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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0285/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

1. den beigefügten XIV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg und

 

2. die Anpassung der Essensgelder wie in der Begründung dargestellt

 

zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08. Juli 1998 wurde eine jährliche Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o.g. Satzung festgelegt.

Die Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie folgt geregelt:

 

Für die Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.

 

Für die Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt:

 

Sachkosten:

Lebenshaltungsindex eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)

 

 

Personalkosten:

Veränderung der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des Öffentlichen Dienstes und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

 

So wurde in der Oktober-Sitzung 2005 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende Erhöhung ermittelt:

 

Sachkosten:                                          1,51 %

Personalkosten:                                    0,70 %

 

Hieraus ergibt sich die prozentuale Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das Kindergartenjahr 2006/2007.

 

Der Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg verausgabte im Haushaltsjahr 2005 an Sach- und Personalkosten insgesamt 5.581.653,83 €.

 

Davon entfallen:

auf Sachkosten                         1.097.680,54 €            =            20 % und

auf Personalkosten                         4.483.973,29 €            =            80 %.

 

Entsprechend einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 1 %, die sich auf die Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2006/2007 wie folgt auswirkt:

 

 

 

 

Gebühren vom

01.09.2005 bis

31.08.2006

Gebühren vom

01.09.2006 bis

31.08.2007

Kindergarten mit

Regelöffnungszeit von 08.00 -

12.00 Uhr (Halbtagsplatz)

90,00 €

91,00 €

Kindergarten vor- und

nachmittags

(Kindergarten Ganztagsplatz)

118,00 €

119,00 €

Kindergarten bis 14.00 Uhr

mit Mittagsversorgung

118,00 €

119,00 €

Kindertagesstätte mit

Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz)

138,00 €

139,00 €

Hort

125,00 €

126,00 €

Krippe

186,00 €

188,00 €

 

Prozentuale Erhöhung der Essensgelder:

 

In Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:

 

 

 

 

Vom

01.09.2005 bis

31.08.2006

Vom

01.09.2006 bis

31.08.2007

für Kindertagesstätten und

Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung

58,00 €

59,00 €

für Horte

64,00 €

65,00 €

für Krippen

66,00 €

67,00 €

 

 

 

In Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:

 

 

 

 

Vom

01.09.2005 bis

31.08.2006

Vom

01.09.2006 bis

31.08.2007

für Kindertagesstätten und

Kindergärten bis 14.00 Uhr

mit Mittagsversorgung

53,00 €

54,00 €

für Horte

58,00 €

59,00 €

für Krippen

61,00 €

62,00 €

 

Für Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII wird die nach den jeweils gültigen Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Eigenanteil zum Essensgeld festgesetzt, und zwar 20,00 € für Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter.

 

Berechnung der städtischen Mehreinnahmen

 

Eine Erhöhung um 1 % der Grundgebühren und des Essensgeldes würde in den städtischen Tageseinrichtungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.300,00 € bedeuten.

 

Daneben wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.

 

Der Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung zu informieren.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30. März 2006 einstimmig der o.a. Ge-bührenanpassung zugestimmt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XIV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                             Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                   Bürgermeister

 

 

XIV. Nachtrag

 

zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI.I 2000 S. 2), des § 90 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes i. d. F. vom 03. Mai 1993 (BGBl. I S. 637), geändert durch Gesetz vom 15. März 1996 (BGBl. I S. 477) sowie der §§ 2 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Uni­versitätsstadt Marburg am            folgenden XIV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) beschlossen:

 

                      I.

 

§ 2 Nr. 1.1 wird wie folgt neu gefasst:

 

1.1 Die monatlichen Gebühren betragen je Kind für den Besuch

 

01.09.2006 - 31.08.2007

1.1.1 eines Kindergartens mit Regelöffnungszeit

       von 08.00 bis 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)

       für das Kindergartenjahr 2006/2007    91,00 €

1.1.2 eines Kindergartens vor- und nachmittags

       für das Kindergartenjahr 2006/2007       119,00 €

1.1.3 eines Kindergartens bis 14.00 Uhr

       mit Mittagsversorgung

       für das Kindergartenjahr 2006/2007       119,00 €

1.1.4 einer Kindertagesstätte

       für das Kindergartenjahr 2006/2007       139,00 €

1.1.5 eines Hortes

       für das Kindergartenjahr 2006/2007       126,00 €

1.1.6 einer Krippe

       für das Kindergartenjahr 2006/2007       188,00 €

 

Es erfolgt eine jährliche Fortschreibung der Gebühren. Analoge Anwendung hierbei findet der zum 30.09. eines jeden Jahres durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzende Tarif für die Fortschreibung der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen, und zwar für das darauffolgende Kindergartenjahr.

 

Die sich hieraus errechneten Gebühren werden auf volle Euro auf- bzw. abgerundet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung und zur Aktualisierung der Satzung vorgelegt.

 

II.

 

Dieser XIV. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 01. September 2006 in Kraft.

 

Marburg,

 

DER MAGISTRAT

DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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