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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0179/2001(2)

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2001 beschlossen, dem Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften, folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

1.     Die unbebaute Grünfläche des Treuhandgrundstücks Weidenhäuser Str. 69, ca. 160 qm groß, wird zum Preis von  41.612,56 DM verkauft.

       Darin ist ein sanierungsbedingter Ausgleichsbetrag von 3.980,56 DM enthalten.

 

2.    Das Grundstück wird dem Haushalt Susanne Holz / Jürgen Markus zum Kauf angeboten, verbunden mit der Verpflichtung, es mit einem Wohnhaus zwecks Eigennutzung zu bebauen.

 

Sollte der Verkauf nicht zustande kommen, so rückt als Käufer der Haushalt Christine Weyandt nach; an dritter Stelle rangiert der Haushalt Patricia Mahl / Jörg Rustmeier.

Der Kaufpreis ist auf dem Treuhandkonto zu vereinnahmen und zweckgebunden wieder einzusetzen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Befund

Das Grundstück Weidenhäuser Str. 69 (Fl. 27, Flst. 257/29) wurde im Mai 1983 ins Treuhandvermögen erworben (vgl. Anlage 1, Lageplan). Dafür war u.a. der zum Grundstück gehörende große Garten entscheidend, der notwendige Bodenordnungsmaßnahmen, nämlich die Zuteilung von Grünflächen zu benachbarten Grundstücken, möglich macht.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes für den nordöstlichen Blockbereich Weidenhausen (Nr.1/S52) wurde entschieden, dass die straßenseitig ‚Am Erlengraben' angrenzende Gartenfläche als Bauland für eine Wohnbebauung ausgewiesen wird. Dementsprechend wurde eine etwa 160 qm groß Parzelle markiert, die angrenzend an das Wohnhaus Am Erlengraben 38 die Errichtung eines 2 geschossigen Wohnhauses mit Satteldach und etwa 120 qm Wohnfläche möglich macht (vgl. Anlage 2, Planskizze).

Der Wert dieser Bauparzelle wird gutachterlich mit  235,- DM/qm veranschlagt. Zuzüglich der Ausgleichsbetragsvorauszahlung für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung von 3.981,- DM betragen die Grunderwerbskosten insg. 41.613,- DM.

 

Bewerbungsauswertung

Auf die Anzeige vom Verkauf des Baugrundstücks in der OP am 31.03.2001 bewarben sich insg. 8 Kaufinteressenten. Diese wurden vom Sanierungsbüro an Hand eines Formblatts um ergänzende Angaben zu ihrem Kaufinteresse gebeten (zur beabsichtigten Grundstücksnutzung, zum verfügbaren Kapital, zur Bindung an den Stadtteil und zum Haushalt selbst).

 

Nach Auffassung des Sanierungsbüros sollen wegen der besonderen Qualitäten des Baugrundstücks (zentrale, kinderfreundliche Lage, gute Nahversorgung, kostengünstiger Kaufpreis) bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen folgende Sachverhalte maßgeblich sein:

·         die Haushaltssituation (Haushaltsgröße, Zahl der Kinder/ Kleinkinder, Behinderungen u.ä.)

·         die Bindungen der Haushaltsmitglieder an den Stadtteil (Arbeitsplatz, Kindergarten/Schule, Freunde/Verwandte, Betreuung u.ä.),

·         die geplante Gebäudenutzung (Eigennutzung/Vermietung),

·         kein Grundbesitz in Marburg/Landkreis Marburg,

·         die baldige Baurealisierung (verfügbares Startkapital, Baubeginn innerhalb von 9 Monaten).

 

Unter Berücksichtigung dieser kommunalpolitischen Prioritätensetzung soll das Treuhandgrundstück der Reihe nach folgenden Haushalten angeboten werden. Ihnen gemeinsam ist, dass sie alle nicht über Grundbesitz in Marburg oder im Landkreis verfügen:

 

1.   Zuerst soll das Kaufangebot an den Haushalt  Susanne Holz / Jürgen Markus  gehen. Ausschlaggebend sind: die Rollstuhlgebundenheit von J. Markus, Grundstück und Wohnumfeld sind gut rollstuhltauglich, die sozialen Bindungen des Haushalts an Weidenhausen (seit 9 Jahren wohnhaft in Weidenhausen-Süd), die Haushaltsgröße (2-Pers.Haushalt, plus 1 Rundumdieuhr-Pflegeperson und geplanter Haushaltsvergrößerung mit einem Kind) und die Tatsache, dass es andere rollstuhlgerechte Baugrundstücke mit entsprechendem Umfeld in der Kernstadt fast nicht gibt.

 

2.       An zweiter Stelle soll das Grundstück dem Haushalt Christine Weyandt angeboten werden. Ausschlaggebend sind: die Haushaltsgröße (3 Personen mit 1 Kleinkind; ein 2. Kind wird erwartet) die Stadtteilbindung (bislang wohnhaft am Lahntor, der Kindergarten- und Arbeitsplatz) und das Haus-Finanzierungskonzept mit Landesmitteln.

 

3.       An dritter Stelle soll die Bewerbung des Haushalts Patricia Mahl / Jörg Rustmeier rangieren. Ausschlaggebend sind: die Haushaltsgröße (3 Personen mit 1 Kleinkind) und die Stadtteilbindung (bislang wohnhaft in der Reitgasse, zuvor in Weidenhäuser Str. 69, der Schul- und Arbeitsplatz).

 

Die übrigen Bewerberhaushalte umfassen entweder lediglich 2 Personen, sie sind ohne Kleinkinder und/oder ohne besonders ausgeprägte Bindungen an den Stadtteil.

 

Im Grundstückskaufvertrag soll geregelt werden:

·         dass das Grundstück innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages bezugsfertig bebaut sein muss,

·         dass bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung dem Treuhänder das Recht zusteht, das Grundstück (mit definierten Kaufpreiskonditionen) zurückzunehmen,

·         dass das un- oder nicht fertig bebaute Grundstück an Dritte nicht veräußert werden darf,

·         dass die Eingrenzung des Weiterverkaufsrechtes und das Recht der Grundstücksrücknahme grundbuchlich abzusichern sind (Rückauflassungsvormerkung mit Handlungsvollmacht).

 

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