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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0103/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Marburg GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.03.2005
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26.04.2005
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29.04.2005
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.03.2005
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29.04.2005
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Marburg GmbH
(SWM) ist erforderlich, da der Vertrag seit dem Rechtsformwechsel im Januar
2001 von der GmbH & Co KG in eine GmbH durch Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung mehrfach geändert wurde; insbesondere wurde das
Eigenkapital mehrfach erhöht auf den nunmehrigen Betrag von 25.000.000 Euro.
Darüber hinaus war der Zuständigkeitskatalog in § 6 geändert worden und ist
nunmehr in die Neufassung eingefügt.
Soweit der Gesellschaftsvertrag Übergangsregelungen wegen des
Rechtsformwechsels beinhaltet, sind diese mittlerweile durch Vollzug des
Rechtsformwechsels erledigt und somit entbehrlich.
Die Ergänzungen des Gesellschaftszwecks um die bereits durchgeführten
Aktivitäten im Bereich der im Eigentum der SWM stehenden Gründerzentren sowie
der gewerblichen Abfallentsorgung durch die MEG halten sich ebenso im Rahmen
der kürzlich novellierten Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts der
Hessischen Gemeindeordnung wie die zukünftig denkbare Übernahme von Aufgaben im
Bereich der Abwasserentsorgung.
Die Befreiung der Geschäftsführer der SWM von den Beschränkungen des §
181 BGB soll dem Umstand Rechnung tragen, dass diese sowohl in der
Muttergesellschaft als auch in deren Tochtergesellschaften Geschäftsführeraufgaben
wahrnehmen. Dies betrifft ausschließlich Rechtsvorgänge untergeordneter Art im
Rahmen der laufenden Geschäftsführung sowie der Ausführung der von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Wirtschaftspläne der SWM. Soweit
außerplanmäßige Rechtsgeschäfte anstehen, gelten ohnehin die Einschränkungen
des § 6, die eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat erfordern.
Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung am 03. März 2005 mit der
Angelegenheit befassen.
Nach alle dem wird gebeten, der Neufassung zuzustimmen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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