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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0506/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitäts-stadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen:

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 5

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I. S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2005 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

 

€

vermindert

um

€

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

€

auf nunmehr

festgesetzt

€

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungs-

    haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

1.415.500

7.573.500

148.927.000

142.769.000

   die Ausgaben

1.141.500

7.299.500

148.927.000

142.769.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

    haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

14.580.499

7.290.499

30.580.000

37.870.000

   die Ausgaben

10.774.220

3.484.220

30.580.000

37.870.000

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.526.351 € um 1.971.469 € erhöht und damit auf 6.497.820 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (A) i. H. von 779.000 € und aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.020.300 € enthalten.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.463.500 € um 1.443.000 € vermindert und damit auf 8.020.500 € neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1.             Verwaltungshaushalt

 

Der im Dezember 2004 beschlossene Verwaltungshaushalt 2005 konnte ausge-glichen gestaltet werden. Neben der Pflichtzuführung war eine freie Spitze von 1,3 Mio. € veranschlagt.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres hatte sich die Einnahmesituation im Verwaltungs-haushalt jedoch so verschlechtert, dass bereits im März 2005 die Stadtver-ordnetenversammlung von dieser Entwicklung in Kenntnis gesetzt wurde. Diese Situation war vor allem von der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteueranteil beeinflusst und ließ eine Deckungslücke von bis zu 7 Mio. € befürchten.

 

Die Steuerschätzung vom Mai 2005 verschlechterte die Aussichten für das Haushaltsjahr weiter, so dass mit dem Nachtrag auf die negativen Entwicklungen, die nunmehr eine Deckungslücke von fast 8 Mio. € erwarten ließen, reagiert werden musste.

 

Mittlerweile ist es in einem erheblichen Kraftakt und von günstigeren Einnahmeerwartungen gestützt gelungen, den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen. In der Abwicklung des Haushaltes wird dieses Planziel allerdings nur zu erreichen sein, wenn die veranschlagten Globalkürzungen auch tatsächlich in den Dezernaten realisiert werden.

 

 

2.             Vermögenshaushalt

 

 

Der Nachtrag des Vermögenshaushaltes 2005 ist u. a. durch die Veränderungen im Verwaltungshaushalt (erwirtschaftet nur noch die Pflichtzuführung) sowie von der Darlehensgewährung des Landes Hessen an AurA e. V., der Umschuldung des zum Jahresabschluss 2004 umgebuchten Kassenkredites, der Veranschlagung von Tilgungsleistungen für das zum Jahresabschluss 2004 aufgenommene innere Darle-hen sowie von der Anpassung der Haushaltsansätze an die Mittelabrufe der Zuweisungen vom Bund und vom Land bestimmt.

 

Im Weiteren sollte eine weitere Erhöhung der Verschuldungslage der Stadt Marburg verhindert werden, so dass die Veranschlagungen im Vermögenshaushalt zu keiner Netto-Neuverschuldung führen sollten.

 

Die übrigen Veränderungen im Vermögenshaushalt greifen aktuelle Entwicklungen auf bzw. übernehmen bisher bereits beschlossene über- oder außerplanmäßige Ausgaben.

 

Wiederum mit einer erheblichen Kraftanstrengung ist es gelungen, dieses Ziel, die Netto-Neuverschuldung auf 0 zu bringen, zu erreichen.

 

 

3.             Zuführung zum Vermögenshaushalt

 

 

Anders als im ursprünglich beschlossenen Haushalt 2005, der noch eine freie Spitze von 1,3 Mio. € ausweisen konnte, muss die Zuführung im Nachtrag auf die Pflichtzuführung reduziert werden.

 

 

4.             Finanzplan und Investitionsprogramm

 

 

Die Grundannahmen für den Finanzplan und das Investitionsprogramm bleiben unverändert, so dass sich die Änderungen durch den Nachtrag 2005 quasi automatisch ergeben.

 

Diese Veränderungen werden bei dem zur Zeit aufzustellenden Finanzplan und Investitionsprogramm für den Haushaltsplan 2006 mit berücksichtigt, so dass auf eine Neuerstellung für den I. Nachtragshaushaltsplan 2005 verzichtet wird.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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