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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0781/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004;*2. Lesung und Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Bernd Kauffmann
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd u. Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2004
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende
I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das
Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 4
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I. S. 342, 353), hat die
Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2004 folgende I. Nachtrags-haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf
nunmehr festgesetzt |
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a) im
Verwaltungs- haushalt |
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die Einnahmen |
7.539.700 |
8.637.700 |
147.790.000 |
146.692.000 |
die Ausgaben |
2.336.000 |
3.434.000 |
147.790.000 |
146.692.000 |
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b) im
Vermögens- haushalt |
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die Einnahmen |
11.316.000 |
5.969.000 |
33.402.000 |
38.749.000 |
die Ausgaben |
7.940.200 |
2.593.200 |
33.402.000 |
38.749.000 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.194.921 um 2.311.100 erhöht und damit auf 9.506.021 neu festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.919.300 enthalten.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht
geändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem
Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht
geändert.
§ 8
Sperren
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach
dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003
werden nicht geändert.
Sachverhalt
Begründung
1. Allgemein
Der vorgelegte I. Nachtragshaushaltsplan beinhaltet
die durch den Oberbürgermeister als Entwurf in die Stadtverordnetenversammlung
am 16. Juli 2004 eingebrachten Veränderungen zum Haushaltsplan 2004.
Im Weiteren sind hierin notwendige Veränderungen
eingearbeitet worden, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am
02. November 2004 als mögliche Änderungen des Magistrats zum I.
Nachtragshaushaltsplan 2004 vorgelegt wurden.
2. Verwaltungshaushalt
Der im Dezember 2003 beschlossene Verwaltungshaushalt 2004 wies trotz aller Bemühungen von Magistrat und Fraktionen um Verbesserungen bei den Einnahmen und Kürzungen bei den Ausgaben noch immer eine Deckungslücke von rd. 7,9 Mio. auf. Diese Lücke konnte nur durch die Veranschlagung einer Entnahme von der Allgemeinen Rücklage geschlossen werden.
Zu Beginn des Haushaltsjahres hatte sich diese Situation noch weiter verschlechtert. Bereits im März 2004 hatte die Stadtverordnetenversammlung von der Entwicklung Kenntnis genommen, die vor allem von der Gewerbesteuer beeinflusst war und eine weitere Deckungslücke von bis zu 8 Mio. befürchten ließ.
Erfreulicherweise hat sich diese Entwicklung gegen Ende des Jahres in ihr Gegenteil verkehrt; die Gewerbesteuer trägt, ausgelöst durch einige wenige singuläre Ereignisse, ganz wesentlich die Verbesserung des Verwaltungshaushaltes. Zusammen mit den Nachforderungszinsen und der Absenkung der Gewerbesteuerumlage kann sie damit sogar die enormen Einbrüche beim Einkommensteueranteil und bei den Schlüsselzuweisungen kompensieren.
Im Ergebnis führt das dazu, dass der Verwaltungshaushalt zum Ausgleich zwar noch immer auf eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage angewiesen ist, dass diese aber um rd. 2,1 Mio. unter der ursprünglich veranschlagten Entnahme liegt.
3. Vermögenshaushalt
Der Nachtrag des Vermögenshaushaltes 2004 ist vor allem vom Verkauf des DBM-Geländes bestimmt. Der ursprüngliche Haushalt 2004 sah dafür eine Einnahme von 3,6 Mio vor, die sich allerdings in Haushaltsjahr 2004 nicht mehr realisieren lassen wird. Sie soll deshalb im Haushalt 2005 neu veranschlagt werden. Im Nachtrag 2004 muss die Einnahme demzufolge entfallen und durch eine Erhöhung der Kredit-ermächtigung aufgefangen werden.
Die übrigen Veränderungen im Vermögenshaushalt greifen aktuelle Entwicklungen auf bzw. übernehmen lediglich bisher bereits beschlossene über- oder außerplanmäßige Ausgaben.
4. Finanzplan und
Investitionsprogramm
Die Grundannahmen für
den Finanzplan und das Investitionsprogramm bleiben unverändert, so dass sich
die Änderungen durch den Nachtrag 2004 quasi auto-matisch ergeben.
Diese Veränderungen
werden bei dem zeitgleich aufzustellenden Finanzplan und beim
Investitionsprogramm für 2005 mit berücksichtigt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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