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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1504/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes "Moischter Straße" im Stadtteil Cappel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 66 - Tiefbau
- Bearbeiter*in:
- Marlit Keßler-Retzlaff
- Verfasser*in:
- Gans, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Anhörung
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08.07.2003
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Anhörung
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09.07.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.07.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die
Schreiben der Einwender und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen werden
zur Kenntnis genommen.
Den unter Nr. 3., 4., 7., 12. und 15. aufgeführten Anregungen wird gemäß Einzelstellungnahme
zugestimmt.
Den Anregungen Nr. 2., 5., 10., 11., 16. und 17. wird gemäß Einzelstellungnahme
in Teilen zugestimmt.
2. Für den Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ wird das Baurecht nach § 125 BauGB erteilt.
3. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird begonnen, sobald der Förderbescheid gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorliegt.
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangssituation
Am 16. Oktober 2000 erkannte der Magistrat den Bedarf für eine Verlängerung des Sohlgrabens zur Anbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ im Stadtteil Cappel mit dem ÖPNV an.
Am 24. Oktober 2001 fand in der Verwaltungsaußenstelle Cappel eine Anliegerversammlung statt, in der die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für die Bedienung des Neubaugebietes vorgestellt und die technische Ausführung der bevorzugten Variante ’Verlängerung der Linie 3 durch den Neubau einer Busstraße’ erläutert wurde.
In der Vorlage der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Mai 2002 wurden die Lösungsmöglichkeiten einer Busanbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ gegenübergestellt. Die zwei interessantesten Varianten ’Shuttlebus über die untere Moischter Straße’ und ’Busstraße durch den Wald’ wurden ausführlich erläutert.
Die Stadtverordnetenversammlung fasste in der Sitzung einstimmig folgenden Beschluss:
“Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Anbindung des Neubaugebietes ’Obere Moischter Straße’ an das Liniennetz der Stadtwerke über eine Verlängerung der Buslinie 3 herbeizuführen. Hierbei ist die Einrichtung einer Haltestelle in der Reinhardswaldstraße/Ecke Moischter Straße zu überprüfen.“
In der Vorlage der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 wurde die Entwurfsplanung zum Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes “Moischter Straße“ vorgestellt. Zur Erlangung des Baurechts nach § 125 BauGB wurde die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Offenlage der Planunterlagen
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung fand in der Zeit vom 15. Januar bis einschließlich 12. Februar 2003 im Gebäude des Stadtbauamtes sowie der Verwaltungsaußenstelle Cappel statt. In der „Marburger Neuen Zeitung“ und der „Oberhessischen Presse“ erfolgte die diesbezügliche „Amtliche Bekanntmachung“ am 07. Januar 2003.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände führen zu keiner grundsätzlichen Änderung des Entwurfes. Die Stellungnahmen sind der Anlage 9 zu entnehmen.
Die Notwendigkeit des Baus der Busstraße zur Anbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ wurde nicht in Frage gestellt. Entsprechend der ursprünglichen Planung wird die rund 300 m lange und 3,50 m breite Busstraße mit einer Schleife durch den Wald geführt. Für Fußgänger erfolgt ab der Einmündung Forsthausstraße die Anlage eines parallel verlaufenden Fußweges.
Der zunächst beabsichtigte Umbau eines vorhandenen Schachtes zu einem Sickerbauwerk ist nicht möglich, da er sich in der Schutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Marburg-Cappel befindet.
Die Busse der Linie 3 fahren nach Fertigstellung der Busstraße über den verlängerten Sohlgraben in das Neubaugebiet. Des weiteren werden die Busse der Abendlinie A2 aus Richtung Innenstadt bis 22.00 Uhr in das Neubaugebiet fahren. In Richtung Marburg wendet die Linie A2 weiterhin an dem vorhandenen Wendehammer.
Neben der Endhaltestelle in der Reinhardswaldstraße und der Haltestelle vor dem Friedhof wird zusätzlich eine Ausstiegshaltestelle am Beginn der Reinhardswaldstraße eingerichtet, da der Weg von dort zum Friedhof kürzer ist als von der Endhaltestelle.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan wurde mit dem dort angewendeten verbalargumentativen Vorgehen ein Defizit ermittelt, zu dessen Kompensation die Entsiegelung der alten Moischter Straße und Baumpflanzungen beim Georg-Gaßmann-Stadion vorgesehen wurden. Die Waldneuanlage als Ersatz für die Rodung der Waldflächen und der Abtrennung der Restwaldfläche in der Straßenschleife ist ebenfalls als Kompensation anrechenbar.
Als zusätzlich hinzukommende Ersatzmaßnahme wird ein Wald-Sonderbiotop auf den Lahnbergen, ca. 650 m westlich von Ginseldorf, durch die Anlage eines Tümpels aufgewertet (Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde Marburg). Durch diese Maßnahme wird die Voraussetzung für die Ansiedlung von Feucht- und Verlandungsvegetationen geschaffen und ein wertvoller Lebensraum insbesondere für Amphibien entwickelt. Diese Aufwertung trägt zur Kompensation des Biotopwertverlustes der Waldränder im Eingriffsbereich am Sohlgraben in Cappel bei.
Einzelheiten sind dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 7) zu entnehmen.
Weitere Vorgehensweise
Nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens wird ein
Rodungsantrag nach § 13 Hessisches Forstgesetz beim Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf gestellt.
Mit der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden, sobald
der Förderbescheid gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
vorliegt. Nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters des Amtes für
Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt kann dieser aufgrund der schlechten
Finanzsituation bestenfalls im November, voraussichtlich aber erst im kommenden
Jahr erteilt werden.
Egon Vaupel
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Höhenplan
Anlage 4: Regelprofil
Anlage 5: Fahrtroute
des Busses und Lage der Haltestellen
Anlage 6: Schalltechnische
Untersuchung
Anlage 7: Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Anlage 8: Protokoll
der Anliegerversammlung
Anlage 9: Stellungnahme
zu Anregungen und Bedenken
Anmerkungen:
Zur Offenlage wurden zusätzlich folgende Unterlagen
beigefügt:
-
Übersichtsplan
-
Kostenberechnung
-
Grunderwerbsplan
-
Querprofile
Nr. 1 bis 18
Kenntnis genommen und einverstanden
6 |
60 |
60.1 |
63 |
61 |
61 SAN |
65 |
66 |
62 |
67 |
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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