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Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0865/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion PDS/ML betr. Richtlinien zum Marburger Stadtpass
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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08.12.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtversammlung stimmt den folgenden
neuen Richtlinien für den Stadtpass zu.
Richtlinien zum Marburger Stadtpass
§ 1 Aufgabenstellung und Geltungsbereich
Der Marburger Stadtpass gilt als
Berechtigungsausweis zur ermäßigten bzw. kostenlosen Inanspruchnahme des
Öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich der Stadt Marburg und den
Stadtteilen, der Volkshochschule (VHS), der städtischen Bäder, der
Einrichtungen der Städtischen Jugendpflege und sonstiger öffentlicher und
privater Träger von Kultur-, Sport-, Bildungs- sowie Freizeitangeboten. Er soll
Marburger BürgerInnen mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen
Leben ermöglichen bzw. erleichtern.
§ 2 Personenkreis
(1) Berechtigt sind Personen, die
- Wohngeld beziehen bzw. wohngeldberechtigt sind,
- laufende Sozialhilfeleistungen nach SGB XII beziehen wie z.B. Hilfe
zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei
Erwerbsminderung, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe zur Pflege
- Arbeitslosengeld II beziehen,
- Sozialgeld beziehen,
- den Kinderzuschlag bekommen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- deren Einkommen die gültigen Sätze für die Sozialhilfe und das
Arbeitslosengeld II (Regelleistung, Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf für
Alleinerziehende) um 10 Prozent nicht übersteigt und deren Vermögen die
bei Arbeitslosengeld II geltenden Freibeträge nicht übersteigt.
(2) Der Marburger Stadtpass ist nicht
übertragbar und bei Personen ab dem 16. Lebensjahr nur in Verbindung mit einem
amtlichen Lichtbildausweis gültig. Er wird in der Regel für 6 Monate
ausgestellt und in begründeten Ausnahmefällen für einen kürzeren Zeitraum.
(3) Studierende erhalten nur dann einen
Stadtpass, wenn sie laufende Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen.
§ 3 Leistungen
Der Marburger Stadtpass ermöglicht die
vergünstigte Inanspruchnahme von Leistungen:
(1) im städtischen Personennahverkehr
StadtpassinhaberInnen erhalten Wertmarken, die zum Kauf der maßgeblichen
Monatskarte innerhalb der Marburger Tarifgebiete berechtigen. Die Wertmarken
können bei den Marburger Stadtwerken für den laufenden Monat, maximal für einen
Monat im voraus eingelöst werden.
Die Ermäßigung beträgt 50 % auf alle Monatskarten.
(2) der städtischen Schwimmbäder:
Die Ermäßigung beträgt 50 % auf alle Eintrittspreise.
(3) der Volkshochschule Marburg
Zwei Kurse sind pro Semester kostenlos.
Darüber hinaus kann ein Deutschkurs (ggf. auch zwei in einem Semester
aufeinander aufbauende Intensivkurse) pro Semester gebührenfrei belegt werden.
(4) der Evangelischen Familienbildungsstätte
(fbs) Marburg
Pro Trimester wird ein Kurs mit 50 % der Kosten bezuschusst.
(5) des Fachdienstes Jugendförderung
Bei Maßnahmen der Jugendpflege, der Jugendgruppenarbeit und der
Jugendbildungsarbeit besteht Anspruch auf Ermäßigung des oder Befeiung vom
TeilnehmerInnenbeitrag nach Maßgabe der dortigen Vorgaben.
(6) bei Schullandheimaufenthalten bzw.
Klassenfahrten
StadtpassinhaberInnen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten,
welche den Eltern zur Zahlung verbleiben.
(7) der sonstigen Marburger Träger von
Kultur- Sport-, Bildungs-, Jugend- und Freizeitangeboten.
Information über Umfang und Geltungsbereich der Vergünstigungen sind bei den
jeweiligen Anbietern zu erhalten und werden von dort eigenverantwortlich
geregelt.
§ 4 Verfahren
Der Marburger Stadtpass wird auf Antrag für
jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ausgestellt.
§ 5 Ausstellungsbehörde
Ausstellungsbehörde für den Marburger
Stadtpass ist der Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Fachbereich Familie,
Jugend & Soziales, Fachdienst 53 in der Universitätsstraße 36 in Marburg.
§ 6 Inkrafttreten
Die Neufassung der Richtlinien tritt mit
Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft. Sie ersetzt die zuletzt gültigen Richtlinien
in vollem Umfang.
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bei gemeinnützigen und
privaten Trägern von kulturellen, sportlichen, Bildungs- und Freizeitangeboten,
dafür zu werben, dass sie ihre Leistungen an InhaberInnen des Stadtpass
verbilligt oder kostenlos abgeben.
Sachverhalt
Begründung:
Im letzten Jahr wurden die Leistungen des
Stadtpasses drastisch verringert und in diesem Jahr der Arbeitslosenpass für
Jugendliche abgeschafft. Dies ist nicht geschehen, weil die Gründe für die
Einführung der beiden Pässe entfallen wären. Im Gegenteil. Laut neuestem
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist seit 1998 die Zahl der
armen Haushalte von 12,1 Prozent auf 13,5 Prozent gestiegen. Grund hierfür
dürfte das Anwachsen der Arbeitslosigkeit, die Zunahme von Niedriglöhnen und
Leistungssenkungen bei der Renten- und Krankenversicherung sein. Die Zahl der
Armen wird durch Hartz IV weiter ansteigen. Daran wird auch die Erhöhung der
Sozialhilfesätze auf das Niveau des neuen Arbeitslosengeldes II nichts ändern,
da einmalige Leistungen in gleicher Höhe gestrichen wurden und somit zu
befürchten ist, dass Menschen verstärkt in Not geraten, weil sie nicht in der
Lage sind, für besondere Notfälle Geld anzusparen.
Um Menschen mit geringem Einkommen vor
allem Familien und Jugendlichen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
(Kultur, Bildung, Sport, Freizeit, ÖPNV) der Stadt zu ermöglichen ist es
deshalb notwendig, dass die Stadt gegensteuert.
Die Mittel hierfür sind vorhanden. Durch die
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe werden künftig alle
arbeitsfähigen SozialhilfeempfängerInnen vom Kreis betreut und 29 Beschäftigte
der Stadt zur neuen Behörde des Kreises wechseln. Allein die Einsparungen beim
Personal betragen mehr als eine Million Euro. Außerdem spart die Stadt 250.000
Euro durch Abbau von ABM. Ein Teil dieser Gelder sollte zur Verbesserung des
Stadtpasses ausgegeben werden.
Eva Chr. Gottschaldt
Peter Metz
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