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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0781/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:

 

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 4

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I. S. 342, 353), hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2004 folgende I. Nachtrags-haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

 

€

vermindert

um

€

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

€

auf nunmehr

festgesetzt

€

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungs-

    haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

7.539.700

8.637.700

147.790.000

146.692.000

   die Ausgaben

2.336.000

3.434.000

147.790.000

146.692.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

    haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

11.316.000

5.969.000

33.402.000

38.749.000

   die Ausgaben

7.940.200

2.593.200

33.402.000

38.749.000

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.194.921 € um 2.311.100 € erhöht und damit auf 9.506.021 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.919.300 € enthalten.

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1.             Allgemein

 

 

Der vorgelegte I. Nachtragshaushaltsplan beinhaltet die durch den Oberbürgermeister als Entwurf in die Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2004 eingebrachten Veränderungen zum Haushaltsplan 2004.

 

Im Weiteren sind hierin notwendige Veränderungen eingearbeitet worden, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02. November 2004 als mögliche Änderungen des Magistrats zum I. Nachtragshaushaltsplan 2004 vorgelegt wurden.

 

 

2.             Verwaltungshaushalt

 

 

Der im Dezember 2003 beschlossene Verwaltungshaushalt 2004 wies trotz aller Bemühungen von Magistrat und Fraktionen um Verbesserungen bei den Einnahmen und Kürzungen bei den Ausgaben noch immer eine Deckungslücke von rd. 7,9 Mio. € auf. Diese Lücke konnte nur durch die Veranschlagung einer Entnahme von der Allgemeinen Rücklage geschlossen werden.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres hatte sich diese Situation noch weiter verschlechtert. Bereits im März 2004 hatte die Stadtverordnetenversammlung von der Entwicklung Kenntnis genommen, die vor allem von der Gewerbesteuer beeinflusst war und eine weitere Deckungslücke von bis zu 8 Mio. € befürchten ließ.

 

Erfreulicherweise hat sich diese Entwicklung gegen Ende des Jahres in ihr Gegenteil verkehrt; die Gewerbesteuer trägt, ausgelöst durch einige wenige singuläre Ereignisse, ganz wesentlich die Verbesserung des Verwaltungshaushaltes. Zusammen mit den Nachforderungszinsen und der Absenkung der Gewerbesteuerumlage kann sie damit sogar die enormen Einbrüche beim Einkommensteueranteil und bei den Schlüsselzuweisungen kompensieren.

 

Im Ergebnis führt das dazu, dass der Verwaltungshaushalt zum Ausgleich zwar noch immer auf eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage angewiesen ist, dass diese aber um rd. 2,1 Mio. € unter der ursprünglich veranschlagten Entnahme liegt.

 

 

3.             Vermögenshaushalt

 

 

Der Nachtrag des Vermögenshaushaltes 2004 ist vor allem vom Verkauf des DBM-Geländes bestimmt. Der ursprüngliche Haushalt 2004 sah dafür eine Einnahme von 3,6 Mio € vor, die sich allerdings in Haushaltsjahr 2004 nicht mehr realisieren lassen wird. Sie soll deshalb im Haushalt 2005 neu veranschlagt werden. Im Nachtrag 2004 muss die Einnahme demzufolge entfallen und durch eine Erhöhung der Kredit-ermächtigung aufgefangen werden.

 

Die übrigen Veränderungen im Vermögenshaushalt greifen aktuelle Entwicklungen auf bzw. übernehmen lediglich bisher bereits beschlossene über- oder außerplanmäßige Ausgaben.

 

 

4.             Finanzplan und Investitionsprogramm

 

 

Die Grundannahmen für den Finanzplan und das Investitionsprogramm bleiben unverändert, so dass sich die Änderungen durch den Nachtrag 2004 quasi auto-matisch ergeben.

 

Diese Veränderungen werden bei dem zeitgleich aufzustellenden Finanzplan und beim Investitionsprogramm für 2005 mit berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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