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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0769/2005

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsplan "Mitte" (LP-M; Kernstadt, Marbach, Wehrda und Teile von Ockershausen) wird zum Zwecke der Anzeige gemäß § 4 Abs. 5 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) bei der Oberen Naturschutzbehörde/ Regierungspräsidium Gießen als 3. Teil des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen.

Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Nach dem die Landschaftspläne "Südwestliche Stadtteile" (LP-SW)  und „Östliche Stadtteile“ (LP-O) vom Regierungspräsidium genehmigt worden sind, bildet der nun zum Beschluss vorliegende Landschaftsplan "Mitte" (LP-M) den dritten wichtigen Baustein des Landschaftsplanes für die Gesamtstadt. Einleitend wird daran erinnert, dass aufgrund der naturräumlichen Dreiteilung und der Größe des Stadtgebietes bereits in 1994 entschieden wurde, das Stadtgebiet in mehreren Stufen abzuarbeiten.

 

Die Erarbeitung von Landschaftsplänen ist kein Selbstzweck im Sinne rein rechtlicher Notwendigkeit (BNatSchG, HeNatG).

 

Mindestens gleichrangig zu werten sind die mit dem Landschaftsplan inhaltlich verbundenen Ziele, insbesondere

·         Schutz und Entwicklung der natürlichen Umwelt,

·         Koordinationsfunktion unterschiedlichster Umweltbelange,

·         Qualitätssprung für die weitere Entwicklung der Stadtstruktur (besiedelter und unbesiedelter Bereich),

·         Steigerung der Naherholungsfunktion und des Strukturreichtums der näheren Umgebung,

·         konzentrierte Darstellung der umweltschützenden Belange für Bauleitplanverfahren.

 

Im Zusammenhang mit der beschlossenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gesamtstadt formuliert der Landschaftsplan auch die (bau-)gesetzlich vorgeschriebenen Belange des Umwelt-/Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ohne die gebührende Würdigung dieser Belange kann der Flächennutzungsplan als strategisches Stadtentwicklungsinstrument keine Rechtswirksamkeit entfalten. So stellen beispielsweise die im Landschaftsplan getroffenen Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung elementare Abwägungskriterien im Zusammenhang mit der Ausweisung von Bauland dar; gleichwohl können diese – und dies ist der Klarstellung halber an dieser Stelle betont - bei ausreichenden und schlüssigen Argumenten im Zuge der Abwägung im Verfahren des Flächennutzungsplanes überwunden werden.

 

Der Geltungsbereich des LP-M umfasst in erster Linie die besiedelten Bereich der Kernstadt und von Marbach, Wehrda sowie Teile von Ockershausen (die anderen Teile waren schon Gegenstand des LP-SW) und die landwirtschaftlich genutzten Gemarkungen Marbachs und Wehrdas. Enthalten ist auch das gesamte Lahntal nördlich der Südspange

 

Aus der Besonderheit der naturräumlichen Vorgaben und der sich daraus ergebenden Landnutzungen werden aufbauend auf einer sorgfältigen Bestandsanalyse, Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung formuliert, um einerseits Defizite (z. B. Strukturarmut) und Fehlentwicklungen (z. B. Kanalisierung und Verrohrung von Gewässern) rückgängig zu machen und andererseits perspektivisch tragfähige Biotopstrukturen aufzubauen. Vom konzeptionellen Ansatz wird deshalb zunächst ein Leitbild (Oberziel) formuliert, dass aufgrund der speziellen Situation der Stadt am Fluss der gewässer-ökologischen Entwicklung und der Erholung am Fluss und in der Stadt einen hohen Stellenwert einräumt. Dies ist folge dessen im Landschaftsplan ein Hauptaugenmerk, da die Lahnentwicklung für die Stadt von entscheidender Bedeutung ist. Hierfür schlägt der Landschaftsplan zur Weiterentwicklung und Maßnahmenkonkretisierung eine Lahnstudie vor, für die die Aussagen im Landschaftsplan zur Lahn als Basis dient

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung der Öffentlichkeit (vergleichbar mit der Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren) zum Landschaftsplan fand im Zeitraum vom 5. Juli 2004 bis 10. September 2004 in Form eines öffentlichen Aushangs sowie in Form einer Bürgerversammlung/Infoveranstaltung statt (13. Juli 2004). Zusätzlich wurden den jeweiligen Ortsbeiräten im Zuge öffentlich abgehaltener Sitzungen die Inhalte des Landschaftsplanentwurfes mit Schwerpunkt auf den betroffenen Stadtteil detailliert vorgestellt. Die Beteiligung der gesetzlich festgelegten Fachbehörden und –verbände (= ausgewählte Träger öffentlicher Belange) wurde zeitlich parallel zur o. a. Bürgerbeteiligung durchgeführt. Mit dem Ziel, bereits im Vorfeld der Entwurfsfassung konsensfähige Lösungen herbeizuführen wurde zudem kontinuierlich eine fachbehördenübergreifende "Gesprächsrunde zur Landschaftsplanung der Stadt Marburg" abgehalten.

 

Die Ergebnisse der Bürger- und Trägerbeteiligung lassen sich wie folgt wiedergeben:

 

·         Von einem Bürger wurde eine fachliche Anregung geäußert.

 

·         Die Ortsbeiräte Marbach und Ockershausen haben dem Plan zugestimmt. Die eingegangenen Anregungen der Ortsbeirates Wehrda sind im Folgenden gesondert aufgeführt und besonders zu gewichten (im Anhang steht die gesamte Stellungnahme des Ortsbeirates Wehrda nebst den fachplanerischen Beantwortung:

 

a)            Ausgleichsfläche im Bebauungsplan ‚Weißer Stein’ sollte für eine spätere (anderen) Verwendung vorgehalten werden.

b)      Die in der Ortslage befindichen Hochwasserschutzanlagen müssen angeglichen werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

c)            Es muss eine Bestandsgarantie für die Fischteiche im Bereich ‚Kaltebach’ ausgesprochen werden.

d)         Anstelle der vorgeschlagenen Campingplatzalternative Erweiterung des Gartengebietes ‚Cölber Straße’.

e)         Keine Ausweisung von neuen Naturschutzgebieten in Wehrda

 

zu a)       Die Ausgleichsflächen lt. Bauleitplanung (z. B. ‚Weißer Stein’) sind im Landschaftsplan nachrichtlich übernommen. Die Nutzung dort ist abschließend in dem Bebauungsplan geregelt.

 

zu b)       Zum Hochwasserschutz in der Ortslage wird auf den am 17.09.2004 von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss, der wie folgt lautet, verwiesen:

 

„Zu sanierende Deichabschnitte und Hochwasserschutzmauern werden mindestens so hoch wie das HQ200 (Berechnung von 2002) bzw. das HQ100 + Freibord angelegt.“

 

               Für den Stadtteil Wehrda bedeuten diese erhöhten Anforderungen, dass die Deichabschnitte IV und VI rechtsseitig der Lahn in Höhe des Wehrdaer Weges teilweise bis maximal 40 cm erhöht werden müssen. Die Priorität wurde auf „mittel“ eingeschätzt. Bei den rechtsseitigen Hochwasserschutzwänden ist eine Erhöhung von 5 cm (Abschnitt A, oberhalb und unterhalb der Cölber Straße) und 21 cm (Abschnitt B, kurzen Abschnitt in Höhe des Wehrdaer Weges) vorgesehen. Auf Grund des schlechten Zustandes liegt die Sanierungspriorität bei Abschnitt A auf hoch.

Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren entsprechend der Prioritäten umgesetzt werden. Die Mittel zur Sanierung des Wandabschnittes A wurden schon mehrfach in den Haushalt eingebracht. Leider musste die Umsetzung wegen finanztechnischen Problemen jeweils verschoben werden.

 

zu c)      Der Landschaftsplan ist ein ‚Fachplan’ und hat keinerlei Auswirkungen auf die Bodenordnung (wie z. B. ein Bauleitplan). Er wird folge dessen auch nur Behördenverbindlich (§ 4 HENatG) und entfaltet somit keine bindende Wirkung gegenüber Dritten.

Das bedeutet, dass vorgeschlagene Maßnahmen, wie z. B. die Renaturierung des Bachtals Goldborn/Kalteborn, nur mit Einverständnis der Eigentümer erfolgen können. Grundsätzlich ist es aber möglich bei einer Renaturierung Fischteiche mit zu integrieren. Zumal ist von der Unteren Naturschutzbehörde in Teilbereichen diese Renaturierungsplanung des Landschaftsplans schon umgesetzt worden sind.

 

zu d)        Dieser alternative Campingplatzstandort ist im Rahmen eines landschaftsplanerisch sinnvollen Szenarios der Verlegung des bestehenden Campingplatzes neben weiteren Alternativstandorten vorgeschlagen worden. Diese Alternative ist benannt worden, um einen Standort an der Lahn aber außerhalb der Kernstadt vorschlagen zu können. Aus touristischer Sicht ist er eher ungeeignet.

Ihr damit verbundener Hinweis auf zusätzliche Gartenflächen kann auf Grund unserer Erfahrungen und Kenntnislage nicht nachvollzogen werden.

 

zu e)       Der Ausweisungsvorschlag von Vorrangflächen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume (E-Karte 3) ist eine Grundaufgabe, die das Hess. Naturschutzgesetz i. V. mit dem Bundesnaturschutzgesetz für die Landschaftsplanung vorsieht (§ 1b HENatG Biotopverbund). Die inhaltlich richtigen Vorschläge des Landschaftsplanes werden vom Forst mitgetragen. Die tatsächliche Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten obliegt dann nicht der Stadt Marburg.

 

Von den beteiligenden Fachbehörden und –verbänden (TÖB) sind von der Unteren Naturschutzbehörde (und dem Naturschutzbeirat), vom Hessen-Forst Forstamt Marburg, vom RP Gießen/Abteilung Staaliches Umweltamt Marburg,  vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, vom Oberhessischer Gebirgsverein OHGV und Naturschutzbund Deutschland NABU sowie vom Sportbund Hessen Anregungen vorgebracht worden. Diese Anregungen sind teilweise fachlich entkräftet worden oder durch redaktionelle Änderungen und Korrekturen bzw. durch erklärende Ergänzungen als Überarbeitungen in den Entwurf eingeflossen. Eine Zusammenstellung der Ergänzungen ist dem Anhang zu entnehmen. Die grundsätzliche landschaftsplanerische Planaussage ist dabei nicht geändert worden.

Die Stellungnahmen mit den fachlichen Beantwortungen sind im Anhang beigefügt.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat den überarbeiten Entwurf eingesehen und trägt ihn mit den vorgenommenen Änderungen mit.

 

Die Arbeitsgruppe Landschaftsplan des Naturschutzbeirates hat in der Arbeitssitzung am 22.12.05 dem Landschaftsplan zugestimmt.

 

Umsetzung/Ausblick:

Die Lahnstudie, wie vom Landschaftsplan vorgeschlagen, ist vom Magistrat beauftragt worden. Sie soll in 3 Szenarien darlegen welche Möglichkeiten ökologischer, gestalterischer und technischer Art im Untersuchungsraum möglich sind. Der Ansatz zu diesen Entwicklungsziele soll in Stufen mit allen an der Lahn Interessierten diskutiert werden (Foren) um ein breites Meinungsbild zu erhalten. Ausgangspunkt soll die Lahn in ihren jahreszeitlichen Wasserführungen sein, um Aufschluss über ein Ausgangsszenario mit einen hohen Anteil an natürlichen und naturnahen Strukturen zu erlangen, ein ökologisches ‚Maximalmodell’. Die entsprechenden Arbeitsablauf und Zeitplan kann sich wie folgt darstellen:

 

Jan. 06          ‚Maximalmodell’ für Anforderungsprofil-Abfrage

                       

Jan. - März 06          Gespräche zur Einbindung des Projektes (Naturschutz, Ämter, Politik)

                       

April 06          Auftaktveranstaltung Öffentlichkeit (Anforderungsprofil und Mitarbeit)

                       

April - Juli 06          Anforderungsprofil in den Foren erstellen

                       

Juli - Sept. 06          Erstellung der Diskussionsszenarien

                       

Sept. - Dez. 06          Weiterentwicklung der Szenarien mit den Foren

                       

Dez. 06 - Feb. 07          Machbares Szenario Lahnentwicklung

                       

Feb. - Mai 07          Entwurf Lahnentwicklung mit Foren festlegen

                       

Juni 07          Vorlage Stadtverordnetenversammlung

 

Nicht nur für die Lahnentwicklung sondern auch für den Landschaftsplan insgesamt sind Überzeugungsarbeit und Kooperationsformen die Mittel zur Zielumsetzung.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Übersichtsplan

Landschaftsplaneinteilung

Spezifisches Leitbild

Landschaftsplan „Mitte“

·       Zusammenstellung der Ergänzungen

·       Textzusammenfassung

·       Gliederung des Gesamttextes

·       Maßnahmenliste

·       Stellungnahmen des Bürgers mit fachplanerischen Beantwortung

·       Stellungnahmen des Ortsbeirates Wehrda mit fachplanerischen Beantwortung

·       Stellungnahmen der Fachbehörden (einschl. Untere Naturschutzbehörde) und –verbände und fachplanerischen Würdigung

 

 

Hinweis          Alle im Original farbigen Karten (einschl. den Bestands-, Themen- und Entwicklungskarten) sowie der Gesamttext und aller Anhänge (einschl. Teilbericht Fauna) sind zu jeder Sitzung ausgelegt.

 

 

 

FD 61

FB 6

 

 

gez. Rausch

 

 

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