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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0506/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005;*2. Lesung und Beschlussfassung*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd und Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.09.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende
I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitäts-stadt Marburg für das
Haushaltsjahr 2005 zu beschließen:
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 5
Aufgrund
des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005
(GVBl. S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I.
S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2005 folgende I.
Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem I.
Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf
nunmehr festgesetzt |
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a) im
Verwaltungs- haushalt |
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die Einnahmen |
1.415.500 |
7.573.500 |
148.927.000 |
142.769.000 |
die Ausgaben |
1.141.500 |
7.299.500 |
148.927.000 |
142.769.000 |
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b) im
Vermögens- haushalt |
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die Einnahmen |
14.580.499 |
7.290.499 |
30.580.000 |
37.870.000 |
die Ausgaben |
10.774.220 |
3.484.220 |
30.580.000 |
37.870.000 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.526.351 um 1.971.469 erhöht und damit auf 6.497.820 neu festgesetzt.
Darin sind
Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (A) i. H. von 779.000 und aus
dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.020.300 enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.463.500 um 1.443.000 vermindert und
damit auf 8.020.500 neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die
Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Der
bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§ 8
Sperren
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird
gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der
Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen
Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
Sachverhalt
Begründung
1. Verwaltungshaushalt
Der im Dezember 2004 beschlossene Verwaltungshaushalt 2005 konnte ausge-glichen gestaltet werden. Neben der Pflichtzuführung war eine freie Spitze von 1,3 Mio. veranschlagt.
Zu Beginn des Haushaltsjahres hatte sich die Einnahmesituation im Verwaltungs-haushalt jedoch so verschlechtert, dass bereits im März 2005 die Stadtver-ordnetenversammlung von dieser Entwicklung in Kenntnis gesetzt wurde. Diese Situation war vor allem von der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteueranteil beeinflusst und ließ eine Deckungslücke von bis zu 7 Mio. befürchten.
Die Steuerschätzung vom Mai 2005 verschlechterte die Aussichten für das Haushaltsjahr weiter, so dass mit dem Nachtrag auf die negativen Entwicklungen, die nunmehr eine Deckungslücke von fast 8 Mio. erwarten ließen, reagiert werden musste.
Mittlerweile ist es in einem erheblichen Kraftakt und von günstigeren Einnahmeerwartungen gestützt gelungen, den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen. In der Abwicklung des Haushaltes wird dieses Planziel allerdings nur zu erreichen sein, wenn die veranschlagten Globalkürzungen auch tatsächlich in den Dezernaten realisiert werden.
2. Vermögenshaushalt
Der Nachtrag des Vermögenshaushaltes 2005 ist u. a. durch die Veränderungen im Verwaltungshaushalt (erwirtschaftet nur noch die Pflichtzuführung) sowie von der Darlehensgewährung des Landes Hessen an AurA e. V., der Umschuldung des zum Jahresabschluss 2004 umgebuchten Kassenkredites, der Veranschlagung von Tilgungsleistungen für das zum Jahresabschluss 2004 aufgenommene innere Darle-hen sowie von der Anpassung der Haushaltsansätze an die Mittelabrufe der Zuweisungen vom Bund und vom Land bestimmt.
Im Weiteren sollte eine weitere Erhöhung der Verschuldungslage der Stadt Marburg verhindert werden, so dass die Veranschlagungen im Vermögenshaushalt zu keiner Netto-Neuverschuldung führen sollten.
Die übrigen Veränderungen im Vermögenshaushalt greifen aktuelle Entwicklungen auf bzw. übernehmen bisher bereits beschlossene über- oder außerplanmäßige Ausgaben.
Wiederum mit einer erheblichen Kraftanstrengung ist es gelungen, dieses Ziel, die Netto-Neuverschuldung auf 0 zu bringen, zu erreichen.
3. Zuführung
zum Vermögenshaushalt
Anders als im
ursprünglich beschlossenen Haushalt 2005, der noch eine freie Spitze von 1,3
Mio. ausweisen konnte, muss die Zuführung im Nachtrag auf die Pflichtzuführung
reduziert werden.
4. Finanzplan
und Investitionsprogramm
Die Grundannahmen für den Finanzplan
und das Investitionsprogramm bleiben unverändert, so dass sich die Änderungen
durch den Nachtrag 2005 quasi automatisch ergeben.
Diese Veränderungen werden bei dem
zur Zeit aufzustellenden Finanzplan und Investitionsprogramm für den
Haushaltsplan 2006 mit berücksichtigt, so dass auf eine Neuerstellung für den
I. Nachtragshaushaltsplan 2005 verzichtet wird.
Egon Vaupel
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