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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0312/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie ist die geplante Verschiebung des Kultur-Dezernats vom bisherigen Aufgabenbereich des Bürgermeisters zum künftigen Aufgabenbereich der Stadträtin/des Stadtrats inhaltlich begründet?

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Sachverhalt

Es gibt dazu keine besondere inhaltliche Begründung, schon gar nicht in dem Sinne, dass damit eine Art inhaltliche Bewertung verbunden ist.

 

Grundlage für die Aufgabenverteilung ist § 70 HGO:

 

„Der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er verteilt die Geschäfte unter die Mitglieder des Gemeindevorstandes.“

 

Die Grundsatzaufgaben in der Gesamtverantwortung des Oberbürgermeisters laufen zusammen in den sogenannten Querschnittsaufgaben (Kämmerei, Personal- und Organisationsfragen, erster Repräsentant der Stadt nach innen und außen etc.), die ich übernehmen werde.

 

Daneben reduziert sich für den Oberbürgermeister selbst die Übernahme noch anderer Aufgaben auf die mehr praktische Frage des vorhandenen Zeitbudgets.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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