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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0179/2001(2)
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung nach dem Baugesetzbuch (BauGB);*Verkauf einer Teilfläche aus dem Treuhandgrundstück *Sanierungsgebiet: Weidenhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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06.06.2001
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19.09.2001
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17.10.2001
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21.11.2001
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12.12.2001
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
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28.09.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2001 beschlossen, dem Bau- und
Planungsausschuss, Liegenschaften, folgenden Beschluss zu empfehlen:
1. Die
unbebaute Grünfläche des Treuhandgrundstücks Weidenhäuser Str. 69, ca. 160
qm groß, wird zum Preis von 41.612,56
DM verkauft.
Darin ist ein sanierungsbedingter
Ausgleichsbetrag von 3.980,56 DM enthalten.
2. Das
Grundstück wird dem Haushalt Susanne Holz / Jürgen Markus zum Kauf angeboten,
verbunden mit der Verpflichtung, es mit einem Wohnhaus zwecks Eigennutzung zu
bebauen.
Sollte
der Verkauf nicht zustande kommen, so rückt als Käufer der Haushalt Christine
Weyandt nach; an dritter Stelle rangiert der Haushalt Patricia Mahl / Jörg
Rustmeier.
Der
Kaufpreis ist auf dem Treuhandkonto zu vereinnahmen und zweckgebunden wieder
einzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Befund
Das
Grundstück Weidenhäuser Str. 69 (Fl. 27, Flst. 257/29) wurde im Mai 1983 ins
Treuhandvermögen erworben (vgl. Anlage 1, Lageplan). Dafür war u.a. der zum
Grundstück gehörende große Garten entscheidend, der notwendige
Bodenordnungsmaßnahmen, nämlich die Zuteilung von Grünflächen zu benachbarten
Grundstücken, möglich macht.
Im
Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes für den nordöstlichen
Blockbereich Weidenhausen (Nr.1/S52) wurde entschieden, dass die straßenseitig
Am Erlengraben' angrenzende Gartenfläche als Bauland für eine Wohnbebauung
ausgewiesen wird. Dementsprechend wurde eine etwa 160 qm groß Parzelle
markiert, die angrenzend an das Wohnhaus Am Erlengraben 38 die Errichtung eines
2 geschossigen Wohnhauses mit Satteldach und etwa 120 qm Wohnfläche möglich
macht (vgl. Anlage 2, Planskizze).
Der
Wert dieser Bauparzelle wird gutachterlich mit
235,- DM/qm veranschlagt. Zuzüglich der Ausgleichsbetragsvorauszahlung
für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung von 3.981,- DM betragen die
Grunderwerbskosten insg. 41.613,- DM.
Bewerbungsauswertung
Auf
die Anzeige vom Verkauf des Baugrundstücks in der OP am 31.03.2001 bewarben
sich insg. 8 Kaufinteressenten. Diese wurden vom Sanierungsbüro an Hand
eines Formblatts um ergänzende Angaben zu ihrem Kaufinteresse gebeten (zur
beabsichtigten Grundstücksnutzung, zum verfügbaren Kapital, zur Bindung an den
Stadtteil und zum Haushalt selbst).
Nach
Auffassung des Sanierungsbüros sollen wegen der besonderen Qualitäten des
Baugrundstücks (zentrale, kinderfreundliche Lage, gute Nahversorgung,
kostengünstiger Kaufpreis) bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen folgende
Sachverhalte maßgeblich sein:
·
die
Haushaltssituation (Haushaltsgröße, Zahl der Kinder/ Kleinkinder, Behinderungen
u.ä.)
·
die
Bindungen der Haushaltsmitglieder an den Stadtteil (Arbeitsplatz,
Kindergarten/Schule, Freunde/Verwandte, Betreuung u.ä.),
·
die
geplante Gebäudenutzung (Eigennutzung/Vermietung),
·
kein
Grundbesitz in Marburg/Landkreis Marburg,
·
die
baldige Baurealisierung (verfügbares Startkapital, Baubeginn innerhalb von 9
Monaten).
Unter
Berücksichtigung dieser kommunalpolitischen Prioritätensetzung soll das
Treuhandgrundstück der Reihe nach folgenden Haushalten angeboten werden. Ihnen
gemeinsam ist, dass sie alle nicht über Grundbesitz in Marburg oder im
Landkreis verfügen:
1. Zuerst soll
das Kaufangebot an den Haushalt Susanne
Holz / Jürgen Markus gehen.
Ausschlaggebend sind: die Rollstuhlgebundenheit von J. Markus, Grundstück und
Wohnumfeld sind gut rollstuhltauglich, die sozialen Bindungen des Haushalts an
Weidenhausen (seit 9 Jahren wohnhaft in Weidenhausen-Süd), die Haushaltsgröße
(2-Pers.Haushalt, plus 1 Rundumdieuhr-Pflegeperson und geplanter
Haushaltsvergrößerung mit einem Kind) und die Tatsache, dass es andere
rollstuhlgerechte Baugrundstücke mit entsprechendem Umfeld in der Kernstadt
fast nicht gibt.
2. An
zweiter Stelle soll das Grundstück dem Haushalt Christine Weyandt
angeboten werden. Ausschlaggebend sind: die Haushaltsgröße (3 Personen mit 1
Kleinkind; ein 2. Kind wird erwartet) die Stadtteilbindung (bislang wohnhaft am
Lahntor, der Kindergarten- und Arbeitsplatz) und das Haus-Finanzierungskonzept
mit Landesmitteln.
3. An
dritter Stelle soll die Bewerbung des Haushalts Patricia Mahl / Jörg
Rustmeier rangieren. Ausschlaggebend sind: die Haushaltsgröße (3 Personen
mit 1 Kleinkind) und die Stadtteilbindung (bislang wohnhaft in der Reitgasse,
zuvor in Weidenhäuser Str. 69, der Schul- und Arbeitsplatz).
Die
übrigen Bewerberhaushalte umfassen entweder lediglich 2 Personen, sie sind ohne
Kleinkinder und/oder ohne besonders ausgeprägte Bindungen an den Stadtteil.
Im
Grundstückskaufvertrag soll geregelt werden:
·
dass
das Grundstück innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages
bezugsfertig bebaut sein muss,
·
dass
bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung dem Treuhänder das Recht zusteht, das
Grundstück (mit definierten Kaufpreiskonditionen) zurückzunehmen,
·
dass
das un- oder nicht fertig bebaute Grundstück an Dritte nicht veräußert werden
darf,
·
dass
die Eingrenzung des Weiterverkaufsrechtes und das Recht der Grundstücksrücknahme
grundbuchlich abzusichern sind (Rückauflassungsvormerkung mit
Handlungsvollmacht).
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