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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0034/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

 

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 214.500 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2004.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt, Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten. Zugleich hatte sie beschlossen, das Projekt mit einem zinslosen Darlehen von 80.000 € zur Zwischenfinanzierung zu unterstützen.

 

Die Besonderheit des Projektes liegt bekanntlich darin, daß es sich über eine Bürgerbeteiligung finanziert, indem interessierte Bürger der Gesellschaft Anteile von je 500 € zur Verfügung stellen. Die Wirtschaftsprüfung der GeWoBau betrachtet diese Anteile als Einlage nach dem Kreditwesengesetz. Deshalb hatte die Stadtverordnetenversammlung zur Sicherung dieser Einlagen des Programms 2003 im Mai 2004 bereits eine Bürgschaft über 147.000 € beschlossen; das Regierungspräsidium hat diese Bürgschaft genehmigt.

 

Aufgrund der positiven Resonanz hat die GeWoBau auch 2004 ein solches Projekt aufgelegt. Dafür sind insgesamt 214.500 € als Darlehen resp. Einlagen eingegangen, die wiederum zur Sicherheit der Privatanleger mit einer Bürgschaft unterlegt werden sollen. Eine solche Bürgschaft ist nicht zuletzt für die GeWoBau ein wichtiges Argument bei der Akquirierung von Einlagen und erleichtert vielen Interessenten die Entscheidung, sich zu beteiligen.

 

Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau gegenüber den Anlegern ist nicht zu befürchten.

 

Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem grundsätzlich gegeben durch das knapp 95%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin bei der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft der Stadt Marburg um ein Vielfaches.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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