Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0724/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Peter Metz (Nr.10 10/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
15.10.2004
|
Sachverhalt
Die rechtliche Stellung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, für die Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, ist eindeutig in § 16 Abs. 3 SGB II geregelt.
Hier heißt es: .. diese Arbeiten begründen kein
Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den
Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden.
Damit ist im Gesetz selbst der Umfang der Arbeitnehmerrechte
begrenzt worden, was beispielsweise ein Streikrecht ausschließt. Da es sich
nicht um Arbeitsverhältnisse handelt und auch keine Einstellungen im Sinne des
Arbeitsrechtes vorgenommen werden, besteht auch kein Mitbestimmungsrecht des
Personalrates bei der Zuweisung der betreffenden erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen.
Unabhängig hiervon wird die Dienststelle jedoch den
Personalrat über die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten und die zugewiesenen
Personen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informieren.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen