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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0332/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Verwaltungshaushalt

 

  1. Für die Haushaltsplanung 2005 werden den Dezernaten im Rahmen der Budgetierung folgende Eckwerte vorgegeben:

 

Personalkosten 36.000 T€

 

Ausgaben Dez.I   4.756 T€

 

Ausgaben Dez.II 24.709 T€

 

Ausgaben Dez. III 26.425 T€

 

Gesamt: 91.890 T€

 

  1. Für die Haushaltsstellen, die im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit mit-einander verbunden sind, darf der Zuschussbedarf des Haushaltsjahres 2004 nicht überschritten werden.

 

  1. Innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten können - wie bisher - ermittelt werden.

 

  1. Für die verbleibenden Haushaltsstellen gilt, dass der Haushaltsansatz des Vorjahres nicht überschritten werden darf.

 

Vermögenshaushalt

 

Die Investitionssumme (Einzelplan 0 bis 8) des Vermögenshaushaltes darf den Wert von 18 Mio. € nicht überschreiten.

 

Von diesen Beschlüssen ist der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben.

 

Im Weiteren ist dieser Beschluss dem Regierungspräsidium Gießen als Haushaltskon-solidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2005 vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die zum 01.01.2005 geplanten Änderungen der HGO sehen u. a. vor, dass bei einem nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt alle Anstrengungen zu unternehmen sind, den Haus-haltsausgleich zu erreichen.

 

Kann der Haushaltsausgleich 2005 nicht erreicht werden, ist ein Haushalts-sicherungskonzept aufzustellen, von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und gleichzeitig mit der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Unabhängig davon hat der Regierungspräsident in Gießen die Aufstellung eines Haushalts-sicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2005 bereits mit der Haushaltsgenehmigung 2004 gefordert. Basis für seine Forderung ist der Finanzplan 2003 bis 2007, der für 2005 ein Defizit von 366 T€ ausweist.

 

Die in diesem Finanzplan für das Jahr 2005 getroffenen Einnahmeerwartungen scheinen auch aus heutiger Sicht realistisch zu sein und werden daher als Grundlage für den angestrebten Haushaltsausgleich 2005 herangezogen.

 

Andere als die im Finanzplan für 2005 getroffenen Einnahmeerwartungen können nicht unterstellt werden, erst recht keine positiveren.

 

Aus diesen Annahmen ergibt sich für den Haushalt 2005 ein Einnahmevolumen von 143.567 T€ (unter Berücksichtigung des Fehlbedarfs).

 

An dieses Einnahmeniveau sind die Ausgaben anzupassen. Hieraus ergeben sich dann die folgenden Eckwerte, nämlich:

 

Einzelplan 9   35.307 T€

 

kalk. Kosten     4.503 T€

 

innere Verrechnungen     9.862 T€

 

Personalkosten   36.000 T€

 

Ausgaben unechte

Deckungsfähigkeit     2.005 T€

 

Ausgaben Dez.I     4.756 T€

 

Ausgaben Dez.II   24.709 T€

 

Ausgaben Dez. III   26.425 T€

 

Gesamt: 143.567 T€

 

Die Eckwerte für die Ausgaben der Dezernate enthalten auch die Haushaltsstellen, die nicht in den Budgets enthalten sind (Verfügungsmittel, Vermischte Ausgaben, Hst. 7910/7150, 7910/6610 und 1111/7181).

 

Die Eckwerte für die Dezernate orientieren sich an der prozentualen Verteilung der Ausgaben des Haushaltsjahres 2004. Die anderen Angaben sind dem aktuellen Finanzplan entnommen.

 

Durch die Beachtung der obigen Annahmen ist ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt 2005 zu erreichen.

 

Es darf hierbei jedoch nicht verkannt werden, dass bei der Erreichung der Eckwerte für die Ausgaben gegenüber dem Haushalt 2004 ein weiteres Einsparpotential von ca. 5 % in den Budgets erschlossen werden muss. Auch muss sichergestellt werden, dass die erwarteten Einnahmen in diesem Umfang auch erzielt werden können.

 

Dies kann wahrscheinlich jedoch nicht ohne die bereits im Oktober 2002 mit dem Vorwort zum Haushalt 2003 geforderte Aufgabenkritik erreicht werden.

 

Bei der Prüfung, ob Aufgaben und damit Ausgaben entbehrlich sind, ist großes Augenmerk darauf zu richten, dass die vorhandenen Infrastrukturen (z. B. im sozialen, kulturellen, schulischen und sportlichen Bereich) nicht zerstört werden.

 

Da auch die Ausgaben des Vermögenshaushaltes indirekt über die Folgekosten und Schuldendienstbelastungen den Haushaltsausgleich beeinträchtigen können, kann im Vermögenshaushalt nur der absolut notwendige Investitionsbedarf berücksichtigt werden.

 

In diesem Rahmen können nur Investitionen zum Zuge kommen, die unaufschiebbar und unabweisbar sind.

 

 

 

 

 

Möller

Oberbürgermeister

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