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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0103/2005

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Marburg GmbH in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) ist erforderlich, da der Vertrag seit dem Rechtsformwechsel im Januar 2001 von der GmbH & Co KG in eine GmbH durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung mehrfach geändert wurde; insbesondere wurde das Eigenkapital mehrfach erhöht auf den nunmehrigen Betrag von 25.000.000 Euro. Darüber hinaus war der Zuständigkeitskatalog in § 6 geändert worden und ist nunmehr in die Neufassung eingefügt.

 

Soweit der Gesellschaftsvertrag Übergangsregelungen wegen des Rechtsformwechsels beinhaltet, sind diese mittlerweile durch Vollzug des Rechtsformwechsels erledigt und somit entbehrlich.

 

Die Ergänzungen des Gesellschaftszwecks um die bereits durchgeführten Aktivitäten im Bereich der im Eigentum der SWM stehenden Gründerzentren sowie der gewerblichen Abfallentsorgung durch die MEG halten sich ebenso im Rahmen der kürzlich novellierten Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts der Hessischen Gemeindeordnung wie die zukünftig denkbare Übernahme von Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung.

 

Die Befreiung der Geschäftsführer der SWM von den Beschränkungen des § 181 BGB soll dem Umstand Rechnung tragen, dass diese sowohl in der „Muttergesellschaft“ als auch in deren „Tochtergesellschaften“ Geschäftsführeraufgaben wahrnehmen. Dies betrifft ausschließlich Rechtsvorgänge untergeordneter Art im Rahmen der laufenden Geschäftsführung sowie der Ausführung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Wirtschaftspläne der SWM. Soweit außerplanmäßige Rechtsgeschäfte anstehen, gelten ohnehin die Einschränkungen des § 6, die eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat erfordern.

 

Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung am 03. März 2005 mit der Angelegenheit befassen.

 

Nach alle dem wird gebeten, der Neufassung zuzustimmen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

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