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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1562/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2003
hier: Hst. 2.8820/935300.0 "EDV-Anlage"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.07.2003
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16.09.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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19.09.2003
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
- Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung
einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2.8820/935300.0 „EDV-Anlage“
bis zu einem Betrag von 45.000,00 € zugestimmt.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt
durch Minderausgaben bei der Hst. 2.2402/941000.7 „Erneuerungsmaßnahmen“
(Käthe-Kollwitz-Schule, Kategorie II) in Höhe von 5.000 € und bei der
Haushaltsstelle 2.7620.935000.2 „Ausstattungen“ (Stadthalle, Kategorie II) in
Höhe von 40.000 €.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben
- Die
Haushaltsmittel für die Anschaffung der FM-Software im Fachdienst
Gebäudewirtschaft in Höhe von 90.000 € (Haushaltsansatz und üpl. Ausgabe
Hst. 2.8820/935300.0 „EDV-Anlage“ = 75.000 € und
Verpflichtungsermächtigung Hst. 2.0211/935300.9 „EDV-Anlage“ = 15.000 €)
werden freigegeben.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Anschaffung der Finanzmanagement-Software im
Fachdienst Gebäudewirtschaft einschließlich der erforderlichen Anpassungen
gegenüber der Standardsoftware werden Mittel in Höhe von ca. 90.000,00 €
benötigt. Diese Software soll letztendlich dienen
§
als
einheitliches redundanzfreies Dokumentations- und Visualisierungs-medium
§
als
Instrument zur Durchführung eines sowohl standardisierten als auch
individuellen Berichtwesens
§
als
Schnittstelle zum Neuen Kommunalen Finanzwesen
§
als
Analyse- und Planungs- (Simulations-)instrument sowie
§
als
Werkzeug zur Optimierung von Arbeitsprozessen
Die Mittelanmeldung für das Jahr 2003 wurde auf der Basis
der auf dem Markt erhältlichen Standardsoftware vorgenommen. Aufgrund eines
zwischenzeitlich durchgeführten Workshops zur Erarbeitung der Anforderungen und
der abzubildenden Arbeitsprozesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gebäudewirtschaft, der von mehreren Softwareanbietern durchgeführten
Präsentationen und der zum 1. Juli 2003 eingegangen verbindlichen Angebote muss
dieser Mittelbedarf erheblich korrigiert werden.
Im Haushalt 2003 sind bei der Haushaltsstelle
2.8820.935300.0 insgesamt 45.000,00 € ausgewiesen worden. Diese Mittel sind im
Rahmen des Deckungskreises „EDV-Anlagen“ bereits mit einem Betrag von 15.000 €
durch den Fachdienst Organisation und IuK in Anspruch genommen worden, so dass
nur 30.000,00 € zur Verfügung stehen.
Die Freigabe für den Betrag in Höhe von 30.000,00 € wird
hiermit beantragt.
Weiterhin wird die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 15.000,00 € aus dem Deckungskreis „EDV-Anlage“ beantragt. Gem.
Absprache mit dem Fachdienst Organisation und IuK kann über eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15.000,00 € aus der Haushaltsstelle
2.0211.935300.9 „EDV-Anlage“ verfügt werden. Die beiden genannten
Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig. Diese Freigabe wird zur
Auftragserteilung in 2003 benötigt. Kassenwirksam werden die Ausgaben in Höhe
von 15.000,- € erst im Haushaltsjahr 2004.
Für den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 45.000,00 €
wird eine überplanmäßige Ausgabe beantragt.
Der zusätzliche Mittelbedarf war aufgrund o. g. Verfahrensweise
noch nicht absehbar bzw. hinreichend genau zu konkretisieren, so dass erst nach
Rücklauf der Ausschreibungsunterlagen die Höhe des Bedarfs genau bekannt war.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits der Nachtragshaushaltsplan 2003 im Haupt- und
Finanzausschuss in der Schlussabstimmung, so dass eine Berücksichtigung hierin
nicht erfolgen konnte.
Der Fachdienst Gebäudewirtschaft stößt bei den an ihn
gestellten Anforderungen (s. a. Sachstandsbericht) bzgl. der Dokumentation der
gebäudebezogenen Daten und deren Auswertung mit den vorhandenen Mitteln
(überwiegend EXCEL) zunehmend an Grenzen. Der ständig erforderliche
Koordinationsaufwand bzgl. des Abgleichs von Daten bei der Arbeit der einzelnen
Sachbearbeiter/in ist erheblich und muss möglichst frühzeitig durch die
Vorhaltung eines einheitlichen Informationsmediums minimiert werden. Dies macht
erforderlich, dass die benötigte Software schnellstmöglich beschafft und
eingesetzt werden muss.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die
Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister