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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0385/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 20/3 im Bereich des Stadtteiles Cyriaxweimar, Gebiet Marktweg*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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06.07.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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06.07.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.07.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf der
Flächennutzungsplan-Teiländerung Nr. 20/3 nebst Begründung wird zum Zwecke der
öffentlichen Auslegung gemäß der § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der
Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Für die am 14. Oktober 2005 beschlossene Teiländerung des
Flächennutzungsplanes
Nr. 20/3 in Marburg-Cyriaxweimar ist die frühzeitige
Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 (1) BauGB in Form
eines öffentlichen Aushangs in der Zeit vom 06. März bis 03. April 2006
durchgeführt worden. Eine intensivere Information und Beteiligung von der
Planung unmittelbar Betroffener erfolgte vor Ort im Rahmen mehrerer
Abstimmungsgespräche.
Gegenüber dem Vorentwurf ist der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Teiländerung bis auf eine Erweiterung der Ausgleichsflächen
im Bereich des Flurstücks Nr. 60/4 (teilweise), Flur 3, unverändert. Die auf
Ebene des Bebauungsplanes (Maßstab 1:1000) zusätzlich festgesetzten
Ausgleichsflächen entlang der Gräben und entlang eines Ackerrandes in der
Gemarkung Haddamshausen mit einer durchschnittlichen Breite von 3 Metern können
auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (Maßstab 1:5000) zeichnerisch nicht
mehr sinnvoll dargestellt werden.
Grundzüge der Planung sind von dieser rein technisch
begründeten Abstraktion nicht berührt. Im übrigen werden auf Ebene des
Bebauungsplanes - wie in der entsprechenden Vorlage nachzulesen - die
Anregungen der Beteiligungsphase umfassend abgehandelt.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
- Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung Nr. 20/3
- Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplan-Teiländerung
Nr. 20/3
FD 61 |
Fbl 6 |
|
|
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- eigenes Amt zuständig
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- andere Zuständigkeit
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