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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0707/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dagmar Daser (Nr.3 10/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.10.2004
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Sachverhalt
Es ist zutreffend, dass diese Leistungsvereinbarungen
unsererseits zum Jahresende gekündigt worden sind.
Hintergrund sind die Empfehlungen zu Hilfen gem. § 35a SGB
VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), die vom Hessischen Kultusministerium wie
auch vom Hessischen Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Hessischen Städtetag
und dem Hessischen Landkreistag erarbeitet worden sind.
Diese Empfehlungen nehmen neben Begriffsklärungen, Aussagen
zum Nachrang der Jugendhilfe gegenüber der schulischen Förderung und weiteren
fachlichen und inhaltlichen Aspekten, eine Zuordnung der erbrachten
therapeutischen Leistungen zu vergleichbaren medizinischen Leistungen im
Bereich der speziellen Ergotherapie (z.B. Hirnleistungstraining) vor und
orientieren sich dabei an den Kostensätzen der Krankenkassen. Derzeit werden in
diesem Bereich Sätze von 30,93 für Einzeltherapie und 16,42 für
Gruppentherapie gezahlt.
Durch die Zustimmung des Hessischen Städtetages sieht sich
die Stadt Marburg wie alle anderen hessischen Städte an diese Empfehlungen
gebunden.
Derzeit werden in der Stadt Marburg 53,50 pro
Therapieeinheit (Einzeltherapie) gezahlt. Da die bestehenden
Leistungsvereinbarungen nicht mit den vorliegenden Empfehlungen in
Übereinstimmung zu bringen sind, war es notwendig diese Vereinbarungen zu
kündigen.
Den Anbietern wurde daher fristgerecht gekündigt und
gleichzeitig das Angebot unterbreitet zu veränderten Bedingungen erneute
Leistungsvereinbarungen mit uns abzuschließen.
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