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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0285/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: XIV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Krippe) der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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14.06.2006
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.05.2006
| |||
|
20.06.2006
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
19.05.2006
| |||
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23.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten,
1. den
beigefügten XIV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen
für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt
Marburg und
2. die
Anpassung der Essensgelder wie in der Begründung dargestellt
zu
beschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslage
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08. Juli 1998 wurde eine jährliche Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o.g. Satzung festgelegt.
Die Fortschreibung der Entgelte
durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie folgt geregelt:
Für die Fortschreibung der
Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres ein Tarif für das
Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.
Für die Ermittlung des Tarifes
werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt:
Sachkosten:
Lebenshaltungsindex eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)
Personalkosten:
Veränderung der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des Öffentlichen Dienstes und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
So wurde in der Oktober-Sitzung
2005 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende Erhöhung ermittelt:
Sachkosten: 1,51 %
Personalkosten: 0,70 %
Hieraus ergibt sich die
prozentuale Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das Kindergartenjahr
2006/2007.
Der Kinderbetreuungsbereich der
Stadt Marburg verausgabte im Haushaltsjahr 2005 an Sach- und Personalkosten
insgesamt 5.581.653,83 .
Davon entfallen:
auf Sachkosten 1.097.680,54 = 20
% und
auf Personalkosten 4.483.973,29 = 80
%.
Entsprechend einer anteiligen
Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 1 %, die sich auf die Gebührensätze für
das Kindergartenjahr 2006/2007 wie folgt auswirkt:
|
Gebühren vom 01.09.2005 bis 31.08.2006 |
Gebühren vom 01.09.2006 bis 31.08.2007 |
Kindergarten mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz) |
90,00 |
91,00 |
Kindergarten vor- und nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz) |
118,00 |
119,00 |
Kindergarten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung |
118,00 |
119,00 |
Kindertagesstätte mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis
17.00 Uhr (Ganztagsplatz) |
138,00 |
139,00 |
Hort |
125,00 |
126,00 |
Krippe |
186,00 |
188,00 |
Prozentuale Erhöhung der
Essensgelder:
In Einrichtungen mit eigener
Essenszubereitung:
|
Vom 01.09.2005 bis 31.08.2006 |
Vom 01.09.2006 bis 31.08.2007 |
für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit
Mittagsversorgung |
58,00 |
59,00 |
für Horte |
64,00 |
65,00 |
für Krippen |
66,00 |
67,00 |
In Einrichtungen mit
Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:
|
Vom 01.09.2005 bis 31.08.2006 |
Vom 01.09.2006 bis 31.08.2007 |
für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung |
53,00 |
54,00 |
für Horte |
58,00 |
59,00 |
für Krippen |
61,00 |
62,00 |
Für Bezieher von Leistungen nach
SGB II und XII wird die nach den jeweils gültigen Regelsätzen zu errechnende
häusliche Ersparnis als Eigenanteil zum Essensgeld festgesetzt, und zwar 20,00
für Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter.
Berechnung der städtischen Mehreinnahmen
Eine Erhöhung um 1 % der Grundgebühren und des Essensgeldes würde in den städtischen Tageseinrichtungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.300,00 bedeuten.
Daneben wird es zu Einsparungen
bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die Stadt gemäß den
vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.
Der Gesamtelternbeirat hat mit
Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der jährlichen Anpassung der
Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung zu informieren.
Der Jugendhilfeausschuss hat in
seiner Sitzung am 30. März 2006 einstimmig der o.a. Ge-bührenanpassung
zugestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, dem XIV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von
Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
Egon Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
XIV. Nachtrag
zur Satzung
über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten -
Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der
Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI.I 2000 S. 2), des § 90 des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes i. d. F. vom 03. Mai 1993 (BGBl. I S. 637),
geändert durch Gesetz vom 15. März 1996 (BGBl. I S. 477) sowie der §§ 2 und 10
des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225) in der
derzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt
Marburg am folgenden XIV.
Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder
(Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) beschlossen:
I.
§ 2 Nr. 1.1 wird wie folgt neu
gefasst:
1.1 Die
monatlichen Gebühren betragen je Kind für den Besuch
01.09.2006 - 31.08.2007
1.1.1 eines Kindergartens mit
Regelöffnungszeit
von
08.00 bis 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)
für
das Kindergartenjahr 2006/2007 91,00
1.1.2 eines Kindergartens vor- und
nachmittags
für
das Kindergartenjahr 2006/2007 119,00
1.1.3 eines Kindergartens bis 14.00
Uhr
mit
Mittagsversorgung
für
das Kindergartenjahr 2006/2007 119,00
1.1.4 einer Kindertagesstätte
für
das Kindergartenjahr 2006/2007 139,00
1.1.5 eines Hortes
für
das Kindergartenjahr 2006/2007 126,00
1.1.6 einer Krippe
für
das Kindergartenjahr 2006/2007 188,00
Es erfolgt eine jährliche
Fortschreibung der Gebühren. Analoge Anwendung hierbei findet der zum 30.09.
eines jeden Jahres durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzende
Tarif für die Fortschreibung der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe in
Hessen, und zwar für das darauffolgende Kindergartenjahr.
Die sich hieraus errechneten Gebühren
werden auf volle Euro auf- bzw. abgerundet und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung und zur Aktualisierung der Satzung vorgelegt.
II.
Dieser XIV. Nachtrag tritt mit Wirkung
vom 01. September 2006 in Kraft.
Marburg,
DER MAGISTRAT
DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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