Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0505/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Erhalt des Psychiatrieparks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
21.11.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
20.11.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Magistrat wird aufgefordert, das Gelände des Zentrums für Soziale Psychiatrie,
Cappeler Straße 96 als „geschützten Landschaftsbestandteil“ nach § 15 des Hessischen
Naturschutzgesetzes auszuweisen.
Des
weiteren wird der Magistrat beauftragt zur Gefahrenabwendung die einstweilige
Sicherstellung als „geschützter Landschaftsbestandteil“ nach § 18 des Gesetzes
zu veranlassen.
Sachverhalt
Begründung:
Im
Zusammenhang mit der Verkleinerung des Zentrums für Soziale Psychiatrie ist ein
Verkauf des größeren Teiles des Parks des Psychiatrischen Krankenhauses durch den LWV beabsichtigt. Dabei
besteht die Gefahr, dass der Park durch Gewerbebetriebe und / oder Wohnbebauung
weitgehend beseitigt wird.
Mehrere
der dortigen Gebäude sind aber denkmalgeschützt. Darüber hinaus stellt das Ensemble
des Parks ein Denkmal der Bestrebungen von Psychiatriereform vom Ende des 19.
Jahrhunderts dar. Durch neue Reformbestrebungen der letzten Jahre - weitgehende
Beseitigung geschlossener Anstalten -
konnte er inzwischen einer anderen Nutzung zugeführt werden: als
Naherholungsgebiet. Davon wird zunehmend Gebrauch gemacht.
Das
betreffende Gebiet ist zwar im Flächennutzungsplan als Sondergebiet
ausgewiesen, dieser Schutz reicht aber nach Überzeugung z. B. auch der
Arbeitsgruppe Ökologie und nachhaltige Stadtentwicklung der Lokalen Agenda
Marburg nicht aus, einen dauerhaften Schutz nachhaltig zu gewährleisten.
Denn
bereits 1990 wurde ein Teil des LWV-Geländes im Umfang von ca. 6.700 qm
verkauft und als Bauland ausgewiesen. Heute stehen dort bekanntlich Wohnhäuser.
Es
ist nicht auszuschließen, dass eine solche Baulandausweisung seitens des LWV
auch in Zukunft wieder erfolgen kann.
Das
Gesamtgebiet ist jedoch klimaökologisch und auch als Naherholungsgebiet für die
MarburgerInnen von hohem Wert.
§
18, 3 des Naturschutzgesetzes sagt im übrigen aus, dass auch ein Gelände, das
geeignet ist durch planvolle Maßnahmen sich zum Naturschutzgebiet zu entwickeln
(Regenerationsgebiete) von der Oberen Naturschutzbehörde als geschützter
Landschaftsbestandteil gesichert werden kann.
gez.
gez.
Henning
Köster Astrid
Kolter