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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0215/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

1.   den beigefügten XIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten – Kindertagesstätten – Hort und Krippe) der Stadt Marburg und

 

2.   die Anpassung der Essensgelder wie in der Begründung dargestellt

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a. Satzung festgelegt.

Die Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie folgt geregelt:

 

Für die Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.

 

Für die Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt:

 

Sachkosten:

Lebenshaltungsindex eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)

 

 

Personalkosten:

Veränderung der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des Öffentlichen Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

 

So wurde in der September-Sitzung 2004 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende Erhöhung ermittelt:

 

Sachkosten:                                        1,69 %

Personalkosten:                                 2,39 %

 

 

Hieraus ergibt sich die prozentuale Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das Kindergartenjahr 2005/2006.

 

Der Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg verausgabte im Haushaltsjahr 2004 an Sach- und Personalkosten insgesamt 5.410.983,68 €.

 

Davon entfallen:

auf Sachkosten                                            975.360,56 € = 18 % und

auf Personalkosten                                                    4.435.623,12 € = 82 %.

 

Entsprechend einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 2,3 %, die sich auf die Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2005/2006 wie folgt auswirkt:

 

 

Gebühren vom 01.09.2004 bis 31.08.2005                                                                  Gebühren vom 01.09.2005 bis 31.08.2006     

Kindergarten mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)                                    88,00 €                       90,00 €           

Kindergarten vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz)                                              115,00 €                      118,00 €         

Kindergarten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung                                                                 115,00 €                      118,00 €         

Kindertagesstätte mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz)                       135,00 €                        138,00 €         

Hort                                                                                                                                         122,00 €                      125,00 €         

Krippe                                                                                                                                      182,00 €                      186,00 €         

 

 

 

Prozentuale Erhöhung der Essensgelder:

 

In Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:

 

                        Vom 01.09.2004 bis 31.08.2005                                                      Vom 01.09.2005 bis 31.08.2006     

für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung      57,00 €          58,00 €         

für Horte            63,00 €            64,00 €           

für Krippen            65,00 €            66,00 €           

 

 

In Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:

 

                        Vom 01.09.2004 bis 31.08.2005                                                      Vom 01.09.2005 bis 31.08.2006     

für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung      52,00 €          53,00 €         

für Horte            57,00 €            58,00 €           

für Krippen            60,00 €            61,00 €           

 

Für Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII wird die nach den jeweils gültigen Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Eigenanteil zum Essensgeld festgesetzt, und zwar 20,00 € für Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter.

 

Berechnung der städtischen Mehreinnahmen

 

Eine Erhöhung um 2,3 % der Grundgebühren und des Essensgeldes würde in den städtischen Tageseinrichtungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 31.000,-- € bedeuten.

 

Daneben wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.

 

Der Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung zu informieren.

 

Die Erhöhung wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XIII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.

 

 

 

Dietrich Möller                                     Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                  Stadtrat

 

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