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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1504/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Schreiben der Einwender und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Den unter Nr. 3., 4., 7., 12. und 15. aufgeführten Anregungen wird gemäß Einzel­stel­lung­nahme zugestimmt.
Den Anregungen Nr. 2., 5., 10., 11., 16. und 17. wird gemäß Einzelstellungnahme in Teilen zugestimmt.

 

2.      Für den Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ wird das Baurecht nach § 125 BauGB erteilt.

 

3.      Mit der Umsetzung der Maßnahme wird begonnen, sobald der Förderbescheid gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorliegt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Am 16. Oktober 2000 erkannte der Magistrat den Bedarf für eine Verlängerung des Sohlgrabens zur Anbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ im Stadtteil Cappel mit dem ÖPNV an.

 

Am 24. Oktober 2001 fand in der Verwaltungsaußenstelle Cappel eine Anlieger­ver­samm­lung statt, in der die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für die Bedienung des Neubaugebietes vorgestellt und die technische Ausführung der bevorzugten Variante ’Verlängerung der Linie 3 durch den Neu­bau einer Busstraße’ erläutert wurde.

 

In der Vorlage der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Mai 2002 wurden die Lösungsmöglich­kei­­ten einer Busanbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ gegenübergestellt. Die zwei inter­essantesten Varianten ’Shuttlebus über die untere Moischter Straße’ und ’Busstraße durch den Wald’ wurden ausführlich erläutert.

Die Stadtverordnetenversammlung fasste in der Sitzung ein­stim­mig folgenden Beschluss:

“Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Anbindung des Neu­bau­ge­bie­tes ’Obere Moischter Straße’ an das Liniennetz der Stadtwerke über eine Ver­längerung der Buslinie 3 her­bei­zu­führen. Hierbei ist die Einrichtung einer Halte­stelle in der Reinhardswaldstraße/Ecke Moisch­ter Straße zu überprüfen.“

 

In der Vorlage der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 wurde die Entwurfs­planung zum Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes “Moisch­ter Straße“ vorgestellt. Zur Erlangung des Baurechts nach § 125 BauGB wurde die Offen­lage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

Offenlage der Planunterlagen

 

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung fand in der Zeit vom 15. Januar bis einschließlich 12. Februar 2003 im Gebäude des Stadtbauamtes sowie der Verwaltungsaußenstelle Cappel statt. In der „Marburger Neuen Zeitung“ und der „Oberhessischen Presse“ erfolgte die diesbezüg­liche „Amtliche Bekanntmachung“ am 07. Januar 2003.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände führen zu keiner grundsätzli­chen Änderung des Entwurfes. Die Stellungnahmen sind der Anlage 9 zu entnehmen.

 

Die Notwendigkeit des Baus der Busstraße zur Anbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ wurde nicht in Frage gestellt. Entsprechend der ursprünglichen Planung wird die rund 300 m lange und 3,50 m breite Busstraße mit einer Schleife durch den Wald geführt. Für Fußgänger erfolgt ab der Einmündung Forsthausstraße die Anlage eines parallel verlaufenden Fußweges.

Der zunächst beabsichtigte Umbau eines vorhandenen Schachtes zu einem Sickerbauwerk ist nicht mög­lich, da er sich in der Schutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Marburg-Cappel befindet.

 

Die Busse der Linie 3 fahren nach Fertigstellung der Busstraße über den verlängerten Sohlgraben in das Neubaugebiet. Des weiteren werden die Busse der Abendlinie A2 aus Richtung Innenstadt bis 22.00 Uhr in das Neubaugebiet fahren. In Richtung Marburg wendet die Linie A2 weiterhin an dem vorhandenen Wendehammer.

Neben der Endhaltestelle in der Reinhardswaldstraße und der Haltestelle vor dem Friedhof wird zu­sätz­lich eine Ausstiegshaltestelle am Beginn der Reinhardswaldstraße eingerichtet, da der Weg von dort zum Friedhof kürzer ist als von der Endhaltestelle.

 

Im landschaftspflegerischen Begleitplan wurde mit dem dort angewendeten verbalargumentativen Vor­­gehen ein Defizit ermittelt, zu dessen Kompensation die Entsiegelung der alten Moischter Straße und Baumpflanzungen beim Georg-Gaßmann-Stadion vorgesehen wurden. Die Wald­neu­an­­lage als Ersatz für die Rodung der Waldflächen und der Abtrennung der Restwaldfläche in der Straßen­schleife ist ebenfalls als Kompensation anrechenbar.

Als zusätzlich hinzukommende Ersatzmaßnahme wird ein Wald-Sonderbiotop auf den Lahn­ber­gen, ca. 650 m westlich von Ginseldorf, durch die Anlage eines Tümpels aufgewertet (Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde Marburg). Durch diese Maßnahme wird die Voraussetzung für die Ansiedlung von Feucht- und Verlandungsvegetationen geschaffen und ein wertvoller Lebens­raum insbesondere für Amphibien entwickelt. Diese Aufwertung trägt zur Kompensation des Bio­top­­wert­verlustes der Waldränder im Eingriffsbereich am Sohlgraben in Cappel bei.

Ein­zel­­heiten sind dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 7) zu entnehmen.

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Rodungsantrag nach § 13 Hessisches Forst­gesetz beim Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf gestellt.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden, sobald der Förderbescheid gemäß Ge­mein­de­­ver­­­kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorliegt. Nach Auskunft des zuständigen Sachbe­ar­bei­ters des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt kann dieser aufgrund der schlech­ten Finanzsituation bestenfalls im November, voraussichtlich aber erst im kommenden Jahr erteilt werden.

 

 

 

Egon Vaupel
Bürgermeister

 

Anlagen:
Anlage 1:                   Erläuterungen

Anlage 2:                   Lageplan
Anlage 3:                   Höhenplan
Anlage 4:                   Regelprofil
Anlage 5:                   Fahrtroute des Busses und Lage der Haltestellen
Anlage 6:                   Schalltechnische Untersuchung
Anlage 7:                   Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 8:                   Protokoll der Anliegerversammlung
Anlage 9:                   Stellungnahme zu Anregungen und Bedenken

 

Anmerkungen:

Zur Offenlage wurden zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt:

-          Übersichtsplan

-          Kostenberechnung

-          Grunderwerbsplan

-          Querprofile Nr. 1 bis 18

 

Kenntnis genommen und einverstanden

 

6

    60

  60.1

    63

    61

61 SAN

   65

   66

 62

    67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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