Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0312/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 6 05/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
20.05.2005
|
Sachverhalt
Es gibt
dazu keine besondere inhaltliche Begründung, schon gar nicht in dem Sinne, dass
damit eine Art inhaltliche Bewertung verbunden ist.
Grundlage
für die Aufgabenverteilung ist § 70 HGO:
Der
Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten
Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er
verteilt die Geschäfte unter die Mitglieder des Gemeindevorstandes.
Die
Grundsatzaufgaben in der Gesamtverantwortung des Oberbürgermeisters laufen
zusammen in den sogenannten Querschnittsaufgaben (Kämmerei, Personal- und
Organisationsfragen, erster Repräsentant der Stadt nach innen und außen etc.),
die ich übernehmen werde.
Daneben
reduziert sich für den Oberbürgermeister selbst die Übernahme noch anderer
Aufgaben auf die mehr praktische Frage des vorhandenen Zeitbudgets.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen