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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0215/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: XIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.05.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.05.2005
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24.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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15.06.2005
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
1. den
beigefügten XIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von
Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten Kindertagesstätten Hort und
Krippe) der Stadt Marburg und
2. die
Anpassung der Essensgelder wie in der Begründung dargestellt
zu
beschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslage
Durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche
Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die
Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der
Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a.
Satzung festgelegt.
Die
Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie
folgt geregelt:
Für die
Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres
ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.
Für die
Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres
zugrunde gelegt:
Sachkosten:
Lebenshaltungsindex
eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)
Personalkosten:
Veränderung
der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des
Öffentlichen Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
So wurde
in der September-Sitzung 2004 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende
Erhöhung ermittelt:
Sachkosten: 1,69 %
Personalkosten: 2,39 %
Hieraus
ergibt sich die prozentuale Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das
Kindergartenjahr 2005/2006.
Der
Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg verausgabte im Haushaltsjahr 2004 an
Sach- und Personalkosten insgesamt 5.410.983,68 .
Davon
entfallen:
auf
Sachkosten 975.360,56 = 18 % und
auf
Personalkosten 4.435.623,12
= 82 %.
Entsprechend
einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 2,3 %, die sich auf
die Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2005/2006 wie folgt auswirkt:
Gebühren
vom 01.09.2004 bis 31.08.2005 Gebühren
vom 01.09.2005 bis 31.08.2006
Kindergarten
mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz) 88,00 90,00
Kindergarten
vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz) 115,00
118,00
Kindergarten
bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 115,00
118,00
Kindertagesstätte
mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz)
135,00
138,00
Hort 122,00 125,00
Krippe 182,00
186,00
Prozentuale
Erhöhung der Essensgelder:
In
Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:
Vom
01.09.2004 bis 31.08.2005 Vom
01.09.2005 bis 31.08.2006
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 57,00
58,00
für Horte 63,00 64,00
für
Krippen 65,00 66,00
In
Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:
Vom
01.09.2004 bis 31.08.2005 Vom
01.09.2005 bis 31.08.2006
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 52,00
53,00
für Horte 57,00 58,00
für
Krippen 60,00 61,00
Für
Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII wird die nach den jeweils gültigen
Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Eigenanteil zum Essensgeld
festgesetzt, und zwar 20,00 für Kinder im Krippen-, Kindergarten- und
Hortalter.
Berechnung
der städtischen Mehreinnahmen
Eine
Erhöhung um 2,3 % der Grundgebühren und des Essensgeldes würde in den
städtischen Tageseinrichtungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 31.000,--
bedeuten.
Daneben
wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die
Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.
Der
Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der
jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung
zu informieren.
Die
Erhöhung wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis
gegeben.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XIII. Nachtrag zur Satzung über
die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
Dietrich Möller Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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