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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0332/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2005
hier: Eckwerte und Haushaltskonsolidierungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.05.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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28.05.2004
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
Verwaltungshaushalt
- Für die Haushaltsplanung 2005
werden den Dezernaten im Rahmen der Budgetierung folgende Eckwerte
vorgegeben:
Personalkosten 36.000 T
Ausgaben Dez.I 4.756 T
Ausgaben Dez.II 24.709 T
Ausgaben Dez. III 26.425 T
Gesamt: 91.890 T
- Für
die Haushaltsstellen, die im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit
mit-einander verbunden sind, darf der Zuschussbedarf des Haushaltsjahres
2004 nicht überschritten werden.
- Innere
Verrechnungen und kalkulatorische Kosten können - wie bisher - ermittelt
werden.
- Für
die verbleibenden Haushaltsstellen gilt, dass der Haushaltsansatz des
Vorjahres nicht überschritten werden darf.
Vermögenshaushalt
Die
Investitionssumme (Einzelplan 0 bis 8) des Vermögenshaushaltes darf den Wert
von 18 Mio. nicht überschreiten.
Von
diesen Beschlüssen ist der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben.
Im
Weiteren ist dieser Beschluss dem Regierungspräsidium Gießen als
Haushaltskon-solidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2005 vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Die zum 01.01.2005 geplanten Änderungen der HGO sehen u. a.
vor, dass bei einem nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt alle Anstrengungen
zu unternehmen sind, den Haus-haltsausgleich zu erreichen.
Kann der Haushaltsausgleich 2005 nicht erreicht werden, ist
ein Haushalts-sicherungskonzept aufzustellen, von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und gleichzeitig mit der
Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Unabhängig davon hat der Regierungspräsident in Gießen die
Aufstellung eines Haushalts-sicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2005
bereits mit der Haushaltsgenehmigung 2004 gefordert. Basis für seine Forderung
ist der Finanzplan 2003 bis 2007, der für 2005 ein Defizit von 366 T ausweist.
Die in diesem Finanzplan für das Jahr 2005 getroffenen
Einnahmeerwartungen scheinen auch aus heutiger Sicht realistisch zu sein und
werden daher als Grundlage für den angestrebten Haushaltsausgleich 2005
herangezogen.
Andere als die im Finanzplan für 2005 getroffenen
Einnahmeerwartungen können nicht unterstellt werden, erst recht keine
positiveren.
Aus diesen Annahmen ergibt sich für den Haushalt 2005 ein
Einnahmevolumen von 143.567 T (unter Berücksichtigung des Fehlbedarfs).
An dieses Einnahmeniveau sind die Ausgaben anzupassen.
Hieraus ergeben sich dann die folgenden Eckwerte, nämlich:
Einzelplan 9 35.307 T
kalk. Kosten 4.503 T
innere Verrechnungen 9.862 T
Personalkosten 36.000 T
Ausgaben unechte
Deckungsfähigkeit 2.005 T
Ausgaben Dez.I 4.756 T
Ausgaben Dez.II 24.709 T
Ausgaben Dez. III 26.425 T
Gesamt: 143.567 T
Die Eckwerte für die Ausgaben der Dezernate enthalten auch
die Haushaltsstellen, die nicht in den Budgets enthalten sind
(Verfügungsmittel, Vermischte Ausgaben, Hst. 7910/7150, 7910/6610 und
1111/7181).
Die Eckwerte für die Dezernate orientieren sich an der
prozentualen Verteilung der Ausgaben des Haushaltsjahres 2004. Die anderen
Angaben sind dem aktuellen Finanzplan entnommen.
Durch die Beachtung der obigen Annahmen ist ein ausgeglichener
Verwaltungshaushalt 2005 zu erreichen.
Es darf hierbei jedoch nicht verkannt werden, dass bei der
Erreichung der Eckwerte für die Ausgaben gegenüber dem Haushalt 2004 ein
weiteres Einsparpotential von ca. 5 % in den Budgets erschlossen
werden muss. Auch muss sichergestellt werden, dass die erwarteten Einnahmen in
diesem Umfang auch erzielt werden können.
Dies kann wahrscheinlich jedoch nicht ohne die bereits im
Oktober 2002 mit dem Vorwort zum Haushalt 2003 geforderte Aufgabenkritik
erreicht werden.
Bei der Prüfung, ob Aufgaben und damit Ausgaben entbehrlich
sind, ist großes Augenmerk darauf zu richten, dass die vorhandenen
Infrastrukturen (z. B. im sozialen, kulturellen, schulischen und sportlichen
Bereich) nicht zerstört werden.
Da auch die Ausgaben des Vermögenshaushaltes indirekt über
die Folgekosten und Schuldendienstbelastungen den Haushaltsausgleich
beeinträchtigen können, kann im Vermögenshaushalt nur der absolut notwendige
Investitionsbedarf berücksichtigt werden.
In diesem Rahmen können nur Investitionen zum Zuge kommen,
die unaufschiebbar und unabweisbar sind.
Möller
Oberbürgermeister
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