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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0314/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Vermögens-haushalt 2001
hier:HSt. 1300/9351 "Fahrzeuge"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.09.2001
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23.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 102 Abs. 5 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Hst.
1300/9351 Fahrzeuge bis zu einem Betrag von 250.000 DM zugestimmt.
Zur Einhaltung des in § 3 der
Haushaltssatzung genannten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen wird
die für die Hst. 0211/9353 EDV-Anlage bewilligte Verpflichtungsermächtigung
nicht in Anspruch genommen.
Mit dem Beschluss ist zugleich die
Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Im Frühjahr dieses Jahres ist ein über 30 Jahre altes
Hilfeleistungslöschfahrzeug bei Amt 37 nach einem Achsschaden ausgemustert
worden. Diese Maßnahme wurde vollzogen, da die Reparaturen an diesem alten
Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten waren.
Übergangsweise muss für kleinere
Hilfeleistungsmaßnahmen das Werkstattfahrzeug behelfsmäßig eingesetzt werden.
Dieses Fahrzeug fehlt dadurch aber für die Aufgabenerledigung der
feuerwehrtechnischen Abteilungen und kann somit nicht länger in den Einsatzdienst
eingebunden werden. Eine Ersatzbeschaffung ist deshalb dringend erforderlich.
Es wird dringend ein geeignetes Fahrzeug zum
Abstreuen von Ölspuren und zur Abdeckung anderer technischer
Hilfeleistungsersuchen, wie z. B. zur Aufnahme von wassergefährdenden Stoffen,
zum Absaugen von Wasser aus Gebäuden, zum Entfernen von Straßenhindernissen
(Äste oder Bäume) sowie zum Befreien von Personen aus stehen gebliebenen
Aufzügen, benötigt. Nachfolgende kostengünstige Fahrzeugversion wird
angestrebt:
01. Beschaffung eines 8 t Fahrgestells mit
Doppelkabine 85.000,--
DM
02. Anbau eines Hakens zur Aufnahme eines
Kleincontainers 25.000,-- DM
03. Kosten
für einen Container zur Aufnahme der Hilfeleistungsgerätschaften 120.000,-- DM04. Bereitstellung eines Abrollbehälters Pritsche/Plane 20.000,-- DM
Gesamtbetrag 250.000,-- DM
Bei dieser Fahrzeugvariante handelt es sich nicht wie
bei dem Vorgängerfahrzeug um ein 13 t Fahrzeug mit festem Aufbau, sondern um
ein kleineres Fahrzeug mit Haken, auf dem der entsprechende
Hilfeleistungscontainer aufgesattelt wird. Dadurch werden nicht nur sofort
Kosten eingespart, sondern langfristig gesehen stehen die Abrollbehälter über
mehrere Jahrzehnte zur Verfügung, es müssen nur noch die Fahrgestelle ersetzt
werden.
Das Verfahren nach AGA Anlage 21 wurde positiv
beschieden. Nach der Genehmigung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
soll unverzüglich die öffentliche Ausschreibung erfolgen. Die Auftragsvergabe
soll noch im November 2001 erfolgen. Für das Haushaltsjahr 2002 sind
entsprechende Mittel angemeldet worden.
Die Voraussetzungen gem. § 102 Abs. 5 HGO sind
erfüllt. Die Verpflichtungsermächtigung stellt sich als unvorhergesehen und
unabweisbar dar. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht überschritten.
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