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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0591/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie beurteilt der Magistrat das Verhalten eines Ortsvorstehers, der sich unter Verwendung seines Titels in den Bundestagswahlkampf einschaltete ?

 

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Sachverhalt

Es gibt keine Vorschrift, die es einem Ortsvorsteher verbietet, als Ortsvorsteher einen Wahlaufruf zu unterschreiben.

Heinz Wahlers hat einen solchen Wahlaufruf für Sören Bartol unterschrieben. Dieser Wahlaufruf wurde kurz vor der Bundestagswahl am 18. September verteilt.

Das Verhalten von Heinz Wahlers ist nicht zu beanstanden.

 

Ein Hinweis für den Fragesteller:

 

Auch ein Ministerpräsident wie etwa Roland Koch lässt es sich nicht nehmen, sich als Ministerpräsident in den Bundestagswahlkampf einzuschalten. Das darf er. Und dieses Recht hat auch ein Ortsvorsteher.

 

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