröcker BürgerInnen für den Zeitraum von 5 Jahren wird gefordert. Im städtebaulichen Vertrag wird die Festschreibung eines Höchstpreises für Baugrund gefordert. |
Die Festschreibung eines Höchstpreises für Baugrund wird
im städtebaulichen Vertrag nicht getroffen. Siehe außerdem Stellungnahmen zu A.1.3 und A.1.8. |
C.75.3 Es wird die Ausweisung von mehr Parkraum gefordert. Es wird angenommen, dass der zu führenden Stellplatznachweis auch im öffentlichen Straßenraum erfolgt |
Siehe Stellungnahme zu C.56.5. |
C.75.4 Der vorrangige Bau der Erschließungsstraße wird gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.75.5 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und eine direkte Anbindung an die L 3289 bevorzugt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.75.6 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und nasse Keller befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.75.7 Die Machbarkeit der Schmutzwasserableitung wird bezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.76 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.76.1 Der Bedarf und Akzeptanz
eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.76.2 Es wird befürchtet, dass die geplante Anbindungsstraße erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird und verkehrliche Belastungen auf die Anlieger der Himbornstraße zukommen. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.76.3 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und zunehmende Gefährdungen am Kreuzungspunkt Zelterstraße/L 3289 befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. Nach Aussage der Polizeidirektion (Schreiben vom
12.12.2000) stellt der Einmündungspunkt der Zelterstr. in die L 3289 derzeit
keinen Unfallschwerpunkt dar. |
C.76.4 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt. Die vorgesehenen Rückhaltebecken werden als Gefahr (Ertrinken) für Kinder angesehen. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.76.5 Es wird vermutet, dass das südwestlich des geplanten Baugebietes gelegene Feuchtgebiet erheblich beeinträchtigt wird. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.12. |
|
Die Anregungen wurden teilweise berücksichtigt. |
C.77 Eingang Schreiben am 23.11.2000 C.77.1 Der Bedarf und Akzeptanz
eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.77.2 Es wird ein Verbot von Büro-/Gewerberäumen gefordert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13. |
C.77.3 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und nasse Keller befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.77.4 Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Engpässe im Kanalnetz zu beheben. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.77.5 Der vorrangige Bau der Erschließungsstraße wird gefordert, der gesamte Baustellenverkehr soll über die neue Anbindungsstraße geführt werden. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. und Stellungnahme zu A.1.9. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.78 Eingang Schreiben am 27.11.2000 C.78.1 Der Bedarf und Akzeptanz
eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.78.2 Es wird auf Mängel im bestehenden Kanalnetz hingewiesen. Zunehmende Probleme durch den Anschluss des geplanten Baugebietes an die Kanalisation werden befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
C.78.3 Die Funktionsfähigkeit der geplanten Ableitung des Oberflächenwassers wird bezweifelt und erhebliche Bedenken zur Aufnahmefähigkeit des Marienbaches für zusätzliches Oberflächenwasser geäußert. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.14. |
C.78.4 Es wird dargelegt, dass ein Anschluss des geplanten Baugebietes an das Busnetz nicht vorgesehen sei. |
Siehe Stellungnahme zu A.1.2. |
C.78.5 Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße wird bemängelt und zunehmende Gefährdungen am Kreuzungspunkt Zelterstraße/L 3289 befürchtet. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. Nach Aussage der Polizeidirektion (Schreiben vom
12.12.2000) stellt der Einmündungspunkt der Zelterstr. in die L 3289 derzeit
keinen Unfallschwerpunkt dar. |
C.78.6 Es wird die Begrenzung der Hauslängen gefordert. |
Die offene Bauweise wurde im Bebauungsplanentwurf
dahingehend differenziert und begrenzt, dass ausschließlich
Einzelhausbebauung festgeschrieben wurde und eine Beschränkung auf max. 2
Wohnungen pro Gebäude festgesetzt wurde. |
C.78.7 Die weitere Begrenzung der Höhe der baulichen Anlagen unter 10 m zulässige Firsthöhe und die Festlegung der Höhe der Kellergeschosse wird angeregt. |
Die Firsthöhen wurden im Baugebiet je nach Lage auf 7 bzw.
10 m festgesetzt. Eine Festsetzung der max. Firsthöhe und eines geneigten
Daches ist für die Bestimmung und Begrenzung der zulässigen Höhenentwicklung
der Gebäude ausreichend. |
C.78.8 Es wird die Begrenzung der Anzahl der Zimmer je Wohneinheit angeregt. |
Eine Festsetzung von Zahl und Größe von Zimmern einer
Wohnung ist nach der Baugesetzgebung des Bundes und Landes nicht möglich, u.
a., weil dieses dem Recht auf individuelle Baufreiheit entgegenstünde. Die
Anzahl der Wohnungen pro Gebäude wurde auf max. 2 beschränkt. |
C.78.9 Eine genauere Definition der zulässigen Drempelhöhe und –breite von Dachaufbauten/Gauben wird angeregt. |
Die zulässige Drempelhöhe wurde auf 80 cm begrenzt.
Weiterhin wurde festgesetzt, das Dachgauben und Dachaufbauten bis zu 30 % der
Länge der dazugehörigen Dachfläche zulässig sind. Ein weiterer
Regelungsbedarf besteht im Bebauungsplan nicht. |
C.78.10 Eine Ortsrandbegrünungsfläche für ein 1. Bauabschnitt wird für erforderlich gehalten. |
Die Ortsrandeingrünung erfolgt entsprechend des
grünordnerischen Konzeptes und wird schrittweise, entsprechend der
Entwicklung des Baugebietes, mit ausgeführt (Regelung über die zeitliche
Herstellung der Begrünungsmaßnahmen erfolgen im städtebaulichen Vertrag). |
C.78.11 Die Zahl der Stellplätze/Garagen sollte genauer festgeschrieben werden. |
Die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze auf
Baugrundstücken ist in der Stellplatzsatzung der Stadt Marburg allgemein
geregelt. Es besteht keine Erfordernis und Absicht für den vorliegenden
Bebauungsplan-Entwurf eine davon abweichende Regelung zu treffen. |
C.78.12 Als Anwohner der Blütenstraße werden erhöhte Lärmbelästigungen und Wertminderungen des Wohngrundstückes durch das geplante Baugebiet befürchtet. |
Die jetzige Siedlungsrandlage stellt eine Privilegierung
dar, die im Zuge der kommunalen Siedlungserweiterung – wie auch in
vergleichbaren und entwicklungsfähigen Standorten – nur von vorübergehender
Dauer ist. In diesem Zusammenhang ist auf die besondere Verträglichkeit des
allgemeinen Wohngebietes (WA) in Benachbarung zu dem bestehenden reinen
Wohngebiet (WR) zu verweisen. Dieser vergleichbaren Störanfälligkeit wird
darüber hinaus durch die festgesetzten Nutzungseinschränkungen des
Bebauungsplanentwurfes weitergehend Rechnung getragen. |
|
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.79 Eingang Schreiben am 24.11.2000 C.79.1 Der Bedarf und Akzeptanz
eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung wird in Frage gestellt. |
Siehe Stellungnahme zu C.2.1. |
C.79.2 Es wird befürchtet, dass Wohnraum zu Büroräumen umgewidmet werden könnte. |
Siehe Stellungnahme zu A.2.13. |
C.79.3 Es wird befürchtet, dass sich die geplante Bebauung nicht dem Ortsbild anpasst |
Siehe Stellungnahme zu C.2.2. |
C.79.4 Die Notwendigkeit einer separaten Anbindungsstraße wird angezweifelt. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.79.5 Die im Plan festgesetzte Trassenführung der Anbindungsstraße wird abgelehnt und der Trassenführung der Variante V der Vorzug gegeben. |
Siehe Stellungnahme zu C.1.1. |
C.79.6 Hinsichtlich der Ableitung von Schmutzwasser werden Probleme erwartet (z. B. Geruchsbelästigung). |
Siehe Stellungnahme zu A.12.5. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.80+ C.81 Eingang der Schreiben am 21.11.2000 Es wird Widerspruch eingelegt, gegen den geplanten Verlauf des renaturierten Marienbaches südlich der Himbornstraße im Bereich der Flst. 26/3 und 26/4 (Zum Himmrich 8). |
Das abgelehnte Teilstück der geplanten Marienbachverlegung
liegt nicht im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplangebietes „Das
Buchenrot“. Das angeführte Grundstück Himbornstr. 25 und Zum Himmrich 8
betrifft den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Die Rabenwiese“. Der geplante Verlauf der Marienbachrenaturierung ist
Bestandteil eines ökologischen Gesamtkonzeptes (siehe dazu Begründung zum
Bebauungsplanentwurf). Die Flächen werden benötigt um die Umgehung einer
bestehenden Bachlaufverrohrung zu ermöglichen. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.1.5. |
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Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. |
C.82 Eingang Schreiben am 23.11.2000 Die Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen Grundstücks Flst. 25, Flur 12, für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird abgelehnt. |
Der geplante Verlauf der Marienbachrenaturierung ist
Bestandteil eines ökologischen Gesamtkonzeptes (s. dazu Begründung zum
Bebauungsplanentwurf). Die Flächen werden benötigt um die Umgehung einer
bestehenden Bachlaufverrohrung zu ermöglichen. Siehe außerdem Stellungnahme zu A.1.5. |
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Die Anregung wird nicht berücksichtigt. |
C.83 Eingang Schreiben am 23.11.2000 Es werden
allgemein Unausgewogenheiten der Planung bemängelt, ohne diese im einzelnen
zu benennen und darzulegen. Vermutlich sind Größenordnung des Neubaugebietes
und Unklarheiten bzgl. der Oberflächenentwässerung als Hauptkritikpunkt
gemeint. |
Siehe Stellungnahmen zu C.2.1 und A.2.14. |
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Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. |
C.84 Eingang Schreiben am 23.11.2000 Die
Ausdehnung der Siedlungsfläche nördl. der Markthöhe um eine weitere Bauzeile
wird angeregt. |
Aufgrund geänderter Bevölkerungszuwachszahlen sowie Anregungen der BürgerInnen wurde die Baugebietsgröße auf die Hälfte reduziert. In Übereinstimmung mit dem Ortsbeirat wurde in diesem Zusammenhang auch die geplante Anbindungsstraße und damit die mögliche Baugebietserweiterung nördl. der Markthöhe aus der Planung genommen. Die Anbindungsstraße und Siedlungserweiterung nördl. der Markthöhe ist damit nicht mehr Bestandteil der Planung. |
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Die Anregung wird nicht berücksichtigt. |
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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