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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0591/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Rehlich (Nr. 3 10/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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14.10.2005
|
Sachverhalt
Es
gibt keine Vorschrift, die es einem Ortsvorsteher verbietet, als Ortsvorsteher
einen Wahlaufruf zu unterschreiben.
Heinz
Wahlers hat einen solchen Wahlaufruf für Sören Bartol unterschrieben. Dieser
Wahlaufruf wurde kurz vor der Bundestagswahl am 18. September verteilt.
Das
Verhalten von Heinz Wahlers ist nicht zu beanstanden.
Ein
Hinweis für den Fragesteller:
Auch
ein Ministerpräsident wie etwa Roland Koch lässt es sich nicht nehmen, sich als
Ministerpräsident in den Bundestagswahlkampf einzuschalten. Das darf er. Und
dieses Recht hat auch ein Ortsvorsteher.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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